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Coronaregeln an SchulenMaske ab, Maske auf

Eigentlich sollte die Maskenpflicht im Unterricht nur vorübergehend sein. Nun halten einige Länder an ihr fest – aber nicht alle.

Bleiben in vielen Schulen nun doch im Einsatz: Mundschutzmasken Foto: Kirchner/imago

Berlin taz | Zum Start in das neue Schuljahr versicherten die Kultusminister:innen, die Maskenpflicht im Unterricht sei eine vorübergehende Sicherheitsmaßnahme aufgrund der Reiserückkehrer:innen. Sie werde hoffentlich nur für ein paar Wochen nötig sein, möglicherweise bis zu den Herbstferien. Spätestens dann sollten Schü­le­r:in­nen aber wieder ohne Maske über Mund und Nase lernen dürfen – wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.

Nun sind bereits 7 der 16 Bundesländer aus den Herbstferien zurückgekehrt – von dem Versprechen auf Normalität ist aber nicht überall mehr die Rede. Denn ob die in Aussicht gestellten Erleichterungen bei den aktuell erneut stark steigenden Infektionszahlen angezeigt sind, wird in vielen Ministerien mittlerweile bezweifelt.

Ende vergangener Woche meldete das Robert Koch-Institut (RKI) einen neuen Höchstwert beim Infektionsgeschehen der 5- bis 14-Jährigen. In der Altersstufe lag die 7-Tage-Inzidenz erstmals bei über 270. Eine Woche zuvor hatte sie noch bei 193 gelegen. Auch bei den 15- bis 19-Jährigen stieg die Inzidenz auf 174 – obwohl die Impfquote bei den 12- bis 17-Jährigen bundesweit mittlerweile bei über 41 Prozent liegt und die Ausbreitung des Virus in der Altersgruppe bereits bremsen dürfte.

Trotz der eindeutigen Entwicklung reagieren die Bundesländer sehr unterschiedlich auf die steigenden Zahlen. So führt Bayern, wo in mehreren Kreisen die Inzidenz bei den 5- bis 14-Jährigen aktuell sogar bei über 1.000 liegt, die bereits ausgelaufene Maskenpflicht im Unterricht nach den Herbstferien wieder ein.

Länder uneins bei der Maskenpflicht

In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hingegen müssen Schü­le­r:in­nen ab dieser Woche die Maske nur noch außerhalb des Klassenzimmers tragen. Eine Entscheidung, die nicht nur bei Opposition, Schü­le­r:in­nen und Lehrkräften auf Kritik stößt. So sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Jörg Dötsch, im Kölner Stadt-Anzeiger: „Wenn dann im Winter doch wieder ganze Klassen in Quarantäne müssen oder gar Schulen schließen, haben wir etwas ganz Gravierendes falsch gemacht.“

Andere Länder üben sich in Zurückhaltung. Berlin etwa hat die bereits angekündigten Erleichterungen für ältere Schü­le­r:in­nen wieder zurückgenommen. Andere Länder wie Sachsen oder Niedersachsen schieben das Ende der Maskenpflicht für bestimmte Schü­le­r:in­nen durch eine „Schutzwoche“ nach hinten.

Und selbst in Thüringen, das als einziges Bundesland bisher auch auf die Testpflicht an Schulen verzichtet hatte, konnte sich die rot-rot-grüne Landesregierung auf leicht strengere Regeln einigen. Der Kompromiss: Ab dem 8. November müssen Thüringer Schü­le­r:in­nen wieder Maske im Klassenzimmer tragen – eine neuerliche Testpflicht, wie sie die SPD wollte, wird es aber nicht geben.

Von bundesweit einheitlichen Coronaschutzmaßnahmen an Schulen, die Eltern-, Schüler- oder Lehrerverbände zuletzt bei den Quarantäne­regeln gefordert hatten, sind die Länder auch dieses Mal weit entfernt. Nur ein Beispiel: Während NRWs Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) bei der Inzidenz von aktuell 109 die Zeit reif sieht, alle Schü­le­r:in­nen von der Maske am Platz zu befreien, kann sich das ihr SPD-Amtskollege Grant Hendrik Tonne aus Niedersachsen bei einer deutlich niedrigeren Inzidenz (aktuell rund 78) nur für Grund­schü­le­r:in­nen vorstellen.

Lockern ja, nur wann?

Trotz dieser Unterschiede sieht die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Britta Ernst (SPD) alle Länder „in einem Korridor der Lockerungsschritte“. Aktuell seien Maskenpflicht und Tests an Schulen aus ihrer Sicht weiterhin notwendig. „Die Entscheidung ist nicht, jetzt von einem Tag auf den anderen alle Schutzkonzepte fallen zu lassen“, sagte Ernst beim jüngsten KMK-Treffen in Potsdam.

Sie hoffe aber darauf, „spätestens irgendwann im nächsten Jahr“ auf die Maßnahmen verzichten zu können. Fortsetzung folgt.

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