Das BMI äußert sich zur Grenzschließung: Asyl in Viruszeiten

Das Bundesinnenministerium betont nach einem Medienbericht, am Asylverfahren habe sich nichts geändert. Die Linke widerspricht.

Deutsche Bundespolizisten kontrollieren den Einreiseverkehr aus der Schweiz Foto: Patrick Seeger/dpa

BERLIN taz | Das Bundesinnenministerium (BMI) dementiert einen Bericht des Focus, wonach die Einreisebeschränkungen nach Deutschland im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nun auch auf Asylsuchende ausgeweitet worden seien. „Am bisherigen Asylverfahren hat sich keine Änderung ergeben“, betonte eine Sprecherin des Ministeriums auf taz-Nachfrage. Auch in der Regierungspressekonferenz betonte ein Sprecher des Ministeriums, es gebe keinen Erlass und keine Anweisung an die Bundespolizei, Asylbewerber an der Grenze grundsätzlich abzuweisen.

Zuvor hatte der Focus unter Berufung auf Regierungs- und Koalitionskreise berichtet, Asylbewerber*innen müssten damit rechnen, „ab sofort an der Bundesgrenze abgewiesen zu werden“. Bisher seien sie von den Einreisebeschränkungen ausgenommen gewesen und hätten ins Land gedurft.

Über einen entsprechenden Erlass hätten die Parlamentarischen Staatssekretäre des BMI den Innenausschuss bereits am Montag informiert. Das Magazin zitierte die Ausschussvorsitzende, Andrea Lindholz (CSU), mit den Worten, Zurückweisungen an der Grenze seien „aus Gründen des Gesundheitsschutzes geboten und rechtlich zulässig“.

Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke widersprach der Darstellung des BMI: „Ich kann bestätigen, dass Vertreter des Bundesinnenministeriums in einer Telefonkonferenz mit dem Innenausschuss am Montag von einer Anweisung an die Bundespolizei berichtet haben, wonach Asylsuchende an den EU-Binnengrenzen zurückgewiesen werden sollen“, sagte sie der taz.

Scharfe Kritik von Linken und Grünen

Die Zurückweisung von Asylsuchenden mit der Begründung, „dass diese pauschal eine Bedrohung für die ‚öffentliche Gesundheit‘“ darstellte, sei aus ihrer Sicht rechtswidrig, so Jelpke. „Das Grundrecht auf Asyl kann in Zeiten der Corona-Pandemie nicht einfach außer Kraft gesetzt werden.“

Auch die Grünen-Politikerin Luise Amtsberg kritisierte einen solchen etwaigen Beschluss. Es gebe „reichlich Möglichkeiten, die Ansteckungsgefahr zu minimieren ohne die Möglichkeit, Asylanträge zu stellen, vollständig auszuschließen“, sagte Amtsberg der taz. So könnten Schutzsuchenden an der Grenze in Quarantäne genommen und auf eine Coronainfektion getestet werden, bevor sie auf die Länder weiterverteilt werden. „Die Bundesregierung muss transparent machen, warum diese Maßnahmen aus ihrer Sicht nicht genügen.“

Ein Erlass wie der Focus ihn beschreibt sei „den Mitgliedern des Innenausschusses nach meinem Kenntnisstand noch nicht zugegangen“, sagte Lars Castellucci, migrationspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der taz. „Wir müssen aber alle gerade mit Einschränkungen in unsere Grundrechte leben, und davon wird sicher auch das Asylsystem nicht unberührt bleiben.“

Im Moment sei das Wichtigste für die Verbesserung der Situation von Asylsuchenden die gemeinsame Aktion mehrerer Staaten zur Entlastung Griechenlands. „Die muss umgehend umgesetzt werden und kann helfen, das europäische Asylsystem wieder in Gang zu bringen, wenn die Coronakrise wieder vorbei ist“, so Castellucci.

Flächendeckende Tests

Das BMI erklärte, Asylsuchende würden flächendeckend bei der „ohnehin erfolgenden medizinischen Untersuchung unverzüglich auch daraufhin in Augenschein genommen“, ob Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion erkennbar seien und auf die Lungenkrankheit Covid-19 getestet.

Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte, Bund und Länder hätten „entschieden, dass die Verteilung der Asylsuchenden weiterhin erfolgen kann, wenn Gesundheitsuntersuchung und Corona-Test am Anfang des Asylprozesses durchgeführt oder nachgewiesen eine 14-tägige Separierung ohne Erkrankung der Asylsuchenden erfolgt ist.“ Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe zudem seine bisherige Verfahrensweise umgestellt: In dem kommenden Wochen sollen demnach Asylanträge primär in schriftlicher Form gestellt werden.

Pro Asyl kritisierte Grenzschließungen für Geflüchtete am Freitag scharf und bezeichnete diese als „Skandal“. Es werde „eins der elementarsten Menschenrechte außer Kraft“ gesetzt, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer der Organisation. „Die Genfer Flüchtlingskonvention sowie das völkerrechtliche Abschiebungsverbot gelten auch in Krisenzeiten und dürfen nicht einfach ausgesetzt werden.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.