Coronapandemie in Berlin: Streit um landeseigene Teststellen
An der Vergabe von Aufträgen für landeseigene Corona-Teststellen gibt es Kritik. Aus Sicht der Vergabekammer war sie rechtswidrig.
„Die Vergabekammer hat beschlossen, dass zum einen der Ausschluss der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren rechtswidrig war“, so die Wirtschaftsverwaltung. Zum anderen müsse die Bewertung der Angebote wiederholt werden. „Die Vergabekammer hat gleichfalls beschlossen, dass die Interimsvergabe aus dem November rechtswidrig war, da der Antragsgegner nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert hat.“ Die Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit teilte am Donnerstag dazu mit: „Wir haben die Entscheidungen der Vergabekammer zur Vergabe durch den Vorgänger-Senat geprüft und werden formal Rechtsmittel dagegen einlegen.“
Damit könne der Betrieb der senatsbeauftragten Teststellen zunächst weitergehen. „Darüber hinaus haben wir in Berlin eine breit aufgestellte Teststelleninfrastruktur, die von der Entscheidung der Vergabekammer unberührt bleibt.“ Der Senat werde dafür Sorge tragen, dass es auch in Zukunft qualitativ hochwertige und an die Bedürfnisse angepasste Testangebote für die Berlinerinnen und Berliner geben werde, hieß es weiter.
Entschieden hatte Senatorin Kalayci
Mit den Fragen der Auftragsvergabe war die Gesundheitsverwaltung unter der früheren Senatorin Dilek Kalayci (SPD) betraut. Erst in der Woche vor Weihnachten ist die neue Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) vereidigt worden.
Der Auftrag für „Einrichtung und Betrieb von stationären Testzentren, Durchführung der Tests sowie flankierende Dienstleistungen“ war im März 2021 öffentlich ausgeschrieben worden. Zu einem regulären Zuschlag kam es wegen eines sogenannten Nachprüfungsantrags von Seiten der Konkurrenz zunächst nicht, wie die Kammer in ihrem Beschluss vom Dienstag erläutert, der der dpa vorliegt.
Allerdings ging der Auftrag der Gesundheitsverwaltung mehrfach interimsmäßig an 21DX. Das Konkurrenzunternehmen, dem die Vergabekammer nun Recht gegeben hat, wurde Anfang November über den Ausschluss seines Angebots informiert, weil es die erforderliche Eignung nicht nachgewiesen habe. Das sah die Vergabekammer jedoch anders. Gegen ihre Entscheidung könne innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Kammergericht eingelegt werden, heißt es in dem Beschluss.
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