EU-Grenzpolitik: Keine Rechte für Flüchtlinge
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte billigt Pushbacks von afrikanischen Flüchtlingen. Damit nimmt es ihnen viele Rechte.
![Migranten klettern über einen Zaun und werden von einem Spanischen Polizisten aufgehlten. Migranten klettern über einen Zaun und werden von einem Spanischen Polizisten aufgehlten.](https://taz.de/picture/3971596/14/24762232-1.jpeg)
Flüchtlinge, die in großer Zahl am falschen Ort und mit Gewalt versuchen, auf spanisches Gebiet zu gelangen, können ohne Prüfung möglicher Fluchtgründe sofort wieder abgeschoben werden. Spanien verletzt bei diesen sogenannten Pushbacks nicht das Verbot der ungeprüften Kollektivausweisung.
Das entschied jetzt einstimmig die 17-köpfige Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Sie korrigierte damit das ebenfalls einstimmige Urteil der siebenköpfigen Kammer des Gerichtshofs, die 2017 zum gegenteiligen Schluss gekommen war.
Im August 2014 versuchten rund 500 überwiegend afrikanische Flüchtlinge die Zäune der spanischen Enklave Melilla in Nordafrika zu stürmen. Rund 75 von ihnen gelangten schließlich bis zum innersten von drei bis zu 6 Meter hohen Zäunen. Sie wurden von der Polizei von diesen Zäunen heruntergeholt und ohne Prüfung der Identität oder einer näheren Anhörung sofort zurück nach Marokko eskortiert.
Zwei der Betroffenen – einer aus Mali, der andere aus der Elfenbeinküste – klagten daraufhin gegen die sofortige, prüfungslose Abschiebung. Sie wurden bei dieser strategischen Klage vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin unterstützt.
Keine Garantie von Rechtsmitteln
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied nun, dass sich Ausländer, die kollektiv und mit Gewalt versuchen, sich Zugang nach Europa zu verschaffen, weder auf das Verbot der Kollektivausweisung berufen können noch auf die Garantie von Rechtsmitteln.
Spanien habe genügend legale Zugänge zu einem Asylverfahren angeboten. So hätten die Männer an einem Grenzpunkt ebenso einen Antrag stellen können wie etwa in einem 13 Kilometer entfernten Konsulat. Außerdem hätten sie Arbeitsvisa beantragen können, hieß es weiter. Die Männer hätten dem Gerichtshof zufolge nicht nachgewiesen, dass sie dies versucht hätten. In der Verhandlung hatten die Anwälte der Männer dann argumentiert, dass die marokkanische Polizei dunkelhäutige Männer gar nicht zum Grenzposten durchlasse. Der Gerichtshof betonte in diesem Verfahren, dass das Verhalten der marokkanischen Polizei nicht Spanien zuzurechnen sei.
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights, hält das Urteil für eine „ganz schlimme Entscheidung“. Kaleck zufolge, ignoriere das Urteil die Realität an Europas Grenzen, vor allem die Situation für subsaharische Flüchtlinge an der Grenze von Marokko und Spanien.
Organisierte Anstürme auf Zäune von Flüchtlingen – wie sie in Melilla mehrfach im Jahr stattfanden – werden mit dieser Entscheidung tatsächlich sinnlos, da sie keinen Zugang zu einem Asylverfahren in Europa mehr verschaffen. Allerdings muss Spanien nun beweisen, dass es tatsächlich legale Zugänge für Schutzbedürftige gibt und diese auch genutzt werden können.
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