Designierter Generalbundesanwalt Frank: Volles Vertrauen der CSU
Peter Frank sollte 2016 ohnehin auf Harald Range folgen. Das Vorschlagsrecht für den Bundesanwalt lag dieses Mal bei der Union.
Frank dürfte von seiner Berufung nicht überrascht sein, denn im März 2016 sollte er ohnehin Generalbundesanwalt werden. Range hätte dann seine Altersgrenze erreicht. In einer nicht veröffentlichten Nebenabrede zum Koalitionsvertrag von 2013 hat die SPD der Union das Vorschlagsrecht überlassen. Maas hat sich Peter H. Frank also nicht selbst ausgesucht, sondern nur den Vorschlag der Union verkündet.
Bisher hatte Frank wenig Erfahrung als Strafverfolger. Nur kurz arbeitete er in den 90er-Jahre als Staatsanwalt in München. Meist war er für das bayerische Justizministerium tätig. So war er unter anderem Büroleiter der damaligen Justizministerin Beate Merk (CSU). Bis zum Frühjahr leitete Frank die Personalabteilung des Münchener Justizministeriums. Es ist zwar unbekannt, ob Frank selbst CSU-Mitglied ist, er scheint jedoch das unbeschränkte Vertrauen der CSU-Justizpolitiker zu haben. Ihm wird aber allgemein auch Kompetenz, Effizienz und Empathie nachgesagt.
Um Frank für das Amt des Generalbundesanwalts präsentabel zu machen, wurde er im Februar 2015 zum Münchener Generalstaatsanwalt ernannt. Er ist derzeit also einer drei höchsten Staatsanwälte in Bayern.
Sein neues Amt in Karlsruhe kann er nicht sofort antreten. Nach dem offiziellen Vorschlag von Maas ist noch ein Beschluss der Bundesregierung und die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Die Länderkammer tagt turnusgemäß aber erst wieder am 25. September. Bis dahin wird Gerhard Altvater die Bundesanwaltschaft leiten. Er ist Abteilungsleiter für Revisionsverfahren.
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