Datenschutznovelle: Bundesrat schränkt Adresshandel ein
Eine Änderung des Datenschutzgesetzes erschwert den Handel mit persönlichen Daten. Datenschützern wie Peter Schaar ist das nicht genug. Er kritisiert eine "beispiellosen Lobbykampagne".
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BERLIN dpa | Persönliche Daten wie Adressen können nicht mehr völlig frei gehandelt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag ohne Aussprache das vom Bundestag teilweise verschärfte Datenschutzgesetz. Auslöser für die Verschärfung war eine Serie von Datenschutzskandalen.
Ursprünglich war vorgesehen, einen Handel mit persönlichen Daten generell nur noch dann zu erlauben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zugestimmt haben. Das Gesetz lässt jetzt viele Ausnahmen zu. Auch nicht mehr enthalten ist eine zunächst geplante freiwillige Überprüfung des Datenschutzes von Unternehmen, die dann ein Datenschutzsiegel erhalten sollten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar führte die vielen Eingriffe in den Entwurf auf eine "beispiellose Lobbykampagne" zurück.
Im Zentrum der Kritik vonseiten der Wirtschaft stand das sogenannte Listenprivileg, wonach Sammlungen persönlicher Daten von Firmen genutzt werden dürfen. Die Verbände wehrten sich gegen eine Streichung dieses Privilegs. Nach den Ausnahmen dürfen die Werbewirtschaft, Medienunternehmen und Meinungsforscher weiter listenmäßig erfasste Daten bestimmter Personengruppen ebenso nutzen wie gemeinnützige Organisationen zur Spendenwerbung.
Das Gesetz sieht für die von den Änderungen betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren vor. Eine Einwilligung in die Datenweitergabe entfällt, wenn der Empfänger von Werbeschreiben erfährt, woher seine Daten ursprünglich stammen. Firmen dürfen künftig den Abschluss eines Vertrages nicht davon abhängig machen, dass der Kunde der Verarbeitung seiner Daten zustimmt (Kopplungsverbot). Für Markt- und Meinungsforschung verwendete Daten müssen anonymisiert werden. Für schwere Verstöße wird das Bußgeld von 250 000 auf 300 000 Euro erhöht. Zudem kann ein unrechtmäßiger Gewinn abgeschöpft werden. Bei Datenschutzpannen müssen die Unternehmen die Betroffenen informieren.
Mehr Rechte erhalten die Aufsichtsbehörden. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten werden gestärkt, ihr Kündigungsschutz wird verbessert. Das Gesetz enthält auch erste Bestimmungen für einen Schutz von Arbeitnehmerdaten. Verdachtslose Durchleuchtungen wie bei der Deutschen Bahn soll es nicht mehr geben. Ein schon lange gefordertes Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz wird es wahrscheinlich erst in der nächsten Legislaturperiode geben.
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