Debatte um Krankenhausreform: Showdown für Klinikreform
Am Montag tagen Bundesgesundheitsminister, Vertreter*innen der Länder und Regierungsfraktionen. Ende und Ausgang ungewiss.
Der Bund ist bei den Krankenhäusern vor allem für die Finanzierung der laufenden Krankenhauskosten und die Qualitätssicherung zuständig. Aufgabe der Bundesländer sind die Krankenhausplanung und die Finanzierung der Investitionskosten.
Dem Vorschlag einer Expert*innenkommission zufolge sollen Kliniken künftig nicht mehr ausschließlich über die abgerechneten Fälle finanziert werden, sondern auch über feste Vorhaltepauschalen. Das ist – bis auf die Höhe der Pauschalen – der am wenigsten umkämpfte Bereich der Reform.
Komplexer wird es bei Lauterbachs Plänen, die Finanzierung an Leistungsgruppen mit fest definierten Qualitätsvorgaben zu knüpfen. Streitpunkt ist hier, wer genau die Leistungsgruppen definiert. Außerdem sieht der Kommissionsvorschlag die Einteilung der Kliniken in Versorgungsstufen, sogenannte Level, vor. Vereinfacht gesagt: in Grundversorger, Fachkliniken und Maximalversorger. Für die Einteilung ist entscheidend: die Kombination der Leistungsbereiche und deren Qualität.
Diskutiert werden soll „open end“
Hier ist der Zoff zwischen Bund und Ländern am größten. Der Bundesgesundheitsminister wolle Hunderte Kliniken schließen, orakelte die Deutsche Krankenhausgesellschaft, einer der schärfsten Gegner von Lauterbachs Plänen.
Inzwischen ist klar: Die Level sollen nicht gesetzlich verankert werden. Lauterbach will sie aber veröffentlichen. Bei der letzten gemeinsamen Pressekonferenz Ende Juni zeigte sich, dass die Länder damit alles andere als einverstanden sind. Offen sind auch Fragen nach Übergangszeiträumen und Ausnahmeregelungen sowie die Verpflichtung zu notwendigen Investitionen – die Länder erbringen ihren Anteil schon seit Jahren nicht im nötigen Umfang.
Ursprünglich war eine Einigung schon für Ende Juni angekündigt. Nun hat Lauterbach eine weitere Verhandlungsrunde mit den Ländern am Bodensee gedreht. An diesem Montag soll in einer Sitzung „open end“ und mit Vertreter*innen der Regierungsfraktionen ein gemeinsames Eckpunktepapier als Grundlage für den Gesetzentwurf verabschiedet werden. Falls das wieder nicht gelingt, wankt der Zeitplan.
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