Gesetz gegen Werbepost: Kein großer Wurf

Ein neues Datenschutzgesetz soll den Bürger vor zu viel Werbepost schützen. Doch es gibt sehr viele Ausnahmen darin.

Und ab dafür: In Zukunft könnte sich Werbepost zumindest etwas reduzieren. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Handel mit Adressdaten wird künftig beschränkt. Der Bundestag will ein entsprechendes Gesetz am Nachmittag beschließen, die Zustimmung der Großen Koalition galt als sicher. Kritiker monieren das Aufweichen des ehemals umfassend angelegten Gesetzes. "Es ist sicherlich nicht der große Wurf", räumt der SPD-Datenschutzexperte Michel Bürsch ein. "Aber es öffent die Tür für eine neue Zeit des Datenschutzes."

Im neuen Bundesdatenschutzgesetz stehen einige für Verbraucher besonders interessante Regelungen: Das Beschränken des Adresshandels soll besser vor ungewollter Werbepost schützen. Bisher dürfen werbetreibende Firmen Adressdaten weitergeben, wenn der Betreffende dem nicht widerspricht. Künftig muss er ausdrücklich zustimmen.

Beispiel: In einer Fussgängerzone steht ein Auto und ein Aufkleber verkündet, dass jeder der ein ausliegendes Formular ausfüllt und durch das leicht geöffnete Fenster in den Wagen wirft, das Fahrzeug gewinnen kann. Auf diesen Zetteln muss man künftig ankreuzen, wenn das veranstaltende Unternehmen die Adressdaten beispielsweise an ein Versandhaus weiterverkaufen dürfen soll.

Dabei gibt es drei kleinere Ausnahmen: spendensammelnde Organisationen dürfen weitermachen wie bisher, Unternehmen können weiterhin Unternehmen ohne Einwilligung anschreiben und die Empfehlungswerbung zu eigenen Zwecken bleibt ebenfalls möglich. Das heißt beispielsweise, dass der ADAC ohne ein Verbraucher-Ja Werbung für eine Unterorganisation machen darf, die Versicherungen anbietet.

Eine entscheidende Abweichung von der Regel stellt das weitgehende Beibehalten des so genannten Listenprivilegs dar: Sind Adressdaten in Listen zusammengefasst, können sie auch ohne Einwilligung weitergegeben werden. Auf der Werbepost muss dann allerdings gekennzeichnet sein, von wem die Daten ursprünglich stammen. Bisher musste dort die Firma oder Organisation gespeichert werden, welche die Daten als letzte weitergeben hat. "Die neue Regel bedeutet eigentlich, dass die Unternehmen, die gesamte Kette der Datenweitergabe von der Quelle an dokumentieren müssen", sagt SPD-Mann Bürsch. "Das erleichtert es Betroffenden, sich zu beschweren."

So positiv sehen das nicht alle. "Zwar ist das Gesetz grundsätzlich ein Fortschritt", sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der taz. "Allerdings hätte ich mir eine Einwilligungslösung für den gesamten Adresshandel gewünscht."

Denn mit der Schonung des Listenprivilegs könnte sich - je nach Interpretation des Gesetzes- für die Unternehmen eine riesige Lücke auftun: Wenn sie einzeln erhobene Daten in Listen zusammenfassen, dürfen diese ohne Einwilligung weitergeben. "Das ist wohl möglich", sagt SPD-Datenschützer Bürsch. "Adresshandelsfirmen oder Versandhäuser stellen Daten nach der Einzelgenerierung durch Gewinnspiele auch zu Listen zusammen. "

Adressdaten können neben der Anschrift, auch Name, Beruf, Geburtsjahrund Titel umfassen.

Auch ob die Firmen die Ursprungsquelle der Daten künftig tatsächlich angeben, bezweifelt mancher Fachmann. "An die bisherige Regelung hat sich die Mehrzahl der Firmen nicht gehalten, weil sie keine Bußgelder fürchten mussten", sagt Thilo Weichert, der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein der taz. "Ich weiß nicht, wieso das künftig anders sein sollte." Auch Weichert ist froh, dass das Gesetz gegen den heftigen Widerstand von Werbewirtschaft und Verlagen durchgesetzt wurde. Jedoch hält eher den Fortschritt vergleichen mit den Versprechungen des Datenschutzgipfels von Innenminister Wolfgang Schäuble im Herbst 2008 für eher gering. "Damals wollten einige CDU-Minister sogar den Adresshandel ganz verbieten, das haben nicht einmal die Datenschützer verlangt", sagt Weichert. "Von diesem Furor ist nur wenig übrig geblieben."

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