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Coronakrise in DeutschlandBazooka gegen Rezession

Olaf Scholz und Peter Altmaier haben deutschen Unternehmen eine unbegrenzte Kreditzusage gegeben. Die weiteren Maßnahmen im Überblick.

Pressetermin mit medizinischem Personal in München Foto: Peter Kneffel/dpa

Berlin taz | Die Bundesregierung versucht zurzeit alles, um die Sorgen der Bürge­r*in­nen angesichts der Corona-Epidemie zu lindern. Den wirtschaftlichen Teil übernahmen am Freitag Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Großen und kleinen Unternehmen in Deutschland gaben sie eine in der Gesamthöhe unbegrenzte Kreditzusage. Jeder Firma, die wegen Umsatzverlusten in Schwierigkeiten gerate, werde mit Bargeld der öffentlichen KfW-Bankengruppe geholfen. „Für Kreditzusagen der KfW gibt es keine Grenze nach oben“, sagte Scholz. „Das ist die Bazooka, nach Kleinwaffen schauen wir später“, fügte der Minister in militärischem Jargon hinzu. Was genau ist geplant?

Kredite

Die Kreditprogramme der KfW würden sofort um 20 Milliarden Euro aufgestockt, erklärte Altmaier. Im Bundeshaushalt stünden grundsätzlich Garantien zugunsten der KfW von rund 550 Mil­liar­den Euro zur Verfügung. Zum Vergleich: Im Oktober 2008, während der Finanzkrise, stellte die Regierung 480 Milliarden Euro für die Bankenrettung bereit. KfW-Kredite funktionieren so: Von der öffentlichen Bank werden sie zu günstigen Konditionen über die Geschäftsbanken an die Unternehmen weitergeleitet. Gerät eine Firma in Liquiditätsprobleme, beantragt sie den Kredit bei ihrer Hausbank.

Bürgschaften

Alle kleinen und mittleren Unternehmen sowie die freien Berufe sollen leichteren Zugang zu Bürgschaften bekommen. Diese stellen die Bürgschaftsbanken in jedem Bundesland mit Rückendeckung des Staats zur Verfügung. Dank der Bürgschaften vergeben die Hausbanken Kredite an notleidende Unternehmen, die sie sonst verweigerten. Im Notfall soll man eine Bürgschaftszusage bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen erhalten.

Steuerstundungen

„Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Mil­liar­denhöhe gewährt“, erklärten Scholz und Altmaier. Die Finanzämter würden auf strenge Prüfungen verzichten. Das heißt: Auf Antrag müssen Firmen, denen Umsatz wegbricht, die monatlich fällige Umsatzsteuer nicht zahlen. Zinsen fallen dann nicht an. Das gilt auch für den Quartalstermin der Einkommen- und Körperschaftsteuer am 10. Juni 2020. Finanzämter sollen auch Vorauszahlungen senken. Die Firmen sparen so Geld. Steuerrückstände können später abgetragen werden, wenn sich die Lage bessert.

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2 Kommentare

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  • In Coronazeiten darf der Staat nicht nur die Profite der Unternehmen sichern, sondern er muss auch die Beschäftigten unbegrenzt unterstützen!



    Großen und kleinen Unternehmen wird von der Politik unbegrenzte Unterstützung zugesichert. Kredite, Bürgschaften, Steuerstundungen, vereinfachte und durch Sozialkassen subventionierte Kurzarbeit sollen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abfedern und die Konkurrenzfähigkeit und qualifizierte Arbeitskraft im Unternehmen sichern. Gut so!



    Aber was sollen die Beschäftigten tun, die wegen Kita- und Schulschließung ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können?



    Man verweist die betroffenen Eltern aktuell auf den Paragraphen 616 des BGB zur vorübergehenden Arbeitsverhinderung, was fachlich richtig sein mag, aber praktisch realitätsfern ist, weil undurchsetzbar. Alternativ soll man Überstunden abbauen, (unbezahlten) Urlaub nehmen oder gar mit dem Arbeitgeber „im Gespräch bleiben".



    Aber selbst wenn man zu Hause bleiben dürfte, stellt sich noch die Frage: Wer bezahlt? Keiner darf nicht die Antwort sein! Weiß nicht so genau - auch nicht.



    So nicht! Arbeitsplätze retten - ja. Aber die Arbeitenden dürfen nicht alleine durch ihren finanziellen Beitrag für noch größere Exportüberschüsse der Unternehmen nach der Corona-Krise sorgen.



    Der Staat muss hier auch den Beschäftigten seine unbegrezte Unterstützung zusichern. Mit genauso klarer und eindeutiger Regelung für solidarisches Handeln sorgen und Existenzängsten vorbeugen.



    Wer wegen einer angeordneten Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zu Hause bleiben muss, bekommt den Lohn weitergezahlt.



    Wer in Corona-Kurzarbeit geschickt wird, darf nicht alleine unter finanziellen Einbußen leiden. Corona-Kurzarbeit darf nicht nur zugunsten der Unternehmen vereinfacht werden. Während den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden, muss den betroffenen Beschäftigten eine genauso hohe Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zustehen.

  • "KfW-Kredite funktionieren so: Von der öffentlichen Bank werden sie zu günstigen Konditionen über die Geschäftsbanken an die Unternehmen weitergeleitet." -- Also letztendlich ein Bankenrettungsprogramm…