Coronagipfel von Bund und Ländern: Längerer Lockdown, bessere Masken

Bund und Länder einigen sich zunächst auf einen verlängerten Lockdown bis zum 14. Februar. Weitere Beschlüsse stehen noch aus.

Eine Frau, die eine FFP2-Maske trägt, steigt in eine Trambahn ein

In ÖPNV und Einzelhandel soll das Tragen von „medizinischen Masken“ verpflichtend sein Foto: Tobias Hase/dpa

Berlin taz/dpa | Bund und Länder sind sich einig, dass zur Eindämmung des Coronavirus der bis Ende Januar befristete Lockdown bis zum 14. Februar verlängert wird. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag von Teilnehmern der Beratungen vonseiten des Bundes sowie der Länder.

Damit bleiben etwa die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte. Eine Einigung auf ein gesamtes Beschlusspapier gab es aber noch nicht.

Vor den Beratungen von Bund und Ländern über die weiteren Coronamaßnahmen plädierte das Bundeskanzleramt in einem Entwurf für die gemeinsame Erklärung für eine Verlängerung und teilweise Verschärfung der Maßnahmen. Die Vorschläge fallen dabei aber weniger scharf aus, als im Vorfeld erwartet worden war.

So sieht das neunseitige Papier, das der taz vorliegt, in ÖPNV und Einzelhandel eine Pflicht zum Tragen von „medizinischen Masken“ vor. Anders als erwartet, würden darunter aber nicht nur die besonders wirksamen, aber teuren FFP2-Masken fallen, sondern auch sogenannte OP-Masken. Diese sind deutlich billiger, bieten aber keinen vergleichbar guten Schutz.

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Deutlich über die bisherigen Regeln hinaus gehen will das Kanzleramt bei den Vorgaben für Unternehmen. Während es bisher nur unverbindliche Appelle an Ar­beit­ge­be­r*in­nen gab, ihren Angestellten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, sollen sie nun per Verordnung verpflichtet werden, Homeoffice einzuführen, „sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen“. Für Arbeitsbereiche, in denen ausreichende Abstände und Lüftung nicht möglich sind, sollen FFP2-Masken verbindlich vorgeschrieben werden.

Eine im Vorfeld diskutierte generelle nächtliche Ausgangssperre taucht im Entwurf nicht explizit auf. Erwähnt wird lediglich, dass Landkreise oder Bundesländer „weitere lokale oder regionale Maßnahmen“ ergreifen sollen, sofern die 7-Tage-Inzidenz bis zum 15. Februar absehbar nicht unter 50 sinkt. Als Beispiel dafür werden „Ausgangsbeschränkungen“ genannt.

Schulen sollen dem Entwurf zufolge bis Mitte Februar „grundsätzlich geschlossen“ bleiben. Ausnahmen sind lediglich für Abschlussklassen und „Notbetreuung“ vorgesehen. Wenn dieser Vorschlag so beschlossen würde, wären die Pläne einzelner Bundesländer, die Grundschulen noch im Januar wieder zu öffnen, hinfällig. Auch für Kindertagesstätten ist lediglich eine Notbetreuung vorgesehen; wer diese in Anspruch nehmen kann, wird nicht näher definiert.

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Neuinfektionen nehmen weiter ab

Die jüngsten Zahlen zu den in Deutschland gemeldeten Neuinfektionen zeigen unterdessen weiter einen rückläufigen Trend. Am Dienstag meldete das Robert Koch-Institut 11.369 neue Fälle; der 7-Tage-Mittelwert sank damit auf unter 17.000 Fälle am Tag – das sind 19 Prozent weniger als eine Woche zuvor. Bei den gemeldeten Coronatoten ist zumindest der bisher steile Anstieg gestoppt: Mit 865 Toten pro Tag liegt das 7-Tage-Mittel etwa gleich hoch wie vor einer Woche.

Dass trotzdem über eine Verschärfung des Lockdowns verhandelt wird, liegt zum einen daran, dass die Zahlen weiterhin hoch sind und nur langsam sinken. Bis der Zielwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Ein­woh­ne­r*in­nen und Woche – den viele Ex­per­t*in­nen zudem für zu hoch halten – erreicht ist, würden beim derzeitigen Reduktionstempo noch mindestens fünf Wochen vergehen.

Vor allem herrscht aber weiterhin Sorge über die neuen Virus-Mutationen aus Großbritannien und Südafrika. Sie gelten als deutlich ansteckender; wie stark sie sich in Deutschland derzeit verbreiten, ist unbekannt, weil das bisher nicht systematisch untersucht wurde. Im Entwurf des Kanzleramts für die gemeinsame Erklärung heißt es darum, Bund und Länder seien „gemeinsam der Auffassung, dass der jetzige Erkenntnisstand zwingend ein vorsorgliches Handeln erfordert“.

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