Datenschutz: Der Radiergummi für's Netz
Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern wollen, dass es leichter wird, im Netz veröffentlichte Daten wieder daraus zu entfernen. Sie forderten jetzt einen "digitalen Radiergummi".
STUTTGART/BERLIN epd | Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern einen "digitalen Radiergummi", mit dem Bürger persönliche Daten im Internet entfernen können. Bislang seien Informationen im Internet praktisch nicht löschbar, sagte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix zum Abschluss einer Konferenz der Datenschützer am Donnerstag in Stuttgart. Zudem solle sich die Bundesregierung international für höhere Datenschutzstandards einsetzen. "Globalisierung kann keine Entschuldigung für nationale Passivität sein", sagte Dix.
Der Bundesbeauftragte Peter Schaar forderte, dass der Datenschutz in Deutschland "Zähne bekommt". So müssten vorgesehene Bußgelder bei Rechtsverletzungen durchgesetzt werden. Teilweise sei nicht einmal die Zuständigkeit geregelt, welche Behörde Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen habe.
Kritisch sehen die Datenschützer den zum 1. Januar eingeführten Elektronischen Entgeltnachweis ("Elena"), bei dem Arbeitgeber Daten über ihre Mitarbeiter an die Rentenversicherung weiterleiten müssen. Wenigstens sei es gelungen, Informationen über die Teilnahme an Streiks aus dem Datenkatalog herauszunehmen, sagte der Bundesbeauftragte Schaar.
Inzwischen habe "Elena" bereits 35 Millionen Datensätze erfasst, die allerdings erst ab Januar 2012 abrufbar seien. Deshalb hätten die Bürger bislang auch nicht die Möglichkeit, die gespeicherten Daten einzusehen. Für besonders problematisch hält Schaar ein Freitextfeld, in das Arbeitgeber Gründe für eine Kündigung schreiben können. Da solche Informationen oft umstritten und manchmal "krass falsch" seien, dürfe dieser Text nicht ohne Einwilligung der Betroffenen gespeichert werden, forderte der Bundesbeauftragte.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder forderte in einer Entschließung, künftig jegliche Einflussnahme auf ihre Arbeit auszuschließen. Infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März, das die mangelnde Unabhängigkeit deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden kritisiert, lehnen die Datenschützer eine Fach- und Rechtsaufsicht durch andere Stellen ab.
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