piwik no script img

Coronapandemie in BerlinStreit um landeseigene Teststellen

An der Vergabe von Aufträgen für landeseigene Corona-Teststellen gibt es Kritik. Aus Sicht der Vergabekammer war sie rechtswidrig.

Tests auf dem Prüfstand: Proben in einem Labor Foto: dpa

Berlin dpa | Die Berliner Vergabekammer hat Entscheidungen des Senats bei der Auftragsvergabe für den Betrieb landeseigener Corona-Teststellen in Berlin als rechtswidrig kritisiert. Das teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft am Donnerstag auf Anfrage mit. Das Vergabeverfahren muss demnach wiederholt werden. Zuerst hatte der RBB darüber berichtet. Die Kammer beanstandete, dass bei der Vergabe zuletzt nur das Angebot des Unternehmens 21DX aus München berücksichtigt worden sei. Dagegen hatte sich ein Konkurrent gewehrt.

„Die Vergabekammer hat beschlossen, dass zum einen der Ausschluss der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren rechtswidrig war“, so die Wirtschaftsverwaltung. Zum anderen müsse die Bewertung der Angebote wiederholt werden. „Die Vergabekammer hat gleichfalls beschlossen, dass die Interimsvergabe aus dem November rechtswidrig war, da der Antragsgegner nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert hat.“ Die Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit teilte am Donnerstag dazu mit: „Wir haben die Entscheidungen der Vergabekammer zur Vergabe durch den Vorgänger-Senat geprüft und werden formal Rechtsmittel dagegen einlegen.“

Damit könne der Betrieb der senatsbeauftragten Teststellen zunächst weitergehen. „Darüber hinaus haben wir in Berlin eine breit aufgestellte Teststelleninfrastruktur, die von der Entscheidung der Vergabekammer unberührt bleibt.“ Der Senat werde dafür Sorge tragen, dass es auch in Zukunft qualitativ hochwertige und an die Bedürfnisse angepasste Testangebote für die Berlinerinnen und Berliner geben werde, hieß es weiter.

Entschieden hatte Senatorin Kalayci

Mit den Fragen der Auftragsvergabe war die Gesundheitsverwaltung unter der früheren Senatorin Dilek Kalayci (SPD) betraut. Erst in der Woche vor Weihnachten ist die neue Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) vereidigt worden.

Der Auftrag für „Einrichtung und Betrieb von stationären Testzentren, Durchführung der Tests sowie flankierende Dienstleistungen“ war im März 2021 öffentlich ausgeschrieben worden. Zu einem regulären Zuschlag kam es wegen eines sogenannten Nachprüfungsantrags von Seiten der Konkurrenz zunächst nicht, wie die Kammer in ihrem Beschluss vom Dienstag erläutert, der der dpa vorliegt.

Allerdings ging der Auftrag der Gesundheitsverwaltung mehrfach interimsmäßig an 21DX. Das Konkurrenzunternehmen, dem die Vergabekammer nun Recht gegeben hat, wurde Anfang November über den Ausschluss seines Angebots informiert, weil es die erforderliche Eignung nicht nachgewiesen habe. Das sah die Vergabekammer jedoch anders. Gegen ihre Entscheidung könne innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Kammergericht eingelegt werden, heißt es in dem Beschluss.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!