Durchbruch im UN-Sicherheitsrat: Einigung in kleinen Schritten

Die Vetomächte des UN-Sicherheitsrates haben sich auf einen Entwurf zur Vernichtung syrischer Chemiewaffen geeinigt. Strafen sind nicht geplant.

Landen syrische Chemiewaffen in dieser russischen Vernichtungsanlage? Bild: dpa

GENF taz | Die fünf Vetomächte des UNO-Sicherheitsrates haben sich am Donnerstagabend endgültig auf den Entwurf für eine Resolution zur internationalen Kontrolle und Vernichtung der syrischen Chemiewaffen geeinigt.

Wie die taz bereits am Donnerstag berichtete, beinhaltet der Entwurf keine unmittelbare Androhung mit militärischen Maßnahmen oder anderen Sanktionen gegen Syrien. Er enthält auch keine Schuldzuweisung für den Giftgaseinsatz vom 21. August oder die Drohung, die Verantwortlichen vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen.

Die Resolution hält die Möglichkeit offen, dass Syriens Präsident Assad Verhandlungspartner bei der geplanten Genfer Syrienkonferenz und vielleicht sogar Mitglied einer Übergangsregierung sein könnte.

Falls die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in Den Haag noch im Laufe des heutigen Tages einen operativen Umsetzungsplan für die Kontrolle und Vernichtung der syrischen C-Waffen vorlegt, könnte der Sicherheitsrat die Resolution noch am Abend beschließen. Die Zustimmung aller zehn nichtständigen Ratsmitglieder gilt in New York als gesichert.

Resolutionsentwurf gilt für alle Parteien

Laut Resolutionsentwurf beschließt der Sicherheitsrat, dass „Syrien keine Chemiewaffen benutzen, entwickeln, produzieren, sonst wie beschaffen, lagern oder aufbewahren darf und sie auch nicht direkt oder indirekt an andere Staaten oder nicht-staatliche Gruppen weitergeben darf“. Hierzu hatte sich die Regierung Assad bereits am 14. September mit dem Beitritt zum internationalen Chemiwaffenverbotsabkommen von 1993 verpflichtet.

Der Beitritt Syriens wird am 14. Oktober rechtskräftig. Der Resolutionsentwurf betont zugleich, dass dieses Verbot für „alle Parteien in Syrien“ gilt – also auch für die Rebellen. Syrien wird in der geplanten Resolution verpflichtet, mit der UNO und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) „voll“ zusammenzuarbeiten.

Die syrische Führung muss eine Mission von OVCW und UNO ins Land lassen, für deren Sicherheit und „uneingeschränkten Zugang“ sorgen sowie die „relevanten Empfehlungen“ der OVCW erfüllen. Die Kooperationspflicht gilt dabei erneut für alle Konfliktparteien. Ein Vortruppe der UNO soll die Aktivitäten der OVCW frühzeitig unterstützen. Zehn Tage nach Verabschiedung der Resolution sollen Empfehlungen für die weitere Rolle der UNO bei der Zerstörung der syrischen Chemiewaffen vorgelegt werden.

Entwurf entsricht US-russischer Vereinbarung

Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die OCVW binnen 30 Tagen und danach monatlich dem Sicherheitsrat Bericht über die Umsetzung des Abrüstungsplans erstattet. Bei Verstößen drohen aber keine automatischen Strafmaßnahmen. Die Resolution sieht lediglich vor, dass der Sicherheitsrat dann erneut zusammentritt und über die Verhängung wirtschaftlicher oder militärischer Sanktionsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta entscheidet.

Dieser Kompromiss entspricht exakt der Vereinbarung, die die Außenminister der USA und Russlands, John Kerry und Sergey Lavrow, bereits am 14. September in Genf bei der Vorlage ihres Abrüstungsplans für die syrischen C-Waffen am getroffen hatten.

In dem Resolutionsentwurf stellt der Sicherheitsrat fest, dass der Einsatz von Chemiewaffen in Syrien eine „Bedrohung für internationalen Frieden und Sicherheit“ darstellt. Diese Feststellung gemäß Artikel 39 der UN-Charta ist die Voraussetzung dafür, dass der Sicherheitsrat zu einem späteren Zeitpunkt Strafmaßnahmen verhängen kann. Der Einsatz von Chemiewaffen wird in dem Entwurf als Verstoß gegen das Völkerrecht „auf das Schärfste“ verurteilt, „insbesondere die Attacke am 21. August 2013“.

Der Entwurf nimmt allerdings keine Schuldzuweisung vor. Betont wird lediglich, dass „diejenigen, die für jeglichen Einsatz von Chemiewaffen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen“. Auch die von Frankreich bis zuletzt verlangte Androhung, die Verantwortlichen vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen, ist in dem Resolutionsentwurf nicht enthalten.

Schließlich erklärt der Sicherheitsrat, dass „die einzige Lösung der derzeitigen Krise in Syrien ein inklusiver und von Syrien geleiteter Prozess auf Basis des Abkommens von Genf vom 30. Juni 2012 ist“, und „unterstreicht die Bedeutung der Einberufung einer weiteren internationalen Syrien-Konferenz so bald wie möglich“. In dem Abkommen vom Juni 2012 wurde vereinbart, dass „die Übergangsregierung aus Mitgliedern der derzeitigen Regierung und der Opposition auf Basis beiderseitigen Einverständnisses gebildet werden“ soll.

Mit dieser Formulierung wurde seinerzeit auf Drängen Russlands die Möglichkeit einer Beteiligung Assads sowohl an den Verhandlungen für eine politische Lösung des Konflikts wie an einer Übergangsregierung offen gehalten. Inzwischen geht auch die Obama-Administration davon aus, dass Assad zumindest für die Verhandlungen sowie zur bis Mitte 2014 geplanten Umsetzung der Chemiewaffenabrüstung noch als Partner unverzichtbar ist.

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