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„White Tiger“-Prozess in HamburgDas Internet als Missbrauchsort

In Hamburg beginnt am Freitag der Prozess gegen einen 21-Jährigen: Er soll Minderjährige im Internet zum Suizid gedrängt haben.

Shariar J. hat übers Internet gezielt Kontakte geknüpft: Er soll Opfer zu Selbstverletzungen und einige zum Suizid gedrängt haben Foto: Ulli Deck/dpa

Am Freitag beginnt am Hamburger Landgericht der Prozess gegen den 21-jährigen Shariar J. wegen Mordes und fünffachen versuchten Mordes. Laut Anklage werden ihm 204 pädokriminelle Straftaten im Internet „gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung“ von mehr als 30 Kindern und Jugendlichen vorgeworfen. Da J. die Taten als Heranwachsender zwischen Januar 2021 und September 2023 begangen haben soll, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

J. bestreitet die Vorwürfe. Er ist Deutsch-Iraner, Abiturient und lebte bei seiner Festnahme eher isoliert bei seinem Vater in Marienthal, einem bürgerlichen Stadtteil im Hamburger Osten. Seit Juni 2025 sitzt er im Hamburger Jugendgefängnis in Untersuchungshaft.

Der Fall hat schon vor Prozessbeginn Aufsehen erregt: wegen der Grausamkeit, die sich in den beschlagnahmten Aufnahmen zeigt und die von den Ermittelnden als beispiellos beschrieben wurde. Shariar J. ist über sogenanntes Cybergrooming vorgegangen, das bedeutet eine gezielte Kontaktaufnahme übers Internet, um sexuellen Missbrauch zu begehen. Dabei suchen sich die Täter vor allem Kinder, die bereits Probleme haben und möglicherweise labil sind, und bauen rasch eine emotionale Beziehung auf, um sie gefügig zu machen. Im nächsten Schritt versuchen sie intime Fotos und möglichst viele persönliche Daten zu erhalten, um die Opfer erpressen zu können.

Hilfe bei Suizidgedanken

Haben Sie den Verdacht, an Depression zu leiden? Oder haben Sie sogar suizidale Gedanken? Andere Menschen können Ihnen helfen. Sie können sich an Familienmitglieder, Freun­d:in­nen und Bekannte wenden. Sie können sich auch professionelle oder ehrenamtliche Hilfe holen – auch anonym. Bitte suchen Sie sich Hilfe, Sie sind nicht allein. Anbei finden Sie einige Anlaufstellen.

Akute suizidale Gedanken: Rufen Sie den Notruf unter 112 an, wenn Sie akute suizidale Gedanken haben. Wenn Sie sofort behandelt werden möchten, finden Sie Hilfe bei der psychiatrischen Klinik oder beim Krisendienst.

Depression und depressive Stimmung: Holen Sie sich Hilfe durch eine Psychotherapie. Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe kann Ihnen ferner Hilfe und Information zum Umgang mit Depression bieten.

Kummer: Sind Sie traurig und möchten jemanden zum Reden haben? Wollen Sie Sorgen loswerden und möchten, dass Ihnen jemand zuhört? Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr besetzt. Die Telefonnummern sind 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222. Sie können auch das schriftliche Angebot via Chat oder Mail in Anspruch nehmen.

Onlineberatung bei Suizidgedanken: Die MANO Suizidprävention bietet eine anonyme Onlineberatung an. Wenn Sie über 26 Jahre alt sind, können Sie sich auf der Webseite registrieren. Sollten Sie jünger sein, können Sie hier eine Helpmail formulieren.

Hilfsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern: Die Nummer gegen Kummer hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern, Jugendlichen und Eltern zu helfen. Kinder erhalten dort Unterstützung unter der Nummer 116 111, Eltern unter 0800 111 0 550, und bei der Helpline Ukraine unter 0800 500 225 0 finden Sie auch Hilfe auf Russisch und Ukrainisch.

Hilfsangebot für Mus­li­m:in­nen: Die Ehrenamtlichen des Muslimischen Seelsorgetelefons erreichen Sie anonym und vertraulich unter 030 443 509 821.

Bei der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention können Sie nach weiteren Seiten und Nummern suchen, die Ihrem Bedarf entsprechen.

Shariar J., der unter dem Namen „White Tiger“ im Netz agierte, soll seine Opfer zu Selbstverletzungen und einige auch zum Suizid gedrängt haben. Die Kontaktaufnahme lief über Foren zum Thema Suizid, über Social Media wie Snapchat oder Online-Games. Später wechselten Täter und Opfer dann zu verschlüsselten Plattformen wie Discord oder Telegram. Ein 13-Jähriger in den USA hat sich im Januar 2022, so die Anklage, auf J.s Druck hin erhängt. J. habe ein minderjähriges Mädchen zusätzlich auf den Jungen angesetzt. Den Suizid hat J. live verfolgt.

Bei deutschen Er­mitt­le­r:in­nen noch kein Alarmsignal

Hinweise darauf, dass J. Kindesmissbrauch im Internet betrieb, hatte es schon 2021 gegeben. Damals erhielten die Hamburger Behörden laut der Wochenzeitung Die Zeit einen Bericht des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), einer gemeinnützigen Organisation, die Hinweise auf Kindesmissbrauch im Internet sammelt. Darin aufgelistet waren Chats des „White Tiger“ auf dem Onlinedienst Discord, in denen er zwei minderjährige Mädchen auffordert, Bilder von sich zu schicken und eine der beiden zum Suizid drängt.

Ebenfalls darin enthalten ist der Hinweis, dass J. zu dem international operierenden, sadistisch-pädokriminellen Netzwerk 764 gehörte. In den USA wird es als Terrororganisation eingestuft. Doch 2021 war diese Information zumindest bei den deutschen Er­mitt­le­r:in­nen noch kein Alarmsignal.

Emotionale Beziehung aufbauen, um gefügig zu machen: Täter suchen Kinder und Jugendliche, die möglicherweise bereits labil sind Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen jugendpornografischer Schriften ein, das nach einer Vernehmung und einer Gefährderansprache im November 2021 eingestellt wurde. J. hat sie augenscheinlich nicht beeindruckt.

Ermittelnde psychologisch betreut

Im Februar 2023 erhielten die Hamburger Behörden einen Hinweis vom FBI, dass „White Tiger“ und eine weitere Person einen 13-Jährigen beeinflusst haben sollen, seinen Suizid live zu streamen. Aber erst im September 2023 hatten die Er­mitt­le­r:in­nen genügend Indizien, um das Haus der Familie J. durchsuchen zu können. Sie stellten zwölf Terabyte Daten sicher. Bis zu J.s Verhaftung vergingen 21 Monate.

In der Wochenzeitung Die Zeit rechtfertigen die Behörden die lange Zeit damit, dass es gedauert habe, bis ein Sachverständiger die Daten habe vorsichten können. Laut NDR stützen sich die Vorwürfe auf 120 Stunden gesichertes Bild- und Videomaterial. Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich erklärte, dass die Analyse eines einzelnen 75-Minuten-Chats mit einer Suizidhandlung 17 Tage gedauert habe. Die Ermittelnden seien dabei psychologisch betreut worden.

Nachdem das Ausmaß der Taten klar geworden sei, habe man im November 2024 eine Sonderkommission gegründet. Eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft schreibt auf taz-Anfrage, dass man angesichts des „höchst komplexen Tatvorwurfs mit zwei hintereinandergeschalteten mittelbaren Täterschaften“ zureichende Hinweise gebraucht habe.

Um J. des Mordes zu beschuldigen, mussten also Hinweise vorliegen, dass der Beschuldigte „sowohl das Handeln des als ‚Werkzeug‘ agierenden Mädchens als auch das des Verstorbenen in seinen Händen hielt“. Dafür musste es konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass J. „Kenntnis von den ‚Mängeln/Defiziten‘ seiner Werkzeuge hatte und mithilfe dieser Defizite die Werkzeuge bewusst gesteuert hat“.

Erste Konsequenzen aus dem Fall gezogen

Das bedeutet unter anderem, dass J. die psychische Labilität seiner minderjährigen Opfer bewusst ausgenutzt hat.

Ein Fall wie der von Shariar J., in dem es um Mord durch zwei mittelbare Täterschaften im Internet geht, ist juristisches Neuland. In den USA wurde der 17-jährige Bradley Cadenhead, der Gründer des Netzwerks 764, wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften 2023 zu 80 Jahren Haft verurteilt. Er hatte in Chats wiederholt gehöhnt, dass mehrere Dutzend Meldungen der Betreiber der Online-Plattformen, auf denen er agierte, beim FBI wirkungslos geblieben waren.

In Hamburg hat man aus dem Fall „White Tiger“ erste Konsequenzen gezogen: Laut Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich werden auch vage Gefahrenhinweise wie die 2021 erhaltenen heute aufmerksamer verfolgt. Innensenator Andy Grote (SPD) hat angekündigt, dass Bilderkennung mittels künstlicher Intelligenz Thema auf der nächsten Innenministerkonferenz sein soll – um damit künftig die Sichtung so riesiger Datenmengen wie im Fall von Shariar J. zu erleichtern.

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