Dresdner Linkspartei klagt gegen Stürmung: Rambos ohne Orientierung
Nach dem Dresdner Nazi-Aufmarsch stürmte das SEK in filmreifer Manier die Räume der Linkspartei. Die klagt nun. Hat sich die Polizei nur in der Adresse geirrt?
Bild: dapd
DRESDEN taz | Die sächsische Linkspartei beantragt beim Amtsgericht Dresden, die Durchsuchung ihrer Dresdner Parteiräume am Abend des versuchten Nazi-Aufmarsches vom 19.Februar für rechtswidrig zu erklären. Das kündigte Rechtsanwalt André Schollbach, zugleich Vorsitzender der Dresdner Stadtratsfraktion, am Freitag an.
Die Landtagsfraktion der Linken brachte außerdem zwei Anträge in den Landtag ein, die die Kriminalisierung friedlicher Gegendemonstranten und das harte Vorgehen der Polizei thematisieren.
Nach den erfolgreichen Blockaden der Nazi-Aufmärsche hatte ein Sondereinsatzkommando des Landeskriminalamtes das Dresdner "Haus der Begegnung" in Rambo-Manier gestürmt. Hier befinden sich unter anderem die Geschäftsstelle des Kreisverbandes der Linken Dresden, das Büro eines Rechtsanwalts und eines Vereins russischer Spätaussiedler. Zum Zeitpunkt der Räumung hatte auch die Pressegruppe des Bündnis "Dresden Nazifrei" in dem Gebäude gearbeitet.
Türen wurden aufgesägt, unbeteiligte Personen gefesselt und Computer beschlagnahmt. Die Beamten hatten sich aber offensichtlich in der Hausnummer geirrt, denn Ziel war eigentlich der gegenüberliegende Jugendverein "Roter Baum". Hier vermutete die Staatsanwaltschaft eine Koordinationsstelle für gewalttätige Blockaden der Autonomen.
Laut Schollbach war das Vorgehen der Beamten in dreifacher Hinsicht rechtswidrig. Die richterliche Anordnung erging nur mündlich. Die später nachgereichte Begründung von drei Sätzen genüge "nicht einmal minimalen Rechtsstaatsbedürfnissen", sagte Schollbach. Alle Computer wurden inzwischen vollständig zurückgegeben, und laut Staatsanwaltschaft gibt es weder gegen Linke noch gegen Mitglieder des "Roten Baums" ein Ermittlungsverfahren. In dessen Vereinsgebäude war am Demonstrationstag niemand anwesend. Schließlich sei das Vorgehen der Beamten unverhältnismäßig gewesen.
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