Drohung gegen Anwältin Başay-Yıldız: Wohl wieder ein Drohschreiben
Die Frankfurter Anwältin Başay-Yıldız habe wieder ein Fax bekommen, berichtet der Hessische Rundfunk. Der Absender nehme Bezug auf den Mord an Lübcke.
Auch dieses Schreiben war den Angaben zufolge erneut mit „NSU 2.0“ gezeichnet. Dies war auch bei den Drohbriefen der Fall, die Unbekannte der Anwältin zuvor geschrieben hatten.
Başay-Yıldız erhielt seit August 2018 zahlreiche Drohfaxe, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. Darin wird der Anwältin und ihrer Familie massiv Gewalt angedroht. Angeführt wurden auch ihre Privatadresse und die Namen von Familienangehörigen, die öffentlich nicht bekannt sind. Die Daten wurden zuvor auf einem Computer in einem Frankfurter Polizeirevier abgerufen. Der Fall löste eine Polizeiaffäre aus.
Aus dem neuerlichen Drohschreiben würde nicht klar, ob der Verfasser tatsächlich über Täterwissen im Fall des ermordeten Lübcke verfügt, berichtet der HR. Es sei auch nicht ersichtlich, ob es Verbindungen nach Kassel gibt und ob sich eine rechte Struktur gebildet hat. Möglich wäre auch, dass ein rechter Trittbrettfahrer den Mord an Lübcke für seine Zwecke nutzt, um der Anwältin Angst zu machen.
Am 2. Juni 2019 wurde Lübcke vor seinem Wohnhaus im hessischen Wolfhagen-Istha durch einen Kopfschuss getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig. Bereits der NSU hatte den CDU-Politiker schon Jahre zuvor auf einer Feindesliste geführt.
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