Dieselklage gegen Mercedes: Autobauer muss blechen
Im Dieselskandal wollen Verbraucherschützer Schadenersatz für Mercedes-Kunden erstreiten. Nun waren sie vor Gericht in wichtigen Punkten erfolgreich.
Damit haben sich Verbraucherschützer:innen in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die sie im Zuge des Dieselskandals gegen Mercedes eingereicht hatten. In der Musterklage hatte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf Mercedes-Modelle der Reihen GLK und GLC mit einem bestimmten Motortyp des konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückruf-Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren.
Nach KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtung verbaut – und so die Reinigung von Diesel-Abgasen eingeschränkt. Mercedes hatte die Vorwürfe damals bestritten.
Wie viele Autobesitzer:innen nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, war zunächst offen. Der Klage hatten sich nach Angaben des vzbv rund 2.800 Menschen angeschlossen. Allerdings wies die Kammer Teile der Klage ab.
Mercedes-Mitarbeitende sollen Bescheid gewusst haben
Das Oberlandesgericht stellte zunächst unter Verweis auf das KBA fest, dass die fraglichen Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verkauft wurden. Schadenersatzanspruch hätten die Käufer:innen nur, sollte der Hersteller sie dadurch „vorsätzlich geschädigt“ haben. Zumindest für die Euro-5-Modelle habe der vzbv ein vorsätzliches Handeln von Mercedes nicht darlegen können, erklärte das Gericht.
Bei den Euro-6-Modellen urteilten die Richter hingegen, dass Mercedes-Mitarbeiter:innen „zumindest billigend in Kauf genommen“ hätten, dass die Autos mit unrechtmäßigen Systemen ausgestattet waren, als die Fahrzeuge auf den Markt kamen. Der vzbv hatte insbesondere auf rechtskräftige Strafbefehle gegen drei Mercedes-Mitarbeitende wegen gewerbsmäßigen Betrugs verwiesen, von denen einer auch die fraglichen Euro-6-Modelle betrifft.
Sowohl die Verbraucherschützer:innen als auch Mercedes können noch Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn das Urteil in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher:innen ihr Recht auf Schadenersatz durchsetzen.
Eine Musterfeststellungsklage soll zunächst den grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz feststellen. Anschließend müssen die Verbraucher die konkreten Summen individuell einklagen.
Mercedes geht in Berufung
Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. „Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht“, sagte ein Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werde sich dagegen verteidigen. Die Unternehmensentscheidungen beim Verkauf der strittigen Modelle seien „zum damaligen Zeitpunkt zumindest vertretbar“ gewesen und „jedenfalls nicht in der Absicht unrechtmäßig zu handeln“ getroffen worden.
Der vzbv verbuchte das Urteil des Stuttgarter OLG dennoch als Erfolg. „Nun sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt“, erklärte Ronny Jahn, der beim vzbv für Sammelklagen zuständig ist.
„Von dem Urteil profitieren nur rund 2.800 Teilnehmer der Klage direkt“, erklärte der Anwalt Claus Goldenstein, der nach eigenen Angaben tausende Autokäufer:innen bei Klagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal vertritt. Die Entscheidung sende dennoch ein positives Signal an Verbraucher:innen.
Der Abgasskandal habe unter anderem zu Wertverlusten der Fahrzeuge geführt. „Insofern ist es nur folgerichtig, dass die Halter von illegal manipulierten Mercedes-Fahrzeugen einen Teil des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückfordern können.“
Vor dem Bundesgerichtshof läuft außerdem eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer. Hintergrund ist in diesem Fall, dass Mercedes-Benz laut DUH seine Klimaverpflichtungen missachte. Mit der Klage will die Umwelthilfe erreichen, dass Mercedes bis 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Neuwagen stoppt.
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