Der Arbeitsmarkt unter Rot-Grün: Weniger Minijobs und Zeitverträge
Im Fall eines Wahlsiegs will Rot-Grün den Arbeitsmarkt umkrempeln. Mindestlohn, Tarifverträge, Minijobs, Leiharbeit und mehr sollen geändert werden.
Wenn Rot-Grün die nächste Bundesregierung stellt, wollen die Parteien den Arbeitsmarkt stärker regulieren. Die wichtigsten Vorhaben:
Mindestlohn: Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto in der Stunde soll kommen. Davon würden laut dem privaten Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos rund fünf Millionen Beschäftigte profitieren – aber auch der Staat.
Er könnte ein Plus von jährlich 7,1 Milliarden Euro verbuchen, wegen höherer Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen sowie reduzierten Sozialtransfers. Ein Abbau von Arbeitsplätzen wäre hingegen nicht zu erwarten. Das zeigen internationale Studien sowie die Untersuchung von acht in Deutschland geltenden Branchenmindestlöhnen, die Wirtschaftsforschungsinstitute evaluiert haben.
Tarifverträge: Die Zahl der Beschäftigten mit Tarifverträgen sinkt. Mittlerweile fällt nur noch die Hälfte aller Arbeitnehmer im Osten unter einen solchen, im Westen sind es 63 Prozent. SPD und Grüne wollen daher, dass der Tarifvertrag einer Branche einfacher für allgemein verbindlich erklärt werden kann.
Dann müssen ihn alle Arbeitgeber der Branche anwenden. Bisher kann ein Tarifvertrag nur dann für allgemein verbindlich erklärt werden, wenn er bereits mindestens 50 Prozent der Beschäftigten erfasst. Die Grenze könnte auf 40 Prozent sinken.
Weniger 400-Euro-Jobs
Minijobs: Rund 7,4 Millionen Personen, vor allem Frauen, haben einen 400-Euro-Job. Die Forschung zeigt, dass Minijobs reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängen und zu Altersarmut führen können. Rot-Grün will die Anzahl der Minijobs daher einschränken. Wie genau, erarbeiten die Parteien noch.
Leiharbeit: Für Leiharbeiter existiert ein Mindestlohn (im Westen 8,19 Euro, im Osten 7,50 Euro brutto). In der Chemie-, Metall- und Elektroindustrie sowie in den ersten Dienstleistungssparten konnten die Gewerkschaften 2012 Zuschläge über diese Untergrenze hinaus erstreiten. SPD und Grünen wollen jedoch grundsätzlich die gleiche Entlohnung für Stammbeschäftigte und Leiharbeiter vorschreiben. Auch Werkverträge könnten strenger reguliert werden.
Arbeitslosenversicherung: Rund ein Drittel der Arbeitslosen rutscht direkt in den Hartz-IV-Bezug. Sie haben keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I (ALG I), weil sie nicht oder nicht lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. SPD und Grüne wollen das ändern. Eine Idee: Für ein Recht auf ALG I müssten Arbeitnehmer künftig nicht innerhalb der letzten zwei, sondern der letzten drei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Befristungen: Auch von der Möglichkeit, Arbeitsverträge ohne Grund auf zwei Jahre zu befristen, wollen SPD und Grüne abrücken.
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