Debatte um Europa: Für die Herrschaft des Rechts
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, erklärt, warum sich sein Gericht in die EU-Währungspolitik einmischt.
FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht schützt das Recht in Europa. Das ist die Botschaft, die der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, am Donnerstagabend in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaft verkündete. Er verteidigte dabei den Karlsruher Vorstoß gegen die Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB).
Anfang Februar hatte das Bundesverfassungsgericht erstmals einen Fall an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg überwiesen. Es geht dabei um die Frage, ob die EZB Staatsanleihen in unbeschränkter Höhe aufkaufen darf, um irrationale Zinsaufschläge der Finanzmärkte zu neutralisieren. Das Bundesverfassungsgericht glaubt, dass die EZB dabei ihre Kompetenzen überschreitet. Die Rettung der gemeinsamen Währung sei nicht ihre Aufgabe, nur die Sicherung stabiler Preise. Das Argument der EZB, dass beides zusammenhänge, halten die Verfassungsrichter für falsch.
In den kommenden Monaten muss nun der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die Zentralbank die EU-Verträge eingehalten oder gebrochen hat. Keine leichte Aufgabe. Denn einerseits war schon die bloße Ankündigung der EZB ein großer Erfolg, weil sie die Spekulation gegen einzelne Euro-Staaten beruhigte. Anderseits hat das Bundesverfassungsgericht unverhohlen seine Erwartung geäußert, dass der EuGH gegen die EZB einschreitet – sonst müssten deutsche Staatsorgane versuchen, die EZB zu stoppen. Das wäre nicht nur eine große Krise in Europa, auch die EZB könnte ohne Beteiligung der deutschen Bundesbank ihre Euro-Rettungspolitik kaum wirksam fortführen.
In dieser Situation muss sich Voßkuhle nun gegen zwei Vorwürfe verteidigen. Euro-Skeptiker hielten dem Verfassungsgericht vor, es habe sich dem EuGH „unterworfen“. Voßkuhle weist dies laut Vortragsmanuskript zurück. Der EuGH lege nur das EU-Recht aus, während Karlsruhe für das nationale Verfassungsrecht zuständig bleibe. Also habe Karlsruhe weiter das letzte Wort.
Zwei Vorwürfe stehen im Raum
Auf der anderen Seite muss sich das Verfassungsgericht von Europafreunden „Amtsanmaßung“ vorwerfen lassen. Ein nationales Verfassungsgericht könne nicht die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH kontrollieren. Voßkuhle beruft sich aber auf die gewagte Konstruktion des Gerichts, dass Kompetenzüberschreitungen der EU-Organe die Rechte jedes deutschen Bürgers verletzen. Denn solche „ausbrechenden“ Rechtsakte würden die demokratische Einflussmöglichkeit unterlaufen, die den Bürgern durch das Wahlrecht im Grundgesetz gewährt werde.
Voßkuhle, der selbst Mitglied der Akademie ist, nutzte seinen Vortrag, um für die Herrschaft des Rechts auch in der Eurokrise zu werben. Grundsätzlich sei die EU im Wesentlichen eine Rechtsgemeinschaft. Weil man sich aufgrund unterschiedlicher kultureller und politischer Traditionen nicht intuitiv aufeinander einstellen könne, schaffe erst das gemeinsame Recht „Orientierungssicherheit“. Wenn das Recht – inklusive der Kompetenzregeln – auch in der Krise gewahrt werde, entstehe so besonders großes Vertrauen, so Voßkuhle. „Vernachlässigen wir das Recht, gefährden wir auch alles andere, was unser gemeinsames Europa ausmacht“, schloss der Verfassungsrichter.
Fragt sich nur, wer bestimmt, was „das Recht“ im Einzelfall besagt, das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof?
Leser*innenkommentare
wolfgang richter
@Stern, Sie haben vollkommen Recht.
Dieser Richter am BverG lügt.
Wir haben eine Klage eingereicht, durch Verweigerung unserer Menschenrechte von Behörden.
Rechtsschutz nach Art. 7 Schutz der Ehe/20 Gleichheit aller vor dem Gesetz und 21 Abs.2 Verbot der Diskriminierung nach Staaten.
Mit Beschluß des BVerfG Akz.:
2 BvR 1829/13 wurden die Menschenrechte nicht zur Klage zugelassen!
Schwarzes Recht
Gast
@Stern
Ach tatsächlich???
Das Volk "bombardiert" wieder
oder wird wieder bombardiert und
schikaniert mit unbegrenzten
Zugriff auf deutsche Geldvermögen??
Und was hat das mit dem ESM zu tun? Die Klage gegen den ESM
war eine Sammelklage und kam wesentlich mit vom Volk?
Halten Sie es für demokratisch
den Bürgerinnen und Bürgern
ihr Recht auf Einflussnahme
zur Abwendung von immensen Schäden für die BRD geltend zu machen. Die Zahlungsunfähigkeit
Deutschland ist ein solcher immenser Schaden, der direkt
die Entwicklungschancen, Zukunftschancen, Gesundheit
und Sicherheit der Bürgerinnen
und Bürger substanziell gefährdet- siehe Ukraine!
Sie sind mit Sicherheit nicht im Recht!
Stern
Gast
@ScharzesLoch
Ich bin im Recht!!! Das Volk bombardiert den Bundestag seit vielen Jahren mit immer neuen Petitionen für eine Reformation der Justiz.
Gast
Gast
Voßkuhle hat völlig recht. Nach den vielen Rechtsbrüchen in einem undemokratischen EU-Kommissions-Europa mit degressiv-proportionalem Stimmrecht endlich mal wieder jemand mit Durchblick. Die Reaktion deutscher Politiker zeigt dies deutlich. Sehen sie doch die Fressnäpfe bedroht.
Wenn man sich schon nicht darauf einigen kann, was Gerechtigkeit ist, dann sollten zumindest die bestehenden Regeln penibel eingehalten werden.
ScharzesLoch
Gast
@Stern
Falsch!
Nichts als Behauptungen ohne Fundament!
Typisch für bashing-"stars"!
Dr. rer. nat. Harald Wenk
das ist ein abwatschen vonschüble/merkel, um mich malin der rückrtiitswährung auszudrückemn.
das ist de dritteverfassungsbruch bei einbe teiursten großstategire de regierung (agenda 201 vertag vonlissabon,hartz iv,normernkontrollklage).
daselbst die abwahl vopnschwarz-gelb durch euibn superkoalition mit den grünen (mehrheitrsunterdtüzung, novum),
undf groko "beantwortzew" wurder,
handelt essicxh um echtze POSTDEMOKRATI(E.
wirklich alle "kritik"mechanismen de regierung werden einfach ausgehebelt.
Stern
Gast
Oh Gott, eine Herrschaft des Rechts im Sinne von Herrn Voßkuhle wird wohl Niemand ernsthaft wollen, denn die Entscheidungen des Herrn Voßkuhle sind meist richtig schlecht. Es fehlt an der Spitze des Gerichts ein wirklich weiser Mann.
Dr. rer. nat. Harald Wenk
das bundesverfassungsgericht ist leider kaum wirlichr garant von rechtssicherheit. wenn es schon mal die notbrenmse zieht, befinde wireuns mwust scvhon weit weit im dschungel des geldinduzireten kampfes alle gegen alle.
die berufspolitiker undandsre instutionen, in regierungsmacht, setzen sich seit langem derartig mit arroganz der macht über wirklichren jeden anspruch auf steigerung von volkswohl, en deatail und en gros, hinweg, dass es soweit kommt.
SchreckLassNach
Gast
@A.M.SAND
Und das hat auch damit zu tun,
dass die Hauptrenditequelle der Banken die internationalen
Geldtransaktionsgeschäfte sind
und der billige Leitzins und sie auch steuerbedingt immer
noch hohe Fehlinvestitionsanreize und Armutsbuchführung betreiben.
Daran ist die EZB nicht unschuldig!
Sie hätte auch die Schuldenproblematik deutlicher mit den gefährdetsten Staaten
erörtern müssen, um möglichst schnell diese Krise hinter sich zu bringen! Denn Wirtschaftskrisen führen häufig
zum Anstieg der Kriminalität,
psychischen Krankheiten, Ausbeutung, Suiziden, Privat-,
Firmen-und Staatsinsolvenzen!
Die EU-Binnennachfrage wird damit nachhaltig beschädigt!
Das Bundesverfassungsgericht hat Recht, wenn
es Deutschland als Pokereinsatz
für ein All-in
nicht zur Verfügung stellt!
SchreckLassNach
Gast
@A.M.SAND
Ulrike Herrmann hat auch nicht den Gral der Weisheit
der Finanzökonomik!
Und ob die parademokratische
EZB funktioniert ist überhaupt nicht gesagt. Das stellt
sich immer erst dann heraus,
wenn die Schuldscheine eingelöst werden!
Solange die Staaten und die Bürger der EU dafür geradestehen sollen, anstatt
die EU-Konstruktion, hat die EZB
und haben die Finanzminister noch überhaupt keinen guten Job gemacht.
Es ist zum Beispiel ein Unding,
dass Griechenland und Irland nicht dem Beispiel Islands folgen und eine demokratische Abstimmung auf Haftungsübernahme der Schulden durchführen und ggfs. aussteigen, wie es Island getan hat, um sich politisch neu zu
ordnen und mit unverfälschten Kennzahlen sich wieder neu zu bewerben! Warum wird Island
nicht als Vorbild genommen??!
Länder im Schuldensumpf und
der Zinseszinsfalle brauchen einen Neustart und keine Todschrumpfungskur!!!
Der IWF hat außerdem die demokratischen Spielregeln der Demokratie verletzt, weil
er den Schuldenstaaten weniger
Freiheiten für die Aufrechterhaltung von Handelshemmnissen bietet, die aber existenznotwendig sind,
um sich in Sachen Gentechnik nicht auf Gedeih und Verderb auszuliefern.
Nein die EZB hat nicht gut genug gearbeitet!
Sie hat dankenswerter Weise
die Deflationsgefahr und die gallopierende Inflationsgefahr
erfolgreich bekämpft. Das ist sehr gut.
Aber Sie hat auch die Banken mit billigen Geld versorgt,
die aber nicht im Traum daran denken die Privatkunden
und die Firmen in vergleichbaren Maße partizipieren zu lassen!!!
D.h. es gibt keinen ordentlichen Wettbewerb der Banken um den Mittelstand, Start-ups und die Privatkunden!!!
Lowandorder
Gast
Andreas Voßkuhle ist Peter Lerche-Schüler;
aus dieser eher konservativen Anbindung
gründet sich m.E. der hier erkennbare Hang zu
wolkigen - sorry – rechtsfernen Formulierungen;
die im geschriebenen Recht nicht aufzufinden sind.
Mit dem Verfassungsrichter Friesenhahn und der
Freiburger Schule
Ehmke, Hesse, Häberle et al wird’s einem da –
und sicher nicht nur mir schlicht unwohl.
Vor allem Friesenhahn war es, der die
Versuche der katholischen Kirche
via Naturrecht ihre Vorstellungen von Ehe und Familie
- im Nachhinein – in das Grundgesetz zu implantieren,
mit dem Hinweis auf den Wortlaut des Grundgesetzes
und dessen Auslegung zurückgewiesen hat.
(mit den von Herrn Meisner - aber grade auch einer
Büchnerpreiträgerin beklagten Folgen)
Dem ist Karlsruhe bisher durchweg gefolgt, indem es
u.a. von konservativer wie liberaler Seite beschworene
Formeln wie „ im Zweifel für die Freiheit“ usw
kühl zurückgewiesen hat.
Wenn dann am Schluß zu hören bzw hier zu lesen ist -
„Vernachlässigen wir das Recht,
gefährden wir auch alles andere,
was unser gemeinsames Europa ausmacht“,
dann mag darauf verwiesen werden,
daß das Renomee deutscher Richter
auch und gerade am EuGH vor allem
auf ihrer als solide und durchdacht
geschätzten Rechtsanwendungsfähigkeit
beruht ( „the mechaniks“) -
mit Verlaub, das vermag ich hier auch nicht
ansatzweise zu erkennen.
Ceterum censeo:
gerade diese vorliegende Konstellation zeigt,
daß die seit den 80ern laufenden
Kaffeekränzchen des BVerfG mit (allein!) der Regierung
schlicht nicht hinnehmbar sind
(beide stehen gegen die EZB !);
ich würde mich nicht wundern,
wenn der EuGH (erneut) die Gelegenheit ergreifen würde
und Karlsruhe als Sprachrohr unserer Grokofantin
hinstellen würde;
gewiß - geschmeidig formuliert,
aber der Schaden wäre nicht absehbar.
Lowandorder
Gast
Man kann ja dem BVerfG auch nur vor den Kopp gucken;
ja – aber jetzt wagt sich im Alleingang der Präsi aus der Deckung.
Altersbedingt nur europarechtlicher Laie ist mir nicht recht klar;
was sich hinter der Formel -
„erstmals einen Fall an den
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg überwiesen.“
verbirgt.
Heißt „überwiesen“ - Karlsruhe hat, wie unlängst ein
hamburger Amtsgericht/-richter -
dem EuGH einen rechtlichen Sachverhalt vorgelegt,
von dem es/er angenommen hat: das hat einen europarechtlichen Bezug ?
Dagegen spricht auf den ersten Blick,
daß Karlsruhe aber dabei rechtliche Vorgaben macht.
Solches ist mir aus Vorlagen wie dem o.a. Amtsgericht nicht geläufig.
Gibt es also eine allein Karlsruhe vorbehaltene Sonderform der Vorlage?
( das Ganze entbehrt ja bei näherem Nachdenken nicht einer gewissen
Schizophrenie: „ich meine, du sollst es auslegen, ich sag dir aber wie“)
kann also Karlsruhe nach
Rücklauf vom EuGH sagen – April, April -
„mer mache doch was mer wolle;“?
schwer vorstellbar.
Richtig gemischt sind aber vor allem Voßkuhles weitere Ausführungen:
„solche „ausbrechenden“ Rechtsakte
würden die demokratische Einflussmöglichkeit unterlaufen,
die den Bürgern durch das
Wahlrecht im Grundgesetz gewährt werde...“
und beschwörend -
„Herrschaft des Rechts auch in der Eurokrise“
A.M. Sand
Gast
Eigentlich ist die EZB die einzige EU-Institution, die ihre Aufgaben ordentlich erfüllt, denn ohne ihr Eingreifen wäre der Euro sicher gescheitert. Und die Folgen für Deutschland sind logisch und voraussehbar: der Außenhandel bricht ein, die neue Währung wird aufgewertet, die auf Kredit verkauften Exporte brachten zwar Forderungen, die dann abgeschrieben werden müssen, Arbeitslosigkeit erreicht das Niveau von Frankreich. Wenn sich das BVG schlau machen würde in Sachen Ökonomik, z.B. U. Herrmanns Buch studieren würde, dann würde es anders urteilen: der Regierung vorschreiben, die Gesetze so zu ändern, dass die EZB wie eine echte Zentralbank fungieren kann. Aber ökonomische Sachkunde zählt wohl nicht, nur Gesetzesauslegung, obwohl alle Gesetze, die das Miteinander regeln, von der Politik gemacht werden; ob derlei Logik wohl ansteckend ist?
BigRed
Gast
Was soll denn der Unsinn mit "Das wäre nicht nur eine große Krise in Europa, auch die EZB könnte ohne Beteiligung der deutschen Bundesbank ihre Euro-Rettungspolitik kaum wirksam fortführen."
Klar kann die BB gegen Aufkaufmassnahmen votieren und damit die EZB-Politik sabotieren.
Sollte sich die EZB allerdings dafür entscheiden, die BB zu ignorieren, war's das auch schon: als alleiniger Europroduzent kann die EZB so viele Staatsanleihen aufkaufen, die in Euro angeboten werden, wie sie will - das Geld kann ihr nicht ausgehen.
Was allerdings nicht angesprochen wird: die Preisstabilität ist angesichts deflationärer Tendenzen in der EU grad extrem gefährdet, insofern könnte man der EZB durchaus vorwerfen, dass sie ihr Mandat verletzt.
Emil Müller
Gast
Eigentlich sollte man auch von Juristen erwarten, dass ihnen Logik nicht ganz fremd ist, und oberste Juristen sollten zumindest mit den Grundlagen wirtschaftswissenschaftlichen Denkens vertraut sein, den Unterschied zwischen Mikroökonomie und Makroökonomie kennen. Da ist nun die EZB für die Preisstabilität verantwortlich: welche denn? Meint man die Preisstabilität des Euro im Innern oder den Außenwert des Euro? Und hat man sich mal klar gemacht, wie das funktioniert in einer Währungsunion? Kann das funktionieren, wenn 17 unterschiedliche Anleihen der einzelnen Länder in Euro nebeneinander existieren? Das ist doch eine Einladung an die Spekulation, gegen einzelne Länder des Euroraumes zu spekulieren. Um Schaden von Deutschland abzuwenden, wie es Aufgabe der deutschen Regierung ist, hätte das BVG der deutschen Regierung vorschreiben müssen, solcher Spekulation die Grundlage zu entziehen und Eurobonds einzuführen. Oberste Gerichte haben ja nicht nur Gesetze auszulegen, sondern sie machen auch Politik und haben die Aufgabe, der Politik vorzuschreiben, solche Gesetze zu ändern, die ihren Zweck nicht erfüllen, in diesem Fall die Stabilität des Euro nach Innen und Außen zu gewährleisten.
APOKALYPTIKER
@Emil Müller Könnte es sein , dass Sie hier viel zu große Töne spucken ? Mit Preisstabilität ist hier klar diejenige an den EU-Warenmärkten gemeint ; Aufgabe der EZB dabei , die Inflationsrate im Auge zu behalten und ggfs. durch geeiegnete Maßnahmen zu beeinflussen .
Emil Müller
Gast
@APOKALYPTIKER Und was ist mit den Preisen auf den Finanz-, Immobilienmärkten, der Bekämpfung der die Realwirtschaft gefährdenden Blasen? Die EZB muss eine funktionierende Zentralbank für den Euroraum werden oder sie ist/wird überflüssig, dafür müssen die Gesetze so geändert werden, dass sie zielführend sind.
Thomas Sch.
Gast
Nun, wir sollten wissen, was wir wollen. Einerseits sagt uns das Grundgesetz ganz deutlich, daß wir, nämlich wir Deutschen, über uns zu bestimmen haben und wir auch letztendlich über uns zu entscheiden haben. Eine Weggabe von Souveränitätsrechten ist nur eingeschränkt gestattet. Andererseits ist auch eine Änderung des Grundgesetzes, was die ersten zwanzig Artikel anbelangt, unzulässig. So sehr die Eurofans auch am liebsten alles von Brüssel aus entschieden haben möchten; es darf nicht sein. Gesetz ist Gesetz.