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Die Vogelgrippe breitet sich weiter ausBiohuhn bleibt Biohuhn

Betriebe, die ihren Tieren viel Freilauf gewähren, sind von der Stallpflicht besonders betroffen. Ökobetriebe zeigen sich der Seuche aber gewachsen.

Betriebe, die ihre Gänse, Puten, Hühner oder Enten nach Biostandards halten, leiden nicht unbedingt stärker unter der Vogelgrippe. Sie betrieben „eine risikominimierte Landwirtschaft und sind bei Krisen durch enge Kreisläufe und Größenbeschränkungen oft deutlich resilienter“, sagt Leon Mohr, Sprecher des Anbauverbandes Bioland. So seien bei Bioland-Legehennenbetrieben maximal 6.000 Tiere pro Stall zugelassen, daher seien Seuchenbefälle in ihrem Ausmaß enger begrenzt als bei großen Industriebetrieben mit 40.000 Tieren.

Hühner, die eigentlich in mobilen Ställen wohnen und sich tagsüber auf Wiesen tummeln dürfen, haben allerdings gerade Stress. Leben sie in Regionen mit einer Stallpflicht, bleiben die Luken nach draußen dicht. „Das ist für die schon eine große Umstellung“, sagt Lasse Brandt, Geschäftsführer der Brandenburger Bio-Ei GmbH.

Dann sei es wichtig, den „Beschäftigungsaspekt von draußen nach drinnen zu verlagern“, sagt Brandt, also zum Beispiel gepflegte Sandbäder anzubieten, Luzerne und Körner auszustreuen und Strohballen anzubieten, damit die Hennen picken können und sich nicht mit den Federn der Nachbarhennen beschäftigen.

Die Ge­flü­gel­hal­te­r:in­nen müssten sich zudem Gedanken über die Biosicherheit in ihren Betrieben machen, also „überlegen, mit welchem Fahrzeug fahr ich wo lang, wann wechsele ich meine Schuhe, meine Kleidung, um ja nicht das Virus in den Stall zu bringen“, sagt Brandt.

Biogeflügel hat mehr Platz

Wenn die Behörden eine Stallpflicht anordnen – in der Regel geschieht dies auf Ebene der Landkreise, bis Donnerstagmittag hatten nur Brandenburg, das Saarland und Hamburg eine landesweite Stallpflicht erlassen –, wird damit zugleich die Vorschrift aufgehoben, dass Biohühner ein Drittel ihrer Lebenszeit Zugang zu begrünten Außenflächen haben müssen.

„Mehr Platz im Stall, mehr Sitzstangen und Nester, mehr Tränken und Biofutter, das bleibt ja alles bestehen“, sagt Brandt, „darum dürfen wir diese Hühner und ihre Eier weiter mit Biosiegel vermarkten“. Zu den Vorgaben gehöre auch, dass Ställe über einen „zaunkönigdichten“ Außenbereich verfügen müssen und damit gegen Übertragungen durch andere Vögel abgesichert seien.

Anders sieht es aus, wenn die Geflügelhalter ihren Tieren ohne Stallpflicht den Auslauf verwehren. Dann verfällt das Biosiegel. „Es sollte zusätzlich eine Möglichkeit geben, dass Bio-Betriebe in betroffenen Gebieten ihre Bestände vorsorglich aufstallen dürfen, ohne damit den Bio-Status zu gefährden“, so der Biolandsprecher, „schließlich geht es hier sowohl um die Begrenzung der Seuchen-Ausbreitung als auch um den Schutz der betrieblichen Tier-Bestände.“

Die Vogelgrippe hat inzwischen in neun Bundesländern Geflügelfarmen erfasst, in denen zur Seuchenprävention alle Tiere getötet werden mussten. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald mitteilte, wurden seit Anfang September bundesweit 41 Vogelgrippe-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen registriert. Dies belege die weiterhin sehr dynamische Entwicklung bei der Ausbreitung der Tierseuche, sagte eine Sprecherin des Instituts.

Die meisten verzeichne bislang Niedersachsen mit bestätigten Infektionen in 13 Geflügelhaltungen. Danach folgten Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Auch in Nordrhein-Westfalen greift das Virus um sich. Der Nabu NRW zeigt sich besorgt über die zunehmende Ausbreitung und die möglichen Rückkopplungseffekte zwischen Wildvogelpopulationen und Nutztierbeständen. „Das Virus bewegt sich nicht in einer Richtung. Geflügelhaltungen und Wildvögel können sich gegenseitig anstecken“, erklärt Christian Chwallek, Sprecher des Landesfachausschusses Ornithologie und Vogelschutz im NABU NRW. „Entscheidend ist, dass wir die Infektionsketten besser verstehen und klare Strategien entwickeln, um sowohl Tiere in der Landwirtschaft als auch Wildvögel zu schützen.“

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