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Diskussion um VergewaltigungenHeißt Nein bald wirklich Nein?

Das Sexualstrafrecht soll geändert werden, um Frauen zu schützen. Männer fürchten sich vor falschen Beschuldigungen. Zu Recht?

Frauen demonstrieren gegen Gewalt an Frauen. Bild: dpa

Angst ist ein starker Antrieb. Sie ist der Grund dafür, dass viele Frauen nach einer Vergewaltigung nicht zur Polizei gehen. „Ich habe Angst, dass mir niemand glaubt und die Beweislage nicht ausreicht“, sagt eine 21-Jährige aus Chemnitz, die jahrelang von ihrem Stiefvater missbraucht wurde. Eine 24-Jährige aus Hamburg, die mit 15 Jahren von einem Bekannten vergewaltigt wurde, sagt: „Ich habe keine Möglichkeit, es zu beweisen. Und ich wüsste nicht, wie ich das fertig bringen soll, Detail für Detail durchzugehen, wie das damals war.“

Angst vor Demütigung, davor, dass das eigene Sexualleben vor Gericht ausgeschlachtet wird, Angst vor einem Wiedersehen mit dem Täter, Angst, die eigene Familie zu zerstören – aus all diesen Gründen gehen Vergewaltigungsopfer – fast immer sind es Frauen – nicht zur Polizei. Nur ein Bruchteil der tatsächlichen Vergewaltigungen wird angezeigt.

7.345 Fälle waren es im Jahr 2014, die Dunkelziffer ist weit höher. In noch weniger Fällen kommt es zur Verurteilung des Täters. Laut einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem Jahr 2012 erlebten nur 8,4 Prozent der Frauen nach einer Anzeige auch ein Urteil. Zwanzig Jahre zuvor waren es noch 21,6 Prozent.

Hat also die Mehrheit der Frauen nach einer Vergewaltigung keine Chance auf Gerechtigkeit? Hat es keinen Sinn, Anzeige zu erstatten? Sollten sich Opfer die demütigenden Aussagen lieber gleich sparen? So in etwa sieht es der ehemalige Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge. In einer Talkshow sagte er mit Bedauern, seiner Tochter würde er im Zweifelsfall raten, nicht zur Polizei zu gehen.

Anzeigen oder nicht?

Das war am Rande des Kachelmann-Prozesses. Für die taz.am wochenende vom 9./10. Mai 2015 hat sich taz-Reporterin Annabelle Seubert einen gewöhnlichen Vergewaltigungsprozess angeschaut. Einen, an dem keine Prominenten beteiligt sind, der also nicht in der medialen Aufmerksamkeit steht. Wie läuft eine derartige Verhandlung ab? Seubert versucht, der Frage mit einem Gerichtsprotokoll näher zu kommen. Außerdem hat sie sich die Erfahrungen der oben zitierten Frauen angehört. Nur eine von den dreien, mit denen sie sprach, erstattete Anzeige.

taz.am wochenende

Über Vergewaltigungen vor Gericht berichten Medien vor allem dann, wenn die Prozesse spektakulär sind. Kachelmann etwa. Das Protokoll eines ganz gewöhnlichen Verfahrens lesen Sie in der taz.am wochenende vom 9./10. Mai 2015. Außerdem fragen wir, ob Hermann noch lebt – Sie wissen schon –, der Community-Kuchen. Und: Ein Doppelporträt von Robert Habeck und Cem Özdemir. Wer erlöst die Grünen aus der Froststarre? Am Kiosk, eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo.

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung werden vom Paragrafen 177 des Strafgesetzbuches geregelt. Kritiker sagen, der Paragraf sei zu eng gefasst, darum fehle oft die Grundlage für eine Verurteilung. Die Rechtsprechung habe sich zum Nachteil der Opfer verändert. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe listete zuletzt 107 Fälle sexueller Gewalt auf, die die Justiz nie geahndet hatte.

Ein „Nein“ zum Sex soll ausreichen

Bundesjustizminister Heiko Maas will den umstrittenen Paragrafen nun reformieren, bis Ende Juni soll es einen Entwurf geben. Bislang gilt eine Vergewaltigung als Vergewaltigung, wenn der Täter dem Opfer droht, Gewalt anwendet oder dessen schutzlose Lage ausnutzt. Im neuen Entwurf soll der Wille des Opfers eine größere Rolle spielen. Ein „Nein“ zum Sex könnte dann ausreichen, damit eine Vergewaltigung vorliegt. Damit sollen auch Fälle berücksichtigt werden, in denen die Frau aus Angst in eine Schockstarre fällt. Oder keinen Widerstand leistet, weil sie davon ausgeht, schutzlos zu sein – obwohl Hilfe erreichbar ist.

Die Meinungen zu den Reformvorschlägen gehen in der juristischen Fachwelt weit auseinander. Juristische Fachverbände wie der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein finden, Frauen in Deutschland seien bereits umfassend geschützt, eine Reform also überflüssig. Der Deutsche Juristinnenbund und mehrere Frauenrechtsverbände sehen es genau entgegegesetzt.

In Kalifornien gilt schon: „Yes means Yes“

Ähnliche Debatten werden auch in anderen Ländern geführt: In Österreich wird über eine Verschärfung des Sexualstrafrechts nachgedacht, die Reaktionen sind ähnlich gespalten. In Kalifornien gibt es bereits ein Gesetz, das noch weiter geht: Studenten müssen den Partner ausdrücklich um Zustimmung bitten. „Yes means Yes“ wird das Gesetz genannt, es soll sexuelle Übergriffe auf dem Campus bekämpfen. Dass sich jemand nicht ausreichend wehrt, kann nicht mehr als Einverständnis gewertet werden.

Kritiker halten derartige Gesetze für männerfeindlich. Einige fürchten: Eine Neuregelung von Paragraf 177 erleichtere falsche Anschuldigungen. Frauen könnten Männern aus Rache „etwas anzuhängen.“ Die Reform führe zu Denunzierung, sie werde von Ex-Partnerinnen ausgenutzt.

Entgegen dem Klischee vom Vergewaltiger im Park kennen sich Täter und Opfer in den meisten Fällen. Oft ist der Vergewaltiger sogar der Partner. Das Gesetz muss also in einem sehr intimen Bereich juristische Grenzen ziehen. Und tatsächlich kommen falsche Beschuldigungen immer wieder vor. Die Zahlen gehen weit auseinander, Schätzungen zufolge sind zwischen zehn und zwanzig Prozent der angezeigten Vergewaltigungen erfunden. Könnten es mehr werden? Müssen Männer also Angst haben vor einem neuen Sexualstrafrecht?

Jede siebte Frau in Deutschland hat bereits sexuelle Gewalt erlebt. Betroffen ist also nicht nur eine Randgruppe, zur Sprache kommt das Thema aber wenig.

Gehen wir mit Vergewaltigungen falsch um? Stellt die Neuregelung Männer unter Generalverdacht? Oder braucht es die schärferen Regeln, um Frauen endlich besser zu schützen?

Diskutieren Sie mit!

Die Titelgeschichte „Ein ganz normaler Abend“ lesen Sie in der taz.am wochenende vom 9./10. Mai 2015.

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109 Kommentare

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  • Die Diskussion, vor allem seitens Angelika Oetkens, Anamolies, Rainer B.s und Wolfgang Leibergs ist aufschluß- und lehrreich - Dank dafür an alle! - Ich möchte versuchen, zusätzlich zu allen konstituierenden Aspekten einen weiteren ins Spiel zu bringen: Wie auch hier immer wieder bemerkt wird, sind die Opfer Opfer von solchen, die ihrerseits Opfer waren. Väter und Mütter vergehen sich an ihren Kindern, produzieren sexuelle Gewalt ad infinitum, meistens, ohne dies zu wollen. Kann es sein, daß die strukturelle Gewalt unserer gesellschaftlichen Verhältnisse immer wieder solche Gewalt im Privatesten, in der Familie, im Kreis vermeintlich Vertrauter reproduziert? Ist neben dem Blick auf die Täter und Täterinnen nicht auch ein Blick auf die konstituierenden Verhältnisse nützlich? Offensichtlich geben Eltern (... Erwachsene ...) selbst erfahrene Gewalt an die nächsten Generationen weiter. Diese Vorstellung erscheint mir momentan ebenso unausweichlich wie grauenhaft. Wie müssen wir die Gesellschaft verändern, um die interfamiliäre Reproduktion von Gewalt, Unterdrückung, Untertänigkeit und Unfreiheit zu verhindern? Bei den egalitären Buschleuten in Südafrika z.B. gibt es diese Phänomene nicht. Die - stets als Fortschritt gefeierte - Entwicklung immer stärker hierarchisierter Gesellschaften hat erst diese Phänomene herrschafts- und gewaltfixierter Sexualität hervorgebracht. Ich hoffe auf einen Fortschritt der menschlichen Freiheit - und zwar in jeder Hinsicht.

    • @Albrecht Pohlmann:

      Vergewaltigende Väter wurden in ihrer Jugend vergewaltigt?

      • @Jürgen Matoni:

        Wenn man sich die Täter-Biographien einmal anschaut, findet man auffallend häufig darin eigene Mißbrauchserfahrungen schon im Kindesalter.

        Ein Zusammenhang zwischen späterem Täterhandeln und früherem eigenen Opfererleben ist unverkennbar. Aber nicht jedes mißbrauchte Kind wird später auch automatisch zum Täter.

        Albrecht Pohlmann möchte ja gerade deutlich machen, dass man die Strukturen, die eine Entwicklung zu positiverem Verhalten befördern können, besser erforscht und stärker fördert, damit man den Betroffenen einen Ausweg aus dem Reinszenierungszwang ermöglichen kann.

        Und (insbesondere an die Adresse von Anamolie) es geht eben nicht primär um's richten und Wegsperren von Tätern, sondern es geht vor allem um die größtmögliche Minimierung der Opferzahlen durch umfassende Verhaltens- und Bewußtseinsänderung.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    VORSATZ ODER NICHT:

     

    Erwarten Sie von einem Mann, der zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt wird und sich diesem schwer wiegenden Verdacht stellen muss, dass er in dieser hochgradig belastenden Situation entspannt darüber reflektieren kann, ob die "Klägerin" mit Vorsatz, aus geistiger Verwirrung, oder anderen Motiven handelt?

     

    Finden Sie nicht, dass dies eine übermenschliche Leistung wäre, die niemand in seiner irdischen Unvollkommenheit erfüllen kann?

     

    So sehr ein Mann für eine wirklich stattgefundene Vergewaltigung die Verantwortung zu übernehmen hat, so sehr gilt dies auch umgekehrt im Fall nicht zutreffender Vorwürfe, die eine Frau zu Unrecht gegen einen Mann erhebt.

     

    Wenn eine Trennung eskaliert, so ist dies im Übrigen nicht immer ein Zeichen für die fehlende Kompetenz ALLER Beteiligten. Dem einebnenden Gerede von "Anteilen" zum Trotz: diese können mitunter sehr ungleich verteilt sein. Dies herauszufinden erfordert natürlich eine sorgfältige und achtsame Betrachtungsweise.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Nein, ich wünsche mir nur, dass möglichst viele von den professionell an den Verfahren Beteiligten sich umfassend damit beschäftigen. Und versuchen herauszufinden, wie es zu dieser Eskalation kommen konnte. Worin auch immer sie besteht. Und vor Allem: gemeinsam Lösungen finden. Erst recht wenn Kinder im Spiel sind.

  • Hier Fallanalysen des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe

    https://www.frauen-gegen-gewalt.de/fallanalyse-zu-schutzluecken-im-sexualstrafrecht.html

  • "Laut einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem Jahr 2012 erlebten nur 8,4 Prozent der Frauen nach einer Anzeige auch ein Urteil."

     

    Das heißt also, dass 91,6 Prozent der wegen Vergewaltigung anzeigten Männer keinerlei Strafe auferlegt bekommen.

     

    Und wenn man bedenkt, dass nur ein Bruchteil der Vergewaltigungsfälle angezeigt werden, dann sinkt die Rate an den tatsächlich geahndeten Sexualverbrechen nochmals drastisch.

     

    Es ist schwer belastbares Zahlenmaterial über sexuelle Gewalt zu erheben.

     

    Aber wer die Möglichkeit hat, im Bekannten- oder Freundeskreis Menschen nach ihren Erfahrungen zu befragen, bekommt ja dann meistens ganz erschreckende Rückmeldungen. D.h. schon die Empirie fördert die ganze Misere zu Tage.

     

    Wobei es Männern viel schwerer fällt über sexuelle Übergriffe zu berichten, die sie erlebt haben. Und Frauen dazu neigen, solche Erfahrungen herunterzuspielen. Denn sie sind gleichsam alltäglich wie verbreitet und belastend.

     

    Deshalb sollte sich doch die Debatte eher um die Frage drehen, was wir gegen diese Missstände tun können. Also darum, ob und wenn ja in welchem Maße sich Männer vor Falschbeschuldigungen schützen müssen.

     

    Letztlich könnte man nämlich auch ähnlich zynisch argumentieren, wie es gegenüber Frauen und Mädchen geschieht, die sich von sexuellen Übergriffen bedroht sehen:

     

    "Männer, macht doch einfach einen Bogen um Frauen".

     

    Das wäre wohl keine praktikable Lösung oder?

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Angelika Oetken:

      Wenn ich aufmerksam genug gelesen habe, scheinen Sie hier hinsichtlich Häufigkeit, Ausführlichkeit und Inhalte die "Alphafrau" des Portals zu sein.

       

      Meine Bitte an Sie: helfen Sie mir doch dabei, wo hier von Gewalt (auch sexueller) die Rede ist, die AN MÄNNERN begangen wurde. Oder steht dieses Thema hier jenseits aller Beteuerungen unter Denk- und Schreibverbot?

       

      Vor Jahren habe ich in eigener Sache eine Opferberatungsstelle aufgesucht und wollte mich dort beraten lassen. Die Frau Kollegin war offenbar damit überfordert. Dass ein männliches Wesen Leidtragender sexueller Übergriffe wurde, hatte sich noch nicht bis zu ihr herumgesprochen.

       

      Hoffentlich gilt dieses Motto "Was nicht sein darf, das nicht sein kann" heute nicht mehr in dieser Form. Anderenfalls würde ich ganze Debatte als scheinheilig einstufen.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Weiter unten hatte ich bereits darauf aufmerksam gemacht, dass der § 177 StGB (sexuelle Nötigung/Vergewaltigung) keineswegs eine männerfeindliche Norm darstellt, weil er natürlich auch Delikte gegen Männer einschließt.

        Die Dunkelziffer ist hier aber besonders hoch. Gewöhnlich hört man von solchen Vorfällen höchstens mal aus schlecht geführten Gefängnissen, wo sie vielfach ein ritualisiertes Mittel zur Hierarchiebildung geworden sind. Auch hier wird deutlich, dass es bei Vergewaltigungen nicht um Sex geht, sondern um reine Machtausübung über eine Person durch bemächtigendes Eindringen in dessen Körper. Die Täter sind seltsamerweise gerade solche Männer, die Homosexuelle zutiefst verachten.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Oh mit dem Thema rennen Sie bei mir offene Türen ein.

         

        Ich bin Missbrauchsopfer und stehe mit männlichen Betroffenen im engen Austausch.

         

        Wenn ich auch einen entsprechenden Link von Initiativen für männliche Opfer gefunden hätte, wäre der hier von mir eingestellt worden.

         

        Bevor Sie jetzt irgendwas in meine Perspektive hinein projizieren: ich gehöre zu denen, die regelmäßig darauf hinweisen, dass wir keine belastbaren Zahlen über die Verbreitung von sexueller Gewalt und deren Verteilung auf die Geschlechter haben.

        Wir verfügen lediglich über Ausschnitte. Die nur ganz vorsichtige Schätzungen zulassen.

         

        Deshalb bleibt mir nur meine persönliche Meinung beizutragen: ich gehe davon aus, dass ungefähr gleich viel Mädchen wie Jungen missbraucht werden. Nur unter anderen Bedingungen. Jungen einmal sehr früh, hauptsächlich von ihren Müttern. Später dann fallen sie ihren TäterInnen eher außerhalb der Familie zum Opfer.

        Mädchen werden dagegen häufiger missbraucht wenn sie sich im Schulalter befinden. Kurz vor und während ihrer Pubertät. Von Angehörigen oder von älteren Jugendlichen oder erwachsenen Männern im näheren Umfeld.

         

        Auch die Missbrauchskriminalität über das Internet nimmt rasant zu. Und betrifft Jungen wie Mädchen gleichermaßen.

         

        Homosexuelle Jugendliche und junge Männer sind zudem ebenfalls sehr gefährdet. Sie stoßen aber auf besondere Widerstände, wenn sie die Taten anzeigen wollen.

         

        Alles in Allem: wir benötigen viel mehr Hilfe und Beratung für Jungen und Männer.

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Angelika Oetken:

          Ich weiß nicht, ob ich der Gefahr erliege, etwas in Ihre Äußerungen hinein zu projizieren. Mir ging es darum, meine persönlichen Erfahrungen darzustellen. Nicht mehr - aber auch nicht weniger. Dass auf diesem Feld Validität äußerst schwer zu erreichen ist, liegt in der Natur dieser - höchst sensiblen - Angelegenheit.

           

          Und natürlich schwingen persönliche Gefühle wie Enttäuschung, Wut, Zorn mit und spielen bei mir eine nicht unbeträchtliche Rolle. Umsomehr als dass ich jahrzehntelang der klassische Frauenversteher war und Frauen idealisiert habe. Zu erleben, dass Frauen nicht per se die bessere Hälfte der Menschheit sind, hat zu starken Verwerfungen in meinem Weltbild geführt. Aber ich arbeite daran, mir ein realistisches Bild zu schaffen. Auch mit Hilfe einiger weniger Frauen.

           

          Erst einmal Danke an Sie.

          • @76530 (Profil gelöscht):

            Danke für Ihre Offenheit!

             

            Was Sie von sich schildern halte ich für typisch. Viele Männer werden sich darin wiederfinden.

            Ähnliches gibt es natürlich auch bei Frauen. Es wird der ideale Mann gesucht und - vermeintlich - auch gefunden. Dann entpuppt er sich als ganz normal. Oder es zeigt sich, dass er zwei Seiten hat.

             

            Enttäuschungen sind vorprogrammiert. Und heftige Gefühle.

             

            Ich kann im Übrigen gut nachvollziehen, wie es dazu kommt, dass Männer einerseits Frauen idealisieren wollen, andererseits mit Aggressionen reagieren, wenn diese sich dann nicht so verhalten wie erhofft.

             

            Wie schon erwähnt: die Idealisierung der Mutter, die unsere Kultur betreibt ist irreal. Sie führt dazu, dass wir Kinder im blinden Vertrauen Frauen überlassen. Ohne uns auch nur im Ansatz darüber Gedanken zu machen, ob sie bei ihnen gut aufgehoben sind. Wir setzen das einfach voraus.

            • 7G
              76530 (Profil gelöscht)
              @Angelika Oetken:

              Mit einem Schmunzeln ist mir soeben eine Petitesse dazu eingefallen: mein zeitlicher Einstieg in dieses Thema ausgerechnet am Muttertag.

               

              Das Motto "Frauen und Kinder zuerst" ist NICHT MEHR meines, auch wenn ich deshalb immer wieder verbale Prügel bezogen habe und beziehe. Zum Beispiel, wenn ich vor einem Familiengericht eine Richterin dabei unterstützt habe, dass ein Kind bei seinem fürsorglichen Vater bleiben durfte und nicht in die Obhut einer hoffnungslos überforderten Mutter gegeben wurde.

               

              Leider sind dies nur winzige Tropfen auf den sprichwörtlichen heißen Stein.

    • @Angelika Oetken:

      "Deshalb sollte sich doch die Debatte eher um die Frage drehen, was wir gegen diese Missstände tun können."

       

      In der Tat, doch zuerst muss mal die abstruse Idee des Verlassens rechtsstaatlicher Normen vom Tisch. Und das hat der Artikel nun mal provoziert. Es geht darum, ein besitzergreifendes Denken der(potentiellen) Täter loszuwerden, und das beginnt wahrscheinlich schon in der Wiege. Nur mit Prävention lässt sich hier das Ziel erreichen und dann geht´ś munter in die Psychologie.

      Vorschläge ?

      • @lions:

        Was sicherlich bei der ersten Debatte um sexuelle Gewalt, die vor Jahrzehnten einsetzte nicht gut gelaufen ist, war ein gedanklicher Kurzschluss, der Teilen der Frauenbewegung damals unterlief. Nämlich von Rollenmodellen auf Dispositionen zu schließen. Die Erwartungen an Männer und Frauen, was ihr Sexualverhalten angeht, waren damals aus heutiger Sicht einfach nur gruselig. Unbestritten. Entsprechend schlecht die Vorbilder. Etwas, das bis heute nachwirkt und weil es so fest verankert ist und einen intimen Bereich betrifft auch nur ganz langsam zu verändern. Wie fest diese Mythen noch verankert sind, zeigt die Porno- und Prostitutionskultur und demonstriert der Hype um solche Werke wie "Shades of grey".

        Aber nur weil Traditionen vom Mann eine dumpf-grobe Sexualität erwarten und die von Frauen von vorneherein negieren bzw. auf die Fortpflanzung und das Reagieren auf vermeintliche männliche Bedürfnisse reduzieren, heißt das ja nicht, dass solche Verhaltensweisen gleichsam im Menschen festgetackert wären oder von uns allen auch praktiziert würden.

        Wir sind leider in der Debatte noch nicht wirklich in einer sachlichen Phase angelangt. Und so ist eine Missbrauchsrealität bis vor Kurzem fast gänzlich ausgeblendet worden, nämlich die der männlichen Opfer und die der weiblichen Täterschaft.

      • @lions:

        Wenn es mit Prävention und Psychologie allein getan wäre bräuchten wir unser Rechtswesen nicht.

         

        Die Justiz ist ein Teil des Maßnahmenbündels, das nötig ist, um Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung einzudämmen.

         

        Weitere Stellschrauben, neben den von Ihnen schon genannten: Forschung, Aufklärung, prominente Menschen die bereit sind als Identifikationsfiguren zu dienen, eine sachgerechte Berichterstattung, Therapie, Beratung und natürlich: Geduld, auf das schon Erreichte blicken.

        • @Angelika Oetken:

          Mir ist es wohl auch am liebsten, mit der von Ihnen beschriebenen "Tradition" von heute auf morgen zu brechen. Doch genau in der Psychologie bestünde Hoffnung, langfristig und an der Wurzel packend, die Machtgeste in Form von bspw. Vergewaltigung überflüssig zu machen. Dahinter steckt schlicht die Angst vor Machtverlust. Soll heißen, diesem Mensch muss als Kind m.E. überwiegend eine Entmächtigung, Lieblosikeit, dauernde Verletzung der Integrität und evtl. selbst Kindsmissbrauch durch bspw. die Eltern widerfahren sein. Wie käme man von außen daran ? Durch umfassende Aufklärung therapieähnlicher Substanz von Eltern, deren Kinder nach behutsamem Screening von zB. ausgebildetem Schulpersonal einen Hinweis auf emotionale Vernachlässigung, Kindesmissbrauch und hyperautoritäre Erziehung liefern könnten. Wegschauen muss vorbei sein ! Wer soll das bezahlen, wird die Frage sicher lauten; das spätere Vergewaltigungsopfer ist neben Alkoholabhängigen usw. einer der, der sicher dafür bezahlt.

          Hier muss eine psychologisch gut geschulte Sozialbetreuung massiven Ausmaßes ran, die von den Familien als Partner wahrgenommen wird, nicht wie heute vielfach ein Jugendamt als Bedrohung. Gilt natürlich nicht für Fälle mit Straftatbestand.

           

          Dass die Justiz nach gängigen Rechtsnormen hier am Ende ist, darf man ruhig annehmen, denn die Beweisbarkeit ist der Ausgangspunkt für alle weiteren gerichtl. Wege, wie auch immer diese modifiziert würden.

          • @lions:

            Hinschauen und Handeln sollte man nicht an ExpertInnen delegieren. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bereitschaft, Kinder zu schützen und Kindern, die bedrängt werden zu helfen gestiegen ist.

             

            Zur Frage der Beweisbarkeit von sexuellen Übergriffen hatte ich an anderer Stelle schon etwas eingestellt. Da wo es keine Augenzeugen und keine physischen Beweise gibt, ist es Aufgabe des Gerichts die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Opferzeugen und des mutmaßlichen Täters gegeneinander abzuwägen. Und da gilt ja der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten". 1999 beauftragte der BGH Juristen bzw. Rechtspsychologen Kriterien für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Opferzeugen zu erstellen

            http://www.psychomeda.de/lexikon/realkennzeichen.html

            http://www.forensiktagung.ch/index.cfm?action=act_getfile&doc_id=100722

             

            Für mutmaßliche TäterInnen gibt es sowas nicht.

  • Ohne Zweifel ist dieser Missstand der hohen Vergewaltigungszahlen anzugehen, doch die Justiz kann sich nur auf Beweise stützen, da es ein Grundsatz der Rechtsprechung ist und zudem m.E. das Verhältnis 1:20000 nicht real ist oder sein könnte. Wird ein schieres Nein für ausreichend erklärt, könnte der Missbrauch von Seiten solcher Scheinopfer ein sprunghafte Entwicklung nach oben nehmen. Bezüglich der Gründe wären der Phantasie keine Grenzen gesetzt; genannt sei da bspw. Rache. Jeder Geschlechtsverkehr wird aufgrund einer nicht oder schwer bezeugbaren Aussage zur potentiellen Straftat.

    Eine Lösung kann nur mit pädagogischen/psychlogischen Ansätzen erfolgen. Vergewaltigung ist ein Phänomen, das durch Internalisation gesellschaftl. Regeln außerhalb der Justiz auf ein Mindestmaß gebracht werden muss. Dass da genug getan wird, wage ich zu bezweifeln. Ein Mann, der vergewaltigt, hat schwerwiegende Fehlerziehung in der Kindheit erfahren. Da könnte man ansetzen, aber nicht an der Infragestellung der Notwendigkeit in der Rechtsprechung, dass die Tat zu beweisen ist. Rechtsprechung muss sich an der Qualität orientieren, nicht an der Quantität. Letzte ist Aufgabe anderer Institutionen, von denen allerdings schnelle Lösungen nicht zu erwarten sind. Verurteilungen aufgrund von Denunziationen, die jeder Beweiskraft entbehren, sind Merkmale der Justiz in Diktaturen, die sich gern auch auf bloßes Moralisieren im gesellschaftl. Kontext berufen und immer eine tendenzielle Fehlentwicklung nach sich ziehen werden.

    • @lions:

      Nun - wenn von 7345 angezeigten Fällen nur ca. 8% zu einem Urteil geführt haben, kann man dann daraus schließen, dass 6757 Frauen nichts besseres zu tun hatten, als mal eben jemanden der Vergewaltigung zu bezichtigen? Selbst dann, wenn man keine gute Meinung von Frauen haben sollte, ist diese Vorstellung doch ziemlich krank - finden Sie nicht auch? Dass die Dunkelziffer bei Nötigung/Vergewaltigung sehr hoch ist, wird niemand bestreiten können. So ist eine Zahl von 20.000/Jahr eher zu niedrig als hoch angesetzt. Würde man von den Tätern verlangen, dass sie den Beweis erbringen müssten, die angezeigten Taten eben nicht begangen zu haben, wäre das Geschrei hier unüberhörbar. Die Grundsätze der Rechtsprechung wären dadurch aber keineswegs ausgehebelt. Die Umkehr der Beweislast ist ja in vielen Bereichen durchaus nicht unüblich.

      • @Rainer B.:

        Sie fehlinterpretieren. Wenn unter der von Ihnen errechneten Zahl Ungesühnter nur jedes 20. oder 30. Opfer lügt, ist der "Kollateralschaden" in Verbindung mit der Aufgabe eines wesentlichen Pfeilers unserer Rechtsprechung zu hoch. Hier würde insgesamt eine Grenze übertreten, die aufgrund der Beweisfreiheit unser Rechtssystem erschüttert. Dass dringender Handlungsbedarf besteht, darf nicht bedeuten, dass der Grundsatz der einwandfreien Beweisführung aufgehoben wird. Die Beweislastumkehr, wenn sie denn in Erwägung gezogen würde, ließe dem zu Unrecht beklagten genau welche Chance ? Keine ! Sagen Sie mir bitte, vll an anhand eines konstruierten Falls, wie das gelingen könnte ! Zwei Menschen, die verkehrten; Alles was bleibt, wenn das Opfer keine sichtbaren Plessuren trägt, ist bspw. das Sperma des Mannes und Aussage gegen Aussage. Wer kann hier irgendwas beweisen ? Ergo ist die Beweislastumkehr eine unüberwindbare Hürde für den zu Unrecht Beklagten, genau wie es jetzt bei den tatsächl. Opfern der Fall ist. Eine neue Rubrik müsste sicher eröffnet werden; Die der Dunkelziffer der fälschlich Verurteilten. Rechtsstaatlichkeit würde hier schlicht begraben. Der Justiz einer Demokratie diese Kompetenz zuzuweisen, ist ein gordischer Knoten.

        Worauf Sie nicht eingingen, ist meine Prognose, dass der Missbrauch eines solch neuen Gesetzes Fehlurteile vll exponenzial nach oben treiben wird.

        Das Problem der Vergewaltigungen in diesem Ausmaß, was einem sicher das Blut in den Adern gefrieren lässt, darf uns nicht zu Aktivismus verleiten lassen und dazu, den von mir erörterten Grundsatz zu kippen.

        Versuchen Sie nicht nur den gegenwärtigen Umstand mit einem Bauchgefühl zu beurteilen, sondern denken Sie an die Verhältnisse nach einer Novellierung. Das Problem muss langfristig und überwiegend außerhalb der Justiz beackert werden.

        • @lions:

          Eine Beweislastumkehr ist nicht nötig. In den meisten Fällen wird einer lügen, einer die Wahrheit sagen. Und genau das herauszubekommen ist Aufgabe des Gerichts.

          • @Angelika Oetken:

            Richtig, aber daran würde eine Umkehr der Beweislast eben auch nichts ändern. Ich fordere sowas ja gar nicht, hätte aber andererseits auch gar kein Problem damit.

        • @lions:

          "eine unüberwindbare Hürde für den zu Unrecht Beklagten, genau wie es jetzt bei den tatsächl. Opfern der Fall ist."

          Eben - und warum soll das Rechtssystem dann durch eine Beweislastumkehr mehr erschüttert sein, als es jetzt sowieso schon der Fall ist? Weil das bei den Opfern eh egal ist, oder wie? Sie tun gerade so, als ob damit jegliche Beweispflichten wegfallen würden, aber was man heute von den Opfern verlangt, darf man den Tätern auf keinen Fall zumuten? Diese Grenze darf hier schon jetzt jederzeit problemlos übertreten werden, aber natürlich nur in einer Richtung. Was ist das denn für ein seltsames Rechtsverständnis? Es gibt im übrigen auch jetzt schon reichlich Hürden, die mutwillige Klagen gar nicht erst zur Verhandlung kommen lassen. Befürchtung in dieser Richtung sind aus meiner Sicht reine Hirngespinste.

          • @Rainer B.:

            "und warum soll das Rechtssystem dann durch eine Beweislastumkehr mehr erschüttert sein, als es jetzt sowieso schon der Fall ist? "

            Weil ein Urteil vom Gericht zu fällen ist, das auf Beweisen beruhen muss. Soll heißen, das Gericht kann hier nicht tätig werden, so sehr Sie sich´s auch wünschen. Ich kann keine Beweislastumkehr installieren, die auf null Chance hinaus läuft. Verstehen Sie ! Dieser Fall müsste mit Beweislastumkehr ja nicht einmal verhandelt werden, um zu einem Urteil zu kommen. Das nenne ich mal einen Persilschein.

            • @lions:

              Dieses großartige Rechtssystem funktioniert hervorragend, solange man nichts von ihm will. Für bestimmte Gesellschaftsgruppen hat es eine massive Urteilsfindungsallergie entwickelt und arbeitet nach dem Motto, wer den Schaden hat, hat ja immerhin schon mehr, als ihm rechtmäßig überhaupt zugestanden hätte. Die Bedeutung von Beweisen für die Urteilsfindung wird von ihnen und vom übrigen Publikum weit höher eingeschätzt als von der Justiz selbst. Fernsehen und Krimiliteratur mögen dazu beigetragen haben. Eine tatsächliche Beweisaufnahme findet jedoch nicht selten erstmals im Wiederaufnahmeverfahren statt und Beweis ist letztlich immer nur das, was man auch bereit ist, als Beweis gelten zu lassen und das ändert sich nunmal laufend in Abhängigkeit von der technischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Wenn Richter sich in 91,6% aller Fälle nicht in der Lage sehen, zu einem klaren Urteil zu kommen, kann man sie dann nicht gleich gegen einarmige Banditen austauschen? Ein messbarer Gerechtigkeitsverlust wäre damit jedenfalls nicht verbunden.

              • @Rainer B.:

                Dass die Beweisaufnahme idR liederlich ist, davon gehe ich auch aus. Also werden vorgerichtlich willentlich oder unwillentlich nicht alle Register gezogen.

                Und auch deshalb darf ein schlichtes Nein nicht einfach zur Verurteilung führen.

                • @lions:

                  Ein "schlichtes" Nein gibt es nicht. Nein ist Nein. Deshalb ist es auch gar nicht die Aufgabe eines Gerichts, oder vorgerichtlicher Instanzen, ein Nein irgendwie zu interpretieren und daraus am Ende noch ein Vielleicht oder ein Ja zu zaubern. Es ist ja nicht das Nein, das zur Verurteilung führt, sondern die Tat dessen, der meint, sich gewaltsam darüber hinwegsetzen zu müssen.

              • @Rainer B.:

                Was kaum bekannt ist: für Richter und Staatsanwälte gibt es in Deutschland keine Fortbildungspflicht. Das hat historische Gründe, soll deren Unbeeinflussbarkeit sicher stellen. Aber hat auch entscheidende Nachteile.

                Während des Studiums wird viel zu wenig Wissen zum Thema "Straftaten wider das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung" vermittelt.

            • @lions:

              Um einem Irrtum vorzubeugen: in Prozessen, in denen es um die Verletzung des Rechts auf die sexuelle Selbstbestimmung geht, werden Urteile gefällt, ohne dass dazu ausschließlich physische Beweismittel oder Augenzeugenberichte zu Grunde gelegt werden.

              Da physische Beweise bzw. Augenzeugenberichte aufgrund der besonderen Umstände unter denen sexuelle Übergriffe geschehen meist fehlen müssen die Gerichte die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Opferzeugen und der mutmaßlichen TäterInnen beurteilen, um ein Urteil zu fällen.

              • @Angelika Oetken:

                Anhand der geringen Verurteilungen lässt sich anderseits erkennen, dass Richter erwiesenermaßen urteilen wollen.

                • @lions:

                  Die geringe Verurteilungsrate kann auch als Hinweis auf Verunsicherungen gewertet werden. Die Gesetzesverschärfung hat ja den Zweck, hier mehr Klarheit zu schaffen.

                • @lions:

                  Nö, das verstehe wer will. Wollten die denn auch umgekehrt die, die sie verurteilt haben, erwiesenermaßen freisprechen?

                  • @Rainer B.:

                    Wieso sollten Sie das? Freispruch ist im Zweifel fällig, Verurteilung erwiesenermaßen.

                    • @lions:

                      Zweifel kann man grundsätzlich immer haben. Der Zweifel wird hier überwiegend aber nur als Mittel zum Freispruch genutzt.

    • @lions:

      "Da könnte man ansetzen, aber nicht an der Infragestellung der Notwendigkeit in der Rechtsprechung, dass die Tat zu beweisen ist."

       

      Die Tat wird auch weiterhin zu beweisen sein. Die jetzigen Regeln schützen Vergewaltiger. Daher gehören sie geändert!

      • @Dhimitry:

        Welche Regeln; Die der Beweislast ?

        • @lions:

          Das mit der Beweislast scheinen Sie irgendwie in den falschen Hals gekriegt zu haben. Da wird nichts umgedreht. Die Regeln, dass ein Nein nicht ausreicht, um die Nicht-Bereitschaft zu signalisieren, die sind das Problem.

        • @lions:

          Es sind die jahrtausende alten Regeln, wonach grundsätzlich der Frau die Schuld dafür gegeben wird, dass der Mann seine Triebe nicht kontrollieren kann. Die Vorstellung von der Frau als Verführerin, als böse Hexe zieht sich wie ein roter Faden durch die Kulturgeschichte und findet ihren Niederschlag auch in zahllosen zweifelhaften Urteilen, wo man regelmäßig den Aussagen der Frauen mißtraut hat. Frauen können sich hier offensichtlich qua Geschlecht gar nicht erst auf die Unschuldvermutung stützen. Bei Vergewaltigern sieht das seltsamerweise ganz anders aus. Die Tendenz, Taten unter den Tisch zu kehren, indem man die Frauen der Falschaussage bezichtigt, ist signifikant ausgeprägt. Auch Aussagen wie die des ehemaligen Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge, sich als Vergewaltigungsopfer besser nicht an die Polizei zu wenden, unterstreichen dies nur.

          • @Rainer B.:

            Da bin ich ganz bei Ihnen, nur sehen Sie, Herr Karge sieht selbst keinen anderen Ausweg, als der eigenen Tochter im Erlebensfall von der Anzeige abzuraten. Rät er als Jurist zur Beweislastumkehr ?

            Könnte es sein, dass bei Erhalt rechtsstaatl. Normen für die gegewärtigen und zukunftsnahen Opfer von Vergewaltigungen ohne Beweiskraft justiziabel nichts getan werden kann. Zähne zusammen beißen; Nein !

            • @lions:

              Herr Karge bezog sich auf die Art wie diese Prozesse geführt werden. Das würde er seiner Tochter nicht zumuten wollen.

            • @lions:

              Herr Karge ist wohl nicht zufällig ein Mann und kein Opfer.

            • @lions:

              Doppelte Verneinung ? Natürlich Ja

          • @Rainer B.:

            Diese sozialen Übereinkünfte erfüllten lange Zeit einen Zweck. Deshalb wurde so sehr an ihnen festgehalten und aus diesem Grunde sind sie in unserer Kultur auch so tief verankert.

            Über Jahrtausende wurde es doch als wichtig und erstrebenswert angesehen, dass Menschen auf unkomplizierte Art verpartnert werden konnten und sich möglichst ohne großen Aufwand fortpflanzen. Letztlich funktionierte die Partnerschaft zwischen Männern und Frauen nach ähnlichen Prinzipien wie die Verpaarung von Haustieren. Der Mann sollte mechanisch und triebhaft reagieren, die Frau passiv und duldsam. Beide eher sexuell anspruchslos leben. Liebe im erotischen Sinne wurde ritualisiert und war letztlich gar nicht erwünscht. Etwas sehr Wertvolles und Schönes, nämlich die Erotik wurde so zurückgedrängt, da für solche Zwecke zu aufwändig. Das was übrig blieb, ist das was heute leider immer noch vorherrscht.

            Letztlich kann man natürlich die Fortpflanzungsfreude auch ankurbeln, indem man Freude an Sexualität fördert und es Frauen und Männern leichter macht Kinder aufzuziehen. Aber vielleicht ist das gar nicht erwünscht. Es könnten ja glückliche Menschen dabei heraus kommen und die sind ganz schlechte Konsumenten....

            • @Angelika Oetken:

              Ich will dazu ein Beispiel aus meinem Bekanntenkreis nennen, um darzustellen, wie verzwickt es zugeht. Die Frau litt offenkundig unter der Gewalt ihres Mannes; regelmäßig blaue Flecken im Gesicht. Für jeden, der es sah, unfassbar. Auf die Frage, warum die Frau keine Trennung und Anzeige vorsieht, antwortete sie: "Weil ich ihn liebe." Nach einiger Zeit und zB. Schilderungen einiger Vergewaltigungen trennte diese sich dann doch und nach nicht langer Zeit hatte Sie einen neuen Partner. Sie dürfen raten, was das für einer war. Das "Spiel" ging von vorne los.

              Hintergrund: Ihr Vater war gewalttätig und schreckte nicht davor zurück, das gleiche ihrer Mutter und ihr anzutun.

              In der Psychologie geht man davon aus, dass ein bindungswilliger Erwachsener sich bei der Partnerwahl am geschlechtlichen Gegenstück der Eltern orientiert. Bei autoritären Charakteren geht das meist so aus, wie bei dieser Frau. Was ich damit sagen will, ist nicht, die Frau hat selbst Schuld. Wenn man sich mit Psychologie auseinandersetzt, kommt Schuld nahezu keine Bedeutung mehr zu, da es eine erzieherisch vererbte Verkettung gibt, die umso abstruser sie ist, desto schwerer zu durchbrechen. Diese Frau, so makaber es klingt, wird wohl kein Selbstvertrauen mehr erlangen, dass ihr ermöglichte, sich von solch "starken Führungspersonen" nicht angezogen zu fühlen.

              Alles beginnt in der Kindheit und wenn diese beendet ist, rollt die Kugel, ohne das ihr Werfer noch Einfluss auf diese hätte. Ich empfehle hierzu gern das gesamte literarische Lebenswerk von Erich Fromm, der diese Verkettungen aufschlussreich darlegte.

              Gesät und nachwachsen darf dieses Kraut nicht mehr, ist es einmal da, ist es auch mit Bestrafung nicht loszuwerden.

              • @lions:

                Über Sinn und Unsinn von Strafen kann man ja diskutieren, aber das alles, was Sie geschildert haben, nimmt dem Mann doch nicht die Verantwortung für sein Handeln und kann ihn auch überhaupt nicht entlasten - im Gegenteil.

                • @Rainer B.:

                  Unbestritten ! Nur was in dem Drang liegt, Bestrafung als erstes Mittel zu sehen, ist die Versuchung, alles damit regeln zu wollen. Sicher kommen wir in der vertrackten Lage nicht ohne Bestrafung aus, doch was dem Täter entlastend angerechnet werden kann, ist gleichzeitig der Schlüssel dafür, dass Täterverhalten auch nur aus Opfererfahrung , meist aus der Kindheit hervorgeht. Es ist eine Chance, zukünftig solche Taten zu vermeiden, indem man diese versteht und gleichzeitig ein Stück Vergebung durch Entlastendes daraus gelten zu lassen.

                  • @lions:

                    "Schwere Kindheit" zieht nur, wenn es zu Einschränkungen der Steuerungsfähigkeit führt. Und in solchen Fällen müsste eigentlich geprüft werden, ob so eine Person überhaupt unkontrolliert frei herum laufen darf.

                     

                    Traumatische Kindheitserfahrungen sind weit verbreitet. Sie entbinden niemanden von der Verantwortung das eigene Verhalten zu steuern. Und sich ggf. Hilfe zu holen.

                     

                    Wer prügelt, quält, vergewaltigt oder missbraucht begeht Straftaten.

                     

                    Die Frau, von der Sie oben berichten, trägt nur eine einzige Verantwortung: nämlich für sich selbst, ggf. für ihre Kinder. Nicht für die Täter, nicht für deren Taten.

                     

                    Sie schildern ja, dass diese misshandelte Frau Täterverhalten aus ihrer Kindheit kennt. Es findet in solchen Fällen oft eine Parentifizierung statt. Eltern beanspruchen die Kinderrolle, die Kinder werden zu Eltern erklärt und sollen Verantwortung tragen. Auch für den Missbrauch.

                    Täter sind hinter ihrer aufgesetzten "Männlichkeit" meistens erbärmliche Waschlappen. Psychosoziale Versager auf ganzer Linie. Leider gibt es immer Leute, die doof genug sind auf ihr Mitleid heischendes Getue und ihre Angebereien hereinzufallen. Siehe Becker und Co. und ihre Fans im Dunstkreis der Odenwaldschule

                  • @lions:

                    Vergebung kann nur ein Opfer gewähren, niemals aber ein Gericht. Voraussetzung dafür ist immer ein Schuldeingeständnis und die Bitte um Vergebung. Das Gericht kann ein solches Schuldeingeständnis eines Täters strafmildernd werten, aber die schlimme Kindheit eines Opfers kann kein Strafmilderungsgrund sein.

                    • @Rainer B.:

                      Ich meine in diesem Beitrag nicht die Entlastung vor Gericht, sondern die einer zukunftsorientierten Perspektive auf den Täter, Bei diesem kann man nur noch wenig ausrichten, aber es muss ein Verstehen einsetzen, um seine evtl. Nachfolger davor zu bewahren. Eine Verteufelung verstellt diesen Blick.

                      In Vergebung können sich die üben, die nur richtend über die Täter herfallen, dem Opfer sollte es natürlich freigestellt bleiben.

                      • @lions:

                        Man macht ja gar nicht erst den Versuch, bei Tätern irgendwas zu verändern. Die meisten werden ja nicht gefasst. Und der Rest bekommt dann relativ geringe Strafen. Abgesehen davon, dass selten Auflagen für Täter verhängt werden, sich in Therapie, Schulung oder Beratung zu begeben.

              • @lions:

                Sowohl der erste als auch der zweite Partner dieser Frau haben Straftaten begangen. Und sie werden weiter misshandeln und vergewaltigen, sofern sie nicht gestoppt werden. TäterInnen sind Menschen, die straffste Grenzen brauchen, weil sie in der Kindheit diese nicht ausreichend gesetzt bekamen.

                 

                Falls Sie Kontakt zu der Frau haben: es kann nicht schaden, ihr diese Beratungsstelle zu empfehlen http://www.big-hotline.de/

                 

                Telefonische Beratung, auch anonym möglich.

                 

                Auch für Täter gibt es Stellen, wo sie sich Hilfe holen können: http://www.gewaltberatung.org/

                • @Angelika Oetken:

                  Täter sind keine Menschen, die keine Grenzen gesetzt bekamen, a la Kinderladen, es sind welche, die in ihrer Kindheit seelisch und körperlich drangsaliert wurden, also ihnen Grenzen mit Stacheldraht gesetzt wurden. Die Aufmerksamkeit gab´s nur, wenn das Kind Mist baute. Das ist der wesentliche Antrieb dafür, neben der Angst, Machtverlust zu erleiden, später folgende Straftaten zu begehen.

                  Die Strafverfolgung ist paradoxer Weise als Fortführung der negativen Aufmerksamkeit der Eltern verinnerlicht. Der Täter hat teilweise positive Empfindungen, wenn er vor Gericht, Polizei usw. erscheinen muss. Diese abblitzen zu lassen, ist dann noch einer oben drauf. Ich denke, die Wiederholung der Straftaten ist für den Wiederholungstäter eine Nachbildung dessen, was dieser in der Kindheit erfahren hat. Seine Eltern haben bestraft, mehr wie genug.

                  • @lions:

                    Es ist das Diskontinuierliche, das Kinder verunsichert und manche zu psychosozialen Zockern werden lässt. Weder Strenge, noch legeres Erziehungsverhalten. Kinder brauchen verlässliche Eltern.

                    Instabile Bindungen, "Schwarz-Weiß", Unberechenbarkeit wie wir sie im Erziehungsverhalten von Borderline-Müttern und suchtkranken Vätern finden. Welche ja typischerweise oft Paare bilden und Eltern werden.

            • @Angelika Oetken:

              Genau!

    • @lions:

      Antwort an @ Rainer B.

  • Kann mir mal ein Befürworter solch einer neuen Reglung plausibel erklären, was sich rechtlich ändert, wenn das Opfer angibt, es habe nein gesagt und dafür gibt´s keine Zeugen. Bitte aber nicht: "Kläger lügen nie !" Im Voraus vielen Dank!

    • @lions:

      Das Problem sind aus meiner Sicht weniger die bestehenden Gesetze, als vielmehr deren Anwendung in der Praxis. Natürlich gibt es Fälle, in denen KlägerInnen lügen. Meist sind das pubertierende Mädchen, die gegenüber den Eltern eine Ausrede fürs allzu lange Wegbleiben brauchen und es für eine gute Idee halten, eine Vergewaltigung zu erfinden. Wer so etwas (Saublödes) macht, verwickelt sich jedoch nahezu immer in unauflösbare Widersprüche und fliegt auch schnell damit auf. Dieses Problem wird jedoch gegenüber den zahlenmäßig weitaus mehr Fällen, in denen Vergewaltigungen ungesühnt bleiben, maßlos überbewertet. Und das hat schwerwiegende Folgen, zum einen, weil sehr viele Übergriffe gar nicht erst zur Anzeige kommen, was äußerst inakzeptabel ist und zum anderen, weil Vergewaltiger sehr oft Wiederholungstäter sind und die Zahl der Opfer durch Nichtahndung zusätzlich vervielfacht wird.

      Länder wie Indien zeigen sehr deutlich, dass Wegsehen und allzu lascher Umgang mit Vergewaltigern schnell zu Toten und dann auch schnell wieder zu Todesstrafen eskalieren. Wer zum dritten, vierten Mal der Vergewaltigung bezichtigt wird, den wird man doch nicht zum dritten, vierten Mal freisprechen können, nur weil es keine unmittelbaren Zeugen gab. Sofern die Neuregelung da deutlich mehr Spielraum für die Gerichte bringt, kann man das doch nur begrüßen. Wenn man 20.000 Vergewaltigungen jährlich auf sich beruhen lässt, weil man 1 Fehlurteil fürchtet, dann kann man doch nicht ernsthaft so tun, als ob hier alles korrekt läuft. Wer falsche Anschuldigungen erhebt, ist selbst ein Straftäter. Die viel zitierte Unschuldsvermutung muss aber eben auch uneingeschränkt für jeden, der einen Übergriff zur Anzeige bringt, gelten - sonst bleibt sie schon im Ansatz nur eine Farce.

      • @Rainer B.:

        Ich stimme Ihnen zu: aus der praktischen Anwendung der Gesetze ergeben sich die realen Probleme.

        Wie bei Kindesmissbrauch auch, gibt es bei Vergewaltigungen selten Zeugen. Manchmal Spuren, die aber innerhalb von Stunden gerichtsmedizinisch gesichert werden müssen. Und das stellt meistens ein Problem dar. Schon allein, weil es zu wenig Stellen für Gerichtsmediziner gibt.

        Den Gerichten bleibt also nur, selbst zu prüfen, wie glaubhaft die Aussagen der Opferzeugen sind. Bzw. eine Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Und dagegen zu halten, wie glaubwürdig der mutmaßliche Täter ist.

        Und genau da liegt ein weiteres Ungleichgewicht. Für Opferzeugen gibt es Vorgaben, die auf Prozesse wegen sexueller Gewalt zugeschnitten sind. Entwickelt im Zuge der Debatte um die Montessori-Prozesse http://www.forensiktagung.ch/index.cfm?action=act_getfile&doc_id=100722. Die zu Grunde liegenden Erkenntnisse sind zwar mittlerweile überholt. Aber: Standards für die Begutachtung der Aussagen mutmaßlicher TäterInnen fehlen bis heute.

        Dabei weiß jeder, der sich mit MissbraucherInnen und VergewaltigerInnen jemals auseinandersetzen musste, dass es sich um eine besonders manipulative, verlogene und damit unglaubwürdige Sorte Menschen handelt.

  • Gesetzestexte schützen niemanden vor sexuellen Übergriffen. Aber eine schärfere Definition von sexueller Gewalt hätte diesem 15jährigen Mädchen geholfen, die ihren Vergewaltiger angezeigt hat http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/freispruch-in-vergewaltigungsprozess-opfer-haette-fliehen-koennen-id7083729.html

     

    Und anderen potentiellen Opfern dieses Mannes. Der ja unbestraft frei herumläuft und vom Gericht bestätigt bekam, dass er richtig gehandelt hat.

  • Wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Vergewaltigung sowie sexueller Missbrauch sind das perfekte Verbrechen, weshalb jede Maßnahme, die es den Opfern leichter macht sich an die Polizei zu wenden zu begrüßen ist. . .

  • Man muss die "Schutzbehauptung" der falschen Anschuldigung schon vollständig ausräumen, wenn man auf dem Boden des Rechtsstaats bleiben will. Sie einfach nur als "maskulinistisch" zu labeln und die Zahlen für übertrieben zu erklären, reicht nicht aus.

     

    Es ist auch nicht so, dass die Belastungszeugen in Vergewaltigungsprozessen per se als unglaubwürdig gelten. Das Gericht muss nur aktiv begründen, warum es ihnen glaubt. Deshalb gilt das, was sie sagen, nicht per se als wahr (wie auch umgekehrt die belastende Aussage eines freigesprochenen vermeintlichen Vergewaltigers nicht per se zur Verurteilung wegen Falschaussage reicht).

     

    Das Strafrecht ist schlicht nicht dazu da, bewusst Möglichkeiten für die Verurteilung Unschuldiger zu eröffnen. Wenn jemand beschuldigt wird, ob zu Recht oder zu Unrecht, kann nicht allein die Beschuldigung ausreichen, um ihn zu verurteilen. Das gilt beim Bagatelldiebstahl ebenso wie bei Mord und Totschlag, und Sonderwege für die Sexualstraftaten lassen sich nicht rechtfertigen.

     

    Davon abgesehen stimmen auch Ihre Zahlen nicht, denn sie richten sich nach der Anzahl der tatsächlich verfolgten und veruteilten Falschbeschuldigungen in Vergewaltigungsprozessen. Wer bei Vergewaltigungen die hohe Zahl an wegen der Beweislast nicht verfolgbaren Taten beklagt, kann den Effekt nicht umgekehrt bei Falschbeschuldigungen einfach ausklammern.

    • @Normalo:

      Das mit den "Falschbeschuldigungen" wird im Zuge der Debatte immer wie selbstverständlich angeführt. Aber mal ganz praktisch betrachtet: was hätte eine Frau konkret davon, einen Mann fälschlicherweise der Vergewaltigung zu bezichtigen?

      Falls sie nicht zu den Frauen gehört, denen soziale Kontakte nichts bedeuten oder ihr Ruf egal ist, ist das Risiko das sie mit einer Anzeige eingeht sehr groß. Abgesehen von der Scham, die aufkommt, wenn sie aufgerufen ist Details zu schildern, ist die Wahrscheinlichkeit, dass offenbar wird, dass sie angibt, ein Vergewaltigungsopfer zu sein groß.

       

      Welcher Mann möchte eine potentiell beschädigte (Sexual-)Partnerin? Eine Frau, die vielleicht keine Freude mehr an Sexualität entwickelt? Sich vielleicht sogar ekelt? Welcher Chef eine Mitarbeiterin, die womöglich in Folge von Traumatisierungen ausfällt? Dann noch der Mythos von der Mitschuld. Wer will mit einer Frau zu tun haben, die einen sexuellen Übergriff "provoziert" hat? Oder sogar eine "Opferpersönlichkeit" hat?

       

      Ich sehe es so: die unrealistischen Opfermythen, die sich um Vergewaltigungen ranken, halten Frauen ja gerade davon ab, Anzeige zu erstatten. Und sie sollten erst Recht solche abschrecken, die ggf. vorhaben, irgendwelche falschen Angaben zu machen.

       

      Die mag es vereinzelt auch geben. Sie werden aber so oder so ein heftiges persönliches Problem haben.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Angelika Oetken:

        Ihre Ausführungen zum Thema "Falschbeschuldigung" sind für mich irre führend und verharmlosend. Wie zahlreiche andere Menschen, die in Familien sozialpädagogisch gearbeitet haben, kenne ich eine Reihe von Fällen, in denen in ihrer Weiblichkeit tief gekränkte, "abservierte" Frauen aus ihrer Abweisung eine Vergewaltigung konstruierten.

         

        Verschärft habe ich dies dort erlebt, wo es nach Trennungen um die Frage der elterlichen Sorge gemeinsamer Kinder geht. Hier hält eine Mutter gegenüber einem Vater bessere Karten in der Hand, wenn der unter Vergewaltigungsverdacht steht. Ganz bei einer Tochter.

         

        Dass es (nur) "vereinzelt" Frauen gäbe, die falsche Angaben machen, deckt sich nicht mit meiner Kenntnis und Wahrnehmung, die von anderen Größenordnungen ausgeht.

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Wer hat denn festgestellt, dass die Frauen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hätten?

           

          Wer stellt sicher, dass die angeblich falsch beschuldigten Männer nicht gewalttätig bzw. sexuell übergriffig waren?

           

          Wenn eine Trennung eskaliert ist das doch ein Zeichen dafür, dass es den Beteiligten an psychosozialer Kompetenz mangelt. So etwas stellt sich doch nicht über Nacht ein. Sowohl der Mann, als auch die Frau wussten doch meistens sehr gut, mit wem sie da eine Bindung eingehen. Und Kinder zeugen.

           

          Damit will ich nicht Frauen/Mütter grundsätzlich in Schutz nehmen. Den gesellschaftlichen Mythos wonach Mütter automatisch besser für ihre Kinder sorgen als Väter halte ich für ganz und gar irreführend.

           

          Aber ich weiß auch, dass sexuelle Übergriffigkeit zum sexuellen Rollenskript gehören. Genauso wie eine mehr oder minder devote Haltung bei Frauen. Leider orientieren sich noch viel zu viele Menschen daran.

  • Also wenn Nein jetzt plötzlich Nein bedeutet, dann wird doch die Welt auf den Kopf gestellt.

     

    Wer soll da durchblicken, wenn niemand mehr rechtschaffene Lügen artikulieren kann. Hinterher kommt noch jemand und behauptet, die Mauer wäre wirklich gebaut worden.

     

    Jetzt les ich hier noch, dass die sich sogar anmaßen zu meinen, dass Ja Ja bedeutet. Wahnsinn, wo kämen wir denn da hin, wenn's keine Lügenpresse mehr zu beschimpfen gäbe?

  • 1G
    19122 (Profil gelöscht)

    Ich verstehe diese Diskussion nicht. Wenn ein Mensch einen anderen Menschen gegen dessen klar geäußerten Willen zu irgendetwas zwingt, ohne aus irgendeinem Grund zu dieser Zwangshandlung legitimiert zu sein (bspw. nach § 127 StPO), ist das eine Straftat. Ob sich das Opfer der Zwangshandlung fügt oder nicht sollte dabei eigentlich keine Rolle spielen.

  • Was bei der Überarbeitung des § keinesfalls vergessen werden sollte ist die Erhöhung des (Mindest-)Strafmaßes. Gerade wenn es um Kinder und Jungendliche Opfer geht, finde ich Bewährungsstrafen unter aller Sau. Ich kann mir kaum eine Demütigung vorstellen, die schlimmer ist als sexuelle Gewalt. Da ist es auch egal wer das Opfer ist.

    • @Spider J.:

      Es ist doch ein gutes Zeichen, dass um das Thema so hart gerungen wird und sich vergleichsweise viele Menschen an der Debatte beteiligen.

      Wie alles ist auch unsere Sexualkultur einer ständigen Veränderung unterworfen. Was früher als selbstverständlich galt, wird heute in Frage gestellt.

      Aber gesellschaftliche Übereinkünfte, die sich ja über sehr lange Zeiträume herausgebildet haben, verändern sich eben nicht so schnell.

      Die Anpassung des Strafrechts dient dazu, auf Entwicklungen zu reagieren. Besonders schwierig in einem Bereich wie der Sexualität. Sehr intim, sowieso von vielen Fehlannahmen und Mythen begleitet.

      Wer weiß, vielleicht brauchen wir das Sexualstrafrecht irgendwann gar nicht mehr. Weltweit verlieren die Menschen das Interesse an Sex. Das muss nicht die schlechteste Entwicklung sein.

    • @Spider J.:

      Das wäre ein guter Ansatz. Auch bei Prozessen wegen Kindesmissbrauchs haben sich ungute Übereinkünfte entwickelt. Viel zu oft werden Bewährungsstrafen verhängt oder die Opferzeugen Glaubhaftigkeitsüberprüfungen ausgesetzt. Während die Gerichte mutmaßlichen TäterInnen ihre Reuebeteuerungen abnimmt. Dabei ist gewohnheitsmäßiges Lügen, Manipulieren, Täuschen ja gerade der Grund warum es MissbraucherInnen so leicht gelingt, Opfer in ihre Gewalt zu bringen und weder gestellt noch angemessen verurteilt zu werden.

       

      Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden

  • 1G
    10025 (Profil gelöscht)

    Dieser Artikel zeichnet nach, wie der BGH die Sexualstrafrechtsreform von 1997 zugunsten der Täter/Angeklagten zurückdrehte: https://dieausrufer.wordpress.com/2012/09/15/den-fluchtweg-nicht-geplant/.

     

    Die "schutzlose Lage" wird nicht mehr im ursprünglichen Sinne angewandt, weil die Gerichte sich am BGH orientieren müssen, wenn sie nicht ihre Urteile kassiert bekommen wollen. Der BGH ist frauenfeindlich und täterfreundlich. Hier ein Bericht über einen ihrer lautesten Vertreter geschrieben: http://ifgbsg.org/stimmungsmache-gegen-ein-besseres-sexualstrafrecht/.

     

    Schade übrigens, daß hier in der Kommentarspalte vorwiegend Männer ihre Empathie mit Angeklagten äußern. Empathie mit den Betroffenen und der drastischen Lage, was die Verbreitung und Wirkung sexueller Gewalt betrifft, scheint den meisten völlig abzugehen. Das spricht für sich.

    • @10025 (Profil gelöscht):

      Ihren feministischen Hass gegenüber Männern in allen Ehren, doch hier geht es tatsächlich um Gerechtigkeit. Ich werde mich immer gegen totalitäre Menschen stellen.

      • @burrekako:

        Es ist nicht totalitär ein Nein als Nein zu werten. Das Nein zum Geschlechtsverkehr zu ignorieren ist ein Verbrechen, das bestraft werden muss. Da können Sie von Hass u.ä. soviel fabulieren wie Sie wollen!

      • @burrekako:

        Ach deshalb kommen Sie gar nicht mehr weiter.

  • 1G
    10025 (Profil gelöscht)

    Teil II

     

    Schön wäre, wenn die taz als dem Anspruch nach progressives Organ ein wenig kritischer auf die Aussagen von Maskulisten und Antifeministen eingehen würde, denen diese Reform natürlich komplett gegen den Strich geht. Zu ihrer üblichen Strategie gehört es, Falschbeschuldigungen als große Gefahr hinzustellen. Das ist ein alter Vergewaltigungsmythos, den schon Kachelmann bemühte, und der darauf beruht, die Aussagen von Frauen grundsätzlich als unglaubwürdig darzustellen, und zwar besonders dann, wenn es um sexuelle Gewalt geht. Angesichts der tatsächlichen Verbreitung von sexueller Gewalt ist es aber weitaus unwahrscheinlicher, daß ein Fall von sexueller Gewalt erfunden ist, als daß er real stattgefunden hat. Studien gehen von 3-9% Falschbeschuldigungen aus, die im Artikel genannten Zahlen sind viel zu hoch und wurden offenbar von der Maskulisten-Front übernommen. Frauen, die eine Beschuldigung erfinden, haben im derzeitigen System sowieso keine Chance, damit durchzukommen.

  • 1G
    10025 (Profil gelöscht)

    Teil I

     

    Eine Reform des §177 ist dringend notwendig, denn solange die Rechtssprechung dem Täter einen Vorsatz nachweisen muss, wie es derzeit der Fall ist, sind die Chancen einer Verurteilung extrem gering – siehe Artikel, inzwischen nur noch bei 8,4% aller angezeigten Vergewaltigungen (die Dunkelziffer ist zwanzig Mal so hoch). Jeder Täter kann aber behaupten, dass er von Gegenseitigkeit ausgingen, und das ist die Strategie, die üblicherweise gewählt wird. Solange er per Rechtsordnung nicht erklären muss, was ihn zu dieser Annahme veranlasste, bedeutet das implizit, dass er ein sexuelles Zugriffsrecht auf die Körper anderer Erwachsener hat. Die Istanbul-Konvention sieht diesbezüglich einen Paradigmenwechsel vor, dass es ein solches implizites Zugriffsrecht eben nicht gibt, im Sinne von „Only Yes means Yes, No always means No“. Maas traut sich in seinem Reformvorhaben scheinbar nur eine abgeschwächte Version davon zu, bei der es eines „Neins“ bedarf. Allerdings sind sexuell Attackierte häufig in einer Schockstarrre, in der ein Nein nicht mehr möglich ist.

    • @10025 (Profil gelöscht):

      Was Sie sich wünschen, ist eine Abkehr von der Unschuldsvermutung: Wer nicht nachweisen kann, dass er KEINEN Vorsatz hatte, soll nach Ihren Worten als vorsätzlicher Straftäter verurteilt werden können. Leidergottseidank wird das gegen unsere Verfassung nicht durchzusetzen sein.

       

      Die Gerichte haben sich - auch im Bereich der Sexualstraftaten - ein fast schon beängstigendes Arsenal an Werkzeugen geschaffen, um das Argument eines mangelnden Vorsatzes mit Indizien zu entkräften. Aber die Beweislast einfach umzukehren, weil man sonst nicht genug Verurteilungen bekommt, soweit kann und darf es nicht gehen.

  • Die wesentliche juristische Frage ist, wie man eine Nötigung ohne eine nachweisbare und vorsätzliche Nötigungshandlung begründen will. Denn alles Andere - jede Form von Gewalt , auch sogenannte "strukturelle", oder auch die Ausnutzung einer schutzlosen Lage - ist vom heutigen Gesetzestext schon abgedeckt. Es fehlt nur der Fall, dass jemand an irgendeiner Stelle "Nein" sagt und sich dann ohne jede erkennbare Zwangseinwirkung entschließt, doch mitzumachen. Eigentlich geht es da gar nicht um eine Erweiterung der sexuellen Nötigung sondern des Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB).

     

    Nur möchte man das natürlich so nicht verstanden wissen. Also soll es effektiv Vergewaltigung sein, wenn jemand sich fürchtet, sich zu wehren, und (nur) Missbrauch, wenn er es aufgrund geistiger oder körperlicher Nachteile nicht fertig bringt (und der Täter das weiß) - schon eine gewisse Schieflage.

     

    Die Beweisprobleme hingegen bleiben im wesentlichen gleich. Wer als Angeklagter einer Verurteilung entgehen will, weiß halt jetzt, dass er auch nicht zugeben darf, an irgendeiner Stelle ein "Nein." gehört zu haben. Dann gilt wieder die Unschuldsvermutung. Wollte man die hingegen durchbrechen, gäbe es wahrscheinlich von allen möglichen Gerichtshöfen mit hochtrabenden Namen ordentlich Eins auf den Deckel.

  • "Bislang gilt eine Vergewaltigung als Vergewaltigung, wenn der Täter dem Opfer droht, Gewalt anwendet oder dessen schutzlose Lage ausnutzt."

    Nein, das ist leider noch immer falsch, auch wenn es hier hier erneut verbreitet wird!!

    Ist es bei Journalisten nicht üblich, den § 177 StGB zu lesen, ehe man darüber schreibt? Ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung liegt regelmäßig gem. § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB vor, wenn der Beischlaf vollzogen wird, eine Vergewaltigung nur wenn damit auch ein Eindringen in den Körper des Opfers verbunden ist, so die gesetzliche Definition...

    Ehe man hier neue Gesetze fordert, sollte man sich mit den geltenden vertraut machen!

    • @Realdemokrat:

      Sie haben offenbar das Problem nicht verstanden. Das Problem ist, dass ein einfaches Nein nicht ausreicht.

       

      Hier ist der Paragraf:

       

      § 177

      Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

       

      (1) Wer eine andere Person

      1. mit Gewalt,

      2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

      3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

       

      nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

       

      (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

       

      1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

      2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

       

      http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

      • @Dhimitry:

        Und Sie haben das Problem auch nicht verstanden. Wer als Mann somit ein eindeutiges JA nicht nachweisen kann, steht mit einem Bein im Knast. Wer wie ich einmal erlebt hat, dass ihm gedroht wird mich wegen Vergewaltigung anzuzeigen, wenn ich mich von einer Frau trennen will, der weiss, dass das eine ganz bescheuerte Idee ist. Es gibt bereits heute genug falsche vergewaltigungsanzeigen.

        • @sputnik1969:

          Sie reden von der Situation in den USA. Ein JA nachzuweisen halte ich für nicht-möglich. Eine solche Regelung ist klar abzulehnen. Im Text oben ist für Deutschland aber ein anderer Problem beschrieben. Nicht alles durcheinander werfen!

      • @Dhimitry:

        Das ist eigentlich falsch. Ein "Nein" reicht - wenn man nur den angeblich so löchrigen Gesetzestext nimmt - sehr wohl aus, wenn der Täter sich mit Nötigungsmitteln darüber hinwegsetzt. Und was insbesondere unter "Gewalt" so alles zu verstehen ist, wird extrem weit definiert. (dazu http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht/seite-4)

         

        Was jetzt aber geschehen soll, ist die Entfernung der Nötigung aus dem Tatbestand, sobald ein "Nein" fällt. Dem Täter wird unterstellt, das "Nein" durch Zwang überwunden zu haben, auch wenn dafür jedes für ihn identifizierbare Anzeichen fehlt. Man kann das "Ausweitung des Missbrauchstatbestands auf die Vergewaltigung" nennen oder gleich "Umkehr der Beweislast", aber so richtig rechtsstaatlich ist es nicht.

        • @Normalo:

          "Man kann das "Ausweitung des Missbrauchstatbestands auf die Vergewaltigung" nennen oder gleich "Umkehr der Beweislast", aber so richtig rechtsstaatlich ist es nicht."

           

          Das ist doch Unsinn. Es wird Sache des Gerichtes bleiben herauszufinden, ob es ein NEIN gegeben hat. Wenn ein Mensch NEIN zum Geschlechtsverkehr sagt und ein anderer Mensch sich darüber hinweg setzt, handelt es sich um eine Vergewaltigung. Die angebliche Beweislastumkehr ist frei erfunden!

  • Ich bin skeptisch, nein mehr misstrauisch.

     

    Kleine Allerweltsgeschichte dazu: Vor mehr als zehn Jahren hatten wir einen Urlaub an der Nordsee gebucht und kamen versehentlich einen Tag zu früh an, also Samstag Nachmittag anstatt Sonntag. Als wir ratlos vor dem gebuchten Häuschen standen, beschloss unsere Vermieterin, das Häuschen im Schnelldurchgang mit Bettenwechsel etc. für uns herzurichten. Dadurch blieb uns die Suche nach einem Hotelzimmer erspart. Ich freute mich so sehr darüber, dass ich der neben mir stehenden jungen Frau vergnügt und happy zublinzelte. Daraufhin verzog sich ihr Gesicht ziemlich gehässig und sie zischte mir ins verblüffte Ohr: "Ich bin mit dem Sohn des Hauses verlobt!"

     

    Verstehen Sie, wozu das bei solchen Leuten führen könnte?

    • @noevil:

      Wenn mir ein fremder Mann zublinzelt, bleibe ich skeptisch. Im Zweifelsfall weise ich ihn energisch zurecht bzw. ab.

       

      Ich halte das für selbstverständlich. Woher weiß ich, ob dieser Mensch über genug soziale Kompetenzen verfügt, um erkennen zu können, ob ich seine Kontaktaufnahme einfach nur freundlich erwidere oder ob ich irgendwelches Interesse an ihm habe?

       

      Das ist etwas, was jedes Mädchen von Anfang an lernt. Und auch Junge wissen sollte: "lächeln", "nett sein", "zwinkern"... bedeuten nicht, dass jemand gute Absichten hegt. Skepsis ist im Gegensatz zu Misstrauen gesund. Sie bedeutet, dass ich immer mit allem rechne und mich absichere. Misstrauen dagegen heißt, Anderen grundsätzlich böse Absichten zu unterstellen.

  • Ob nun explizites "Ja" oder "Nein" - Was nützt es ohne Zeugen? Oder ist eine notarielle Beglaubigungspflicht geplant?

    • @Laurenz Kambrück:

      Stimmt. Ein Täter der abgebrüht genug ist, wird vor Gericht so oder so lügen. Richter und Staatsanwälte die ihr Klientel gut kennen und mit ihm umzugehen wissen, besitzen aber Mittel, die Wahrheit auch aus solchen Leuten herauszubekommen.

    • @Laurenz Kambrück:

      Ich denke, darauf wird es hinauslaufen... Also bitte immer mindestens vorher eine schriftliche Genehmigung einholen. Sehr geil.

  • Wie wird das Opfer sein Nein wohl vor Gericht glaubhaft machen ? Wird der Beweis überhaupt erforderlich sein ? Kommt es zum uneinvernehmlichen Sex, wird der Täter es sicher auch ohne Nein des Opfers bemerken, dass es Vergewaltigung ist. Folglich wird dieser sich durch ein gesetzlich geschütztes "Nein" nicht davon abhalten lassen; Nicht zuletzt in dem Wissen, dass er der einzige ist, der es bezeugen könnte. Würde die Verneinung anderseits vom Opfer vergessen, so bleibt es doch ein Opfer.

    Man kann es drehen und wenden, wie man will; Es ist ein totgeborenes Kind und hilft dem Opfer keineswegs, ob es nun das Vergewaltigungs- oder das Denunziationsopfer ist.

    Ich schlage eine Beglaubigungsapp der Polizei vor, mit der eine kurze, gemeinsamen Videosequenz der Aktwilligen im Vorlauf einer Registratur online zugeführt wird. So hat der Staat sein Händchen dazwischen und dem gesetzeskonformen Liebesspiel steht nichts mehr entgegen. Wenn schon, denn schon !

  • Schlichtweg unfassbar wie weit wir schon sind. Da wird eine der größten Errungenschaften der menschlichen Zivilisation aufgegeben. Nämlich dass jeder als unschuldig gilt bis die Schuld bewiesen wird.

    Das Ganze zeigt nur wie totalitär die heutigen Feministen sind. Doch ich sehe auch das Positive. Solche radikalen Schritte der Feministen sorgen dafür dass mehr Menschen sich mit den Feministen beschäftigen, denn das ist dringend nötig.

    • @burrekako:

      "Das Ganze zeigt nur wie totalitär die heutigen Feministen sind."

       

      Was ist an der Änderung, dass ein Nein auch Nein meint, radikal? Nichts!

       

      Es gehört zu den Grundlagen der menschlichen Kommunikation, dass die Aussagen des Gegenübers respektiert werden.

       

      "dass mehr Menschen sich mit den Feministen beschäftigen, denn das ist dringend nötig."

       

      Dem stimme ich ausdrücklich zu. Feminismus olé!

      • @Dhimitry:

        Das gehört es doch jetzt schon. Nur wird in Zukunft der Mann gezwungen sein, nachzuweisen, dass sie NICHT nein gesagt hat. Was absolut unmöglich ist. Falschen Beschuldigungen wird damit Tür und Tor geöffnet.

        • @sputnik1969:

          Zunächst muss das potentielle Opfer glaubhaft machen, dass es NEIN gesagt hat. Das geplante Gesetz schließt einfach nur eine nicht akzeptable Lücke im Vergewaltigungsparagrafen.

  • Ich kann daran nichts Männerfeindliches sehen, oder gilt die Neuregelung des Paragraph 177 für männliche Opfer nicht gleichermaßen?

    Falsche Beschuldigungen kann doch kein Gesetz - auch in allen anderen Bereichen - 100% ausschließen. Eine "Yes means Yes"- Regelung würde ich hier begrüßen. Es könnte zu einem respektvolleren Umgang zwischen den Sexualpartnern beitragen.

    • @Rainer B.:

      Sie können bei "Yes means Yes" also nichts Männerfeindliches sehen, aber wenn niemand "ja" sagt, ist der Mann per default der Vergewaltiger. Joa, wenn Sie das so nebeneinanderstellen können und trotzdem keinen Widerspruch sehen, dann helfen Argumente wohl auch nicht weiter.

      • @Christian:

        Worin soll ihr Argument bestehen? Wenn ein Mann mit einer Frau/einem Mann schläft und sie/er vorher ihr Ja nicht ausdrücklich dazu gegeben hat, wird man grundsätzlich je nach Ausführung von einer Nötigung/Vergewaltigung ausgehen müssen, wenn es zu einer Anzeige kommt - was denn sonst?

    • @Rainer B.:

      Eine Frage Rainer B.: Wenn weder die Frau noch der Mann "Yes" sagt, wer ist dann der VergewaltigER?

      • @Matthias Haider:

        Wenn es zum unerwünschten Sex kommt, natürlich der Mann, weil allein der dann "Yes" gemeint haben kann, ohne es allerdings auszusprechen.

    • @Rainer B.:

      Wir es eher nicht. Zudem ist die Umkehrung der Unschuldsvermutung indiskutabel.

       

      Liefe ja auch auf gegenseitiges Abzeichnen einer Willensbekundung hinaus.

      • @KarlM:

        Bevor man jemand anspringt, sollte man sich schon vergewissern, ob das auch wirklich erwünscht ist. Das halte ich für durchaus zumutbar. Wenn man sich da nicht sicher sein kann, dann sollte man es doch besser gleich bleiben lassen.

        • @Rainer B.:

          Da das Anspringen ja zu Ziel hat sich gegenseitig etwas Gutes zu tun, sollte es von allen Beteiligten auch deutlich gezeigt werden. Kommt etwas unklar rüber, frag ich.

          • @KarlM:

            Bei einer Vergewaltigung versucht ja regelmäßig mind. einer dem anderen seinen Willen aufzuzwingen. Von gegenseitig etwas Gutes tun kann man da dann grundsätzlich gar nicht mehr reden.

            Alles, was ohne einvernehmliche Willensbekundung geschieht, kann auch heute schon durchaus als Nötigung/Vergewaltigung gewertet werden - nur tut sich die Rechtsprechung auffallend schwer damit und auffallend oft zum Nachteil der Opfer.

            • @Rainer B.:

              Ist mir schon klar. soweit. Nur wie Anomalie schon mehrfach feststellte das Problem ist die Beweislast. Nun einfach "dem Kläger mehr Glauben schenken" ist weder rechtsstaatlich vertretbar noch hilfreich. Leider ah ich hier auch ekien zweeckmäßige Lösung.