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Die NPD und der Bundespräsident„Widerlich, ekelig, unappetitlich“

Durfte Joachim Gauck die NPD harsch angehen? Darüber entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter tendieren zur Redefreiheit.

Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle legt zu Beginn der Verhandlung sein Barett ab. Bild: dpa

KARLSRUHE taz | Muss Bundespräsident Joachim Gauck immer neutral und sachlich sein? Oder darf er die Anhänger der NPD auch mal als „Spinner“ bezeichnen? Das wird demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden, das am Dienstag über eine Organklage der rechtsextremen Partei gegen Gauck verhandelte.

Anlass war eine Diskussion mit Berliner Schülern im August 2013. Gauck hatte damals im Zusammenhang mit der NPD Bürger gelobt, „die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzeigen“. Die NPD klagte, der Bundespräsident habe damit die Chancengleichheit der Parteien verletzt.

Die Verfassungsrichter besorgten sich daraufhin einen Tonbandmitschnitt und hörten sogar noch mehr Meinungsstarkes. So bezeichnete Gauck rechtsextreme Gedanken als „widerlich“, „ekelig“ und „unappetitlich“. Ein Verbot der NPD habe aber nur begrenzten Wert, denn „die Spinner, Ideologen und Fanatiker haben wir damit nicht aus der Welt geschafft“.

NPD-Anwalt Peter Richter sah darin eine Verletzung der Neutralität: „Wer über den Parteien stehen soll, darf sich nicht in den Wettbewerb der Parteien einmischen.“ Gauck selbst erschien nicht vor Gericht. Dessen Rechtsvertreter Joachim Wieland hielt aber dagegen: Der Bundespräsident sei zwar grundsätzlich zu Neutralität verpflichtet. Die Erfüllung seiner Aufgaben habe aber Vorrang. „Vor Gefahren für das Grundgesetz muss er auch dann warnen, wenn sie von konkreten Parteien ausgehen.“

Der NPD-Anwalt ließ das nur teilweise gelten. Angriffe, die auf Parteien zielten, nannte er „ausgeschlossen“. Er erinnerte daran, dass Gaucks Äußerungen mitten im Wahlkampf zur Bundestagswahl fielen. Richter pochte darauf, dass der Bundespräsident sachlich bleiben müsse. „Es geht nicht, dass er NPD-Mitglieder als Spinner, das heißt ’leicht geisteskrank‘, bezeichnet.“

Gaucks Vertreter Wieland konterte: „Der Bundespräsident muss so reden, dass er verstanden wird, er darf vor Schülern also auch Worte der Umgangssprache benutzen.“ Im Übrigen habe der Bundespräsident „kein Polemikverbot“.

Gericht muss Maßstäbe setzen

Der Streit hat grundsätzliche Bedeutung, weil sich im Grundgesetz nur wenig Vorgaben für die Arbeit des Bundespräsidenten finden. Das Bundesverfassungsgericht muss nun also erst selbst die Maßstäbe festlegen, an denen es dann die NPD-Klage messen wird.

Gaucks Vertreter Wieland warb darum, dem Bundespräsidenten möglichst wenig Vorgaben zu machen. „Das Grundgesetz vertraut darauf, dass der Bundespräsident die richtigen Worte findet.“ Er könne im Gespräch mit den Bürgern auch nicht jedes Wort mit seiner Rechtsabteilung abklären.

Die Verfassungsrichter wollten Joachim Gauck mit der überraschend schnell angesetzten Verhandlung offensichtlich einen Schuss vor den Bug verpassen. Seine „Spinner“-Äußerung werden sie aber vermutlich nicht beanstanden. Darauf deuteten die Fragen in der Verhandlung. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.

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10 Kommentare

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  • Eine der wichtigsten Aufgaben von Herrn Gauck ist es, zu kontrollieren, dass unser Grundgesetz bewahrt wird. Neben unserem Bundesverfassungsgericht ist Herr Gauck der Hüter des Grundgesetzes.

     

    Bereits das Wahlprogramm der NPD verletzt viele Menschen in Bezug auf den Art. 3, Abs. 3 GG!

     

    "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".

     

    Vielen Dank, Herr Gauck, dass Sie Kinder unseres Landes vor Rechtsextremisten schützen!

     

    Zum Beispiel die "Schulhof-CD" der NPD ist es Anlass genug, um NPD zu verbieten.

  • F
    Fragender

    Rath mal wer oder was hier unappetitlich ist?

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Das Amt des Bundespräsidenten ist derart neutral, daß es schon überflüssig ist. In Zeiten des drohenden Staastbankrotts sollte man darüber mal nachdenken.

  • S
    Sonnemann

    Wenn Herr Voßkulhe Herrn Gauck nicht verurteilt, wird das zum bösen Bummerang für die gesamte Justiz. Es gibt in der BRD jedes Jahr über 12.000 Fälle von Beamtenbeleidigung, Tendenz massiv steigend. Wenn Gauck nicht verurteilt wird, könnte "Spinner" schnell so was die neue Standardanrede für Beamte und Politiker werden und alle werden immer sagen, dass BVG hats erlaubt. Herr Gauck ist schließlich nur ein Mensch und vor dem Gesetz sind alle gleich. Ich persönlich wünsche mir inzwischen Herrn Wulf zurück, denn der hat wenigstens hin und wieder mal der Frau Merkel kontra gegeben.

    • @Sonnemann:

      Bin voll und ganz mit Ihrem Beitrag zufrieden.

      Die Karlsruher Richter, allesamt Parteisoldaten, haben somit die "Beleidigung als Demokratieform" bestätigt.

      Nur was Wulff betrifft, bin ich anderer Meinung - beides sind und waren Pfeifen.

      Der letzte richtige Bundespräsident war Köhler

    • @Sonnemann:

      Den Straftatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es bei uns gar nicht. Da haben Sie - wie so viele andere - nur ein preußisches Märchen geträumt.

    • E
      Ella
      @Sonnemann:

      Gut dass Sie nix zu melden haben.

  • PH
    Peter Haller

    NPD-Mitglieder als "Spinner" zu bezeichnen klingt für mich schon etwas verniedlichend.

    Also Herr Gauck, da ist noch viel Luft nach oben !

  • W
    was

    Naja ...seit heuteabend weiß ich, dass in der Ostsee millionen Tonnen Senfgasbomben liegen,somit ist Urlaub an der Ostsee für immer gestrichen.

     

    siehe ARTE

  • Wenn Gauck ausnahmsweise mal was Sinnvolles sagt, dann sollte man ihn nicht daran hindern.