Coronaherbst in Deutschland: Freie Auswahl bei Impfungen
Das Gesundheitsministerium bestellt für den Herbst vier Corona-Impfstoffe. Die Länder fordern außerdem mehr Eingriffsmöglichkeiten bei Maßnahmen.
Mit diesem Vorgehen will man Situationen wie 2021 vermeiden, als auch Astrazeneca verimpft wurde, die meisten Bürger:innen aber lieber den Impfstoff von Biontech wollten. Dessen Abgabe wurde dann zwischenzeitlich rationiert.
Wird von den vier Wirkstoffen in der Herbstkampagne genug bestellt, um im Bedarfsfall auch nur mit einem dieser Wirkstoffe die millionenfache Nachfrage zu bedienen, bedeutet dies jedoch, dass viele Millionen von Impfdosen der weniger gefragten Art dann womöglich vernichtet werden. Dies räumt man in Ministeriumskreisen auch ein, betont aber, es gebe dazu keine Alternative. Sich von vornherein auf einen einzigen Impfstoff festzulegen, der sich dann vielleicht doch nicht für die aktuellen Virusvarianten als optimal erweist, gilt als zu riskant.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verhandelt derzeit mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) über ein Konzept für den Herbst, da das Infektionsschutzgesetz am 23. September ausläuft. Um eine erwartete nächste Coronawelle eindämmen zu können, brauchen die Länder eine Rechtsgrundlage vom Bund.
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„Entfesselung“ der Länder
Angesichts hoher Infektionszahlen wollen die Länder mehr Eingriffsmöglichkeiten vor Ort. Dazu zählt etwa die Wiedereinführung der Maskenpflicht im Einzelhandel oder Abstandsgebote. Dies forderte etwa die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Das derzeitige Infektionsschutzgesetz erlaube nur Basismaßnahmen wie Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder Betretungsregeln für Pflegeheime, kritisierte Nonnemacher in den Potsdamer Neuesten Nachrichten. Lauterbach schrieb auf Twitter, die Bundesländer müssten bei den Schutzmaßnahmen „entfesselt“ werden.
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Aus den Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums hieß es, dass Kliniken ab Herbst weitgehend an ein digitales Meldesystem angeschlossen werden sollen. So solle die Belastung durch Coronafälle und freie Kapazitäten schneller ermittelt werden können. Die Abrechnungen von Testzentren sollen behördenübergreifend besser kontrolliert werden.
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