Diskussion um Familiennachzug: Einsamkeit per Gesetz

Vater in Deutschland, Frau und Kinder im Syrien-Krieg. Die einen halten den Plan der Regierung für Schikane. Die anderen für Pragmatismus.

Eine Familie ist von hinten zu sehen

Eine gemeinsame Zukunft in Deutschland wird für viele Familien schwieriger Foto: dpa

BERLIN taz | Die Diakonie Deutschland stellt dem Plan der Bundesregierung ein vernichtendes Zeugnis aus. Die Verschärfungen beim Familiennachzug würden nicht dazu führen, „dass weniger Menschen in Deutschland Schutz suchen“, schreibt der Wohlfahrtsverband der evangelischen Kirchen. Stattdessen werde die Integration erschwert, Verfahren würden bürokratisiert und die Unterstützung der Bevölkerung für Flüchtlinge untergraben.

Die Stellungnahme, die die Diakonie an alle Mitglieder des Innenausschusses versandte, ist eindeutig: Flüchtlingen zu verbieten, ihre Partner und Kinder nach Deutschland zu holen, löst kein einziges Problem, schafft aber viele. Mehr noch, die Trennung der Kinder von ihren Eltern widerspreche der UN-Kinderrechtskonvention und dem deutschen Grundgesetz, welches die Familie unter den „besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ stellt.

Was die Koalition plant, wird emotional diskutiert. Wenig ist in Deutschland so heilig wie die Familie, alle Parteien betonen stets, wie wertvoll die Liebe zwischen Eltern und Kindern sei. Darf der Staat jetzt syrische Familien auf Dauer zerreißen, um die Flüchtlingszahlen zu reduzieren?

Diese Maßnahme ist wahrscheinlich die umstrittenste im zweiten Asylpaket der Koalition, das der Bundestag am Donnerstagvormittag debattiert - und beschließt. Ist sie geeignet, um Flüchtlinge wirksam von der Reise nach Deutschland abzuhalten, wie es CDU und CSU hoffen? Oder ist sie eine rechtswidrige Schikane, wie es die Diakonie oder das Kinderhilfswerk behaupten?

Genau genommen schafft die Koalition den Familiennachzug nicht ab, sondern sie setzt ihn für zwei Jahre aus – und zwar bei den so genannten subsidiär Schutzberechtigten. Das sind Menschen, die nicht unter das deutsche Asylrecht oder die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, aber trotzdem nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden, weil dort zum Beispiel Bürgerkrieg herrscht. Auch viele Syrer sollen künftig dazu gehören, Menschen aus einem zerstörten Land also, die bisher auf das Wohlwollen des deutschen Staates hoffen konnten.

Bisher nur wenige betroffen

Die Koalition nimmt dabei nicht nur Erwachsene ins Visier. Selbst Jugendliche, die allein hier ankommen, sollen ihre Eltern nicht mehr nachholen dürfen. Darauf hatte besonders die CSU Wert gelegt, die - deutsche - Familien in ihrer Werbung als „kostbarsten Schatz unserer Gesellschaft“ bezeichnet. In Zukunft wird es also 16-Jährige in Flüchtlingsheimen geben, die jahrelang ertragen müssen, dass ihre Eltern und Geschwister im Kriegsgebiet bleiben.

Sicher ist aber auch: Im Moment trifft die Verschärfung nur wenige Menschen. Im Jahr 2015 bekamen genau 1.707 Flüchtlinge subsidiären Schutz. 347 kamen aus Eritrea, 325 aus Afganistan, 289 aus dem Irak – und nur 61 aus Syrien. Auch bei den Jugendlichen ist die Zahl überschaubar: Gerade mal 105 unbegleitete Minderjährige bekamen 2015 den Schutzstatus zugesprochen, für den die Koalition den Familiennachzug nun beschränkt. Diese Zahlen hat die Linke-Fraktion beim Innenministerium erfragt.

Allerdings könnten die Zahl der Betroffenen deutlich steigen. Das fürchten zumindest Menschenrechtsorganisationen und die Opposition. Wer nach der Genfer Flüchtlingskonvention geschützt wird und wer nur „Schutz light“ bekommt, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchlinge. Das BAMF ist direkt Innenminister Thomas de Maizière (CDU) unterstellt. Jener wiederum hatte mehrfach angekündigt, Syrern nur noch den subsidiären Schutz zu gewähren. Sie stellen eine große Gruppe unter den Geflüchteten.

„Wieviele Leute am Ende betroffen sind, hängt von der Spruchpraxis des BAMF ab. Also auch davon, wie die interne Anweisungen lauten“, sagt eine Grüne, die sich mit der Materie auskennt. Allerdings räumen die Kritiker des Koalitionsplans ein, dass auch sehr misstrauische BAMF-Beamte nur einen begrenzten Spielraum haben. Denn oft mischen sich in Krisenregionen politische Verfolgung und Krieg.

Frauen und Kinder auf der Flucht

Das Terrornetzwerk ISIS begründet seine Morde an Zivilisten unzweifelhaft mit einem politischen Programm. Die Taliban in Afghanistan ebenso. Und auch das Assad-Regime verfolgt mit seinen Bombardierungen der Zivilbevölkerung politische Motive. Fliehen die Betroffenen also vor Krieg oder wegen politischer Verfolgung? Das BAMF wird weiter jeden Einzelfall prüfen müssen, auch wenn der subsidiäre Status für Syrer jetzt von ganz oben gewünscht wird.

Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl werfen der Koalition vor, sie treibe mehr Frauen und Kinder auf die gefährlichen Fluchtrouten über die Ägäis und den Balkan. Ein kausaler Zusammenhang lässt sich schwer belegen. Aber Zahlen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR belegen, dass mehr Frauen und Kinder an Griechenlands Küsten aus Schlauchbooten steigen – und weniger Männer.

Allein im Januar zählten griechische Polizisten gut 60.000 Ankömmlinge. Davon waren 43 Prozent Männer, 21 Prozent Frauen und 36 Prozent Kinder. Zum Vergleich: Im Juni 2015 lag der Männeranteil noch bei 73 Prozent. Auf der Balkanroute seien jetzt „fast ausschließlich Familien“ unterwegs, meldete ein Mitarbeiter von Ärzte ohne Grenzen im Januar aus Südserbien.

Die rechtlichen Einschätzungen zum Familiennachzug gehen in Deutschland auseinander. Während die Diakonie glaubt, dass die Verschärfung dem im Grundgesetz garantierten Schutz der Familie widerspricht, behauptet zum Beispiel Winfried Kluth das Gegenteil. Kluth ist Professor für Öffentliches Recht an der Uni Halle-Wittenberg und wurde von den Koalitionsfraktionen um eine Stellungnahme gebeten. Damit der Staat Schutzberechtigte aufnehmen könne, sei es „vertretbar“, den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten übergangsweise auszusetzen, argumentiert Kluth.

„Verhältnismäßige Beschränkung“?

Kurz: Der Staat darf priorisieren. Kluth schätzt den Eingriff ins Grundrecht auch nur als „verhältnismäßige Beschränkung“ ein, weil er auf zwei Jahre befristet ist und den Betroffenen andere rechtliche Wege offen stehen.

Jene allerdings sind mit irrsinnigem Aufwand verbunden. Die SPD, die den Verschärfungen skeptisch gegenüber stand, versucht es nach langem Koalitionsstreit als Erfolg zu verkaufen, dass humanitäre Aufnahmen von Familienangehörigen nach den Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes erlaubt bleiben. Diese Regelung existiert allerdings schon lange - und sie kommt in der Praxis kaum zur Anwendung. Die SPD lenkt also lediglich von einer Niederlage ab.

Unbestritten ist, dass gerade Jugendliche leiden werden. Für syrische Familien ist es bisher eine rationale Strategie, den ältesten Sohn vorzuschicken – in der Hoffnung, dass er den Rest der Familie später nachholt. Diese Jugendlichen gerieten nun in „ein moralisches und emotionales Dilemma“, sagt Uta Rieger von der UNHCR. Sie könnten den Auftrag nicht mehr erfüllen. Sie könnten sich zudem schlechter in Deutschland integrieren, da sie sich Sorgen um ihre Familien machen müssten, statt sich auf Schule und Ausbildung zu konzentrieren. Rieger ärgert, dass die Koalition einen legalen Zugangsweg nach Europa schließt – obwohl sie an anderer Stelle gerne betont, wie nötig solche Wege seien.

Ein Effekt des Gesetzes ist besonders absurd – oder gewollt. Ein Asylverfahren dauert meist mehr als zwölf Monate, rechnet die Diakonie vor. Zwei Jahre beträgt die von der Koalition beschlossene Aussetzung. Dann warten die Familien in den Herkunftsländern oft länger als ein Jahr auf einen Termin bei der Botschaft. Die Eltern von Jugendlichen müssen aber laut Gesetz nach Deutschland kommen, bevor die Kinder volljährig sind. Die Verzögerungstaktik der Koalition führt also dazu, dass manche Familie dauerhaft getrennt bleiben.

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