Diskussionen zur Schuldenbremse: Die Flut könnte die Bremse lockern
Ampel-Politiker fordern eine Ausnahme von der Schuldenbremse. Dabei sieht auch das Grundgesetz Einschränkungen vor.
„Das hat das Bundesverfassungsgericht auch für Naturkatastrophen wie die im Ahrtal und jetzt in Norddeutschland ausdrücklich zugelassen“, so der Haushaltspolitiker. „Das werden wir sehr gründlich jetzt im Hinblick auf das notwendige finanzielle Volumen zur Bewältigung der Krisen bewerten.“
Ähnliche Äußerungen kamen zuvor schon aus der SPD-Bundestagsfraktion. Der Haushaltspolitiker Dennis Rohde sagte dem Stern, für „genau solche Fälle wie jetzt“ sehe das Grundgesetz Ausnahmen von der Schuldenbremse vor.
Nach der „Akutphase“ Einschätzung der Schäden möglich
Regierungssprecher Steffen Hebestreit äußerte sich am Mittag vorsichtiger, schloss aber auch nicht explizit aus, die Schuldenbremse erneut auszusetzen. Nach der „Akutphase“ der Flut müsse man sich einen Überblick über die Schäden verschaffen. „Wenn dann eine so hohe Schadenshöhe zusammenkommen sollte, was wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterstellen, dann kann auch der Bund handeln“, sagte er. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher von Finanzminister Christian Lindner (FDP).
Reibungslos würde ein solcher Schritt innerhalb der Ampelkoalition trotzdem kaum vonstatten gehen. „Jeder vorschnelle Ruf nach einem Aussetzen der Schuldenbremse ist unseriös“, sagte etwa der FDP-Haushaltspolitiker Christian Meyer im Gespräch mit T-Online – und lag damit auf einer Linie mit der CDU. „Für die SPD ist das Hochwasser eine willkommene Gelegenheit, ihre penetrante Forderung nach Aussetzen der Schuldenbremse fortzusetzen“, sagte deren Chefhaushälter Christian Haase der Nachrichtenagentur AFP.
Verfassungsrechtlich ist die Frage heikel. Die Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen gibt der Bundesregierung keinen Freifahrtschein für neue Kredite. Zusätzlich, so das Grundgesetz im Wortlaut, muss die Notsituation „die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“.
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