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Daten-Affäre wird konkretDie Nummern kamen aus Berlin

Half der BND, deutsche Islamisten im Ausland zu orten? Der Geheimdienst weist den Vorwurf der Beihilfe zu gezielten Tötungen jetzt zurück

Brisante Informationen: Telefondaten von Terrorverdächtigen können tödlich sein. Bild: dpa

FREIBURG taz | Langsam wird klar, warum der BND seine enge Zusammenarbeit mit US-Partnerdiensten wochenlang unter der Decke hielt. Er muss sich nun nämlich fragen lassen, ob er mit der Weitergabe von über 500 Millionen Datensätzen pro Monat Beihilfe zur gezielten Tötung von Islamisten in Afghanistan, in Pakistan und im Jemen leistet.

Mit dieser Frage muss sich am Montag auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags beschäftigen. „Es wäre schlimm, wenn der BND zu solchen Tötungen beiträgt“, sagte SPD-Innenexperte Thomas Oppermann, der auch das Gremium leitet.

Der BND liefert den Amerikanern nicht nur Mobilfunknummern von Verdächtigen, sondern auch Funkzellendaten aus Afghanistan. Zum einen gibt der BND Mobilfunknummern von Islamisten an die Amerikaner weiter. Mit Hilfe dieser Nummern können die Amerikaner den Aufenthalt der Betroffenen in Afghanistan, Pakistan oder im Jemen orten. Denn ein betriebsbereites Handy nimmt laufend Kontakt mit der örtlichen Funkzelle auf.

Zum anderen gibt der BND allein in Afghanistan monatlich rund 80 Millionen Kommunikationsdaten an die Amerikaner weiter. Viele dieser Daten betreffen den Standort (also die Funkzelle) von Mobilfunkgeräten.

Der BND verteidigt sich

Am Wochenende verteidigte sich der Geheimdienst, dass die bloßen Funkzellendaten noch keine „zielgenaue“ Ortung eines Verdächtigen zulasse. „Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht geeignet“, betonte der BND betont nun auf Anfrage der taz. Das gleiche gelte für Funkzellendaten, denn die Funkzellen seien, insbesondere in Afghanistan, viel zu groß.

Der BND betont außerdem, er gebe Daten an „ausländische Partnerdienste“ nur mit einer schriftlichen Zweckbeschränkung weiter. Danach dürften die Daten „nicht als Grundlage oder Begründung“ für Folter, Strafverfolgung oder Todesurteile benutzt werden. „Eine Verwendung zum Zwecke des Einsatzes körperlicher Gewalt ist nur dann zulässig, solange und soweit ein gegenwärtiger Angriff vorliegt oder unmittelbar droht.“

Die gezielte Tötung eines Islamisten in Afghanistan mit Hilfe von BND-Handy-Daten wäre demnach also nur dann möglich, wenn dieser gerade dabei ist, einen Anschlag auszuführen. Die Bundesregierung hat Ende 2011 im Bundestag erklärt, sie habe „keinen Zweifel daran, dass sich auch die US-Partnerbehörden“ an solche Zweckbeschränkungen halten, heißt es in Drucksache 17/8088.

Beihilfe zum Mord?

Laut Spiegel hat der BND seit 2011 in vier Fällen maßgebliche Hilfe geleistet, um Anschläge auf deutsche Soldaten in Afghanistan zu verhindern. Ob die Anschläge mit Hilfe von US-Drohnenangriffen unterbunden wurden, blieb dabei aber offen.

Der BND wehrt sich auch gegen den Vorwurf, BND-Präsident Schindler habe in seiner Behörde gegen internen Widerstand eine neue US-freundliche Linie durchgesetzt. Das hatte die Süddeutsche Zeitung geschrieben. Schindler, der seit Dezember 2011 im Amt ist, habe weder die Dienstvorschriften noch die Übermittlungspraxis geändert, so der BND. Die Erlasslage beim BND sei auch nicht laxer als beim BKA oder dem Verfassungsschutz.

Bernd Riexinger, der Vorsitzende der Linkspartei, bezeichnete Drohnentötungen als „Mord“. Die Bundesanwaltschaft solle Ermittlungen prüfen. Generalbundesanwalt Range hat jüngst allerdings erklärt, dass die USA sogar deutsche Staatsbürger in Afghanistan rechtmäßig töten dürfen, wenn diese auf Seiten der Taliban oder anderer Aufständischen kämpfen. Ermittlungen sind damit eher unwahrscheinlich.

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5 Kommentare

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  • G
    gast

    wo genau ist jetzt das Problem wenn der BND bei der Ausschaltung von Terroristen mithilft?

     

     

     

    hat jemand einen alternativorschlag? vielleicht die käßmann zum gemeinsamen beten hinsenden?

  • R
    Roter_Kasten_bedeutet_dort_schreiben

    "Generalbundesanwalt Range hat jüngst allerdings erklärt, dass die USA sogar deutsche Staatsbürger in Afghanistan rechtmäßig töten dürfen, wenn diese auf Seiten der Taliban oder anderer Aufständischen kämpfen. Ermittlungen sind damit eher unwahrscheinlich."

     

     

     

    Achso, na wenn er das sagt! Was kommt als nächstes? Die NSU-Morde sind rechtmäßig, weil sie 33-45 nicht verfolgt worden wären? Nur weil es ein US-Hinterwäldlergesetz gibt, was Tötungen legalisiert, heist das noch lange nicht, dass dies das Vorliegen einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat ausschließt. Diese muss vielmehr auch nach völkerrechtlichen Gesichtspunkten bewertet werden. Es gibt ja nichteinmal einen Scheinprozess gegen die zu tötenden. Wie kann sich ein Jurist hinstellen, und ernsthaft behaupten, dass diese Tötungen dann rechtmäßig wären??? Warscheinlich ist der Generalbundesanwalt selber beim CIA/Gladio.

  • J
    JLloyd

    "Am Wochenende verteidigte sich der Geheimdienst, dass die bloßen Funkzellendaten [..] für eine zielgenaue Lokalisierung nicht geeignet [seien ...], denn die Funkzellen seien, insbesondere in Afghanistan, viel zu groß."

     

     

     

    Das ist so nicht zutreffend, denn der Mindestdatensatz stellt nicht nur die Funkzelle sondern auch die sogen. Responsezeit zur Verfügung, welche die Aufenthaltszone auf ein schmales Band innerhalb der Funkzelle präzisiert. Zusammen mit topologischen Informationen (Straße vs. Steilhang) ist aus Funkzelle und Responsezeit sehr wohl eine für einen Luftschlag hinreichend präzise Lokalisierung möglich.

  • Der BND ist in die Drohnenmorde der USA verstrickt. Wer vor einem solchen Satz zurück schreckt, hat die Nachricht der Snowden-Dokumente nicht verstanden.

     

     

     

    Der Bundesnachrichtendienst wurde nicht nur als “Organisation Gehlen”, also von einem Nazi-General als Zulieferer für die US-Dienste gegründet. Er füllt diese Rolle auch bis heute aus.

  • T
    T.V.

    Ich hoffe ein Drehbuchautor nimmt sich die ganze "Affäre" als Vorbild. Das gibt eine wunderbar schwarze Komödie.