Corona und der Impfstart: Maske auch für Geimpfte

Die Impfungen gegen Covid-19 haben begonnen. Fragen und Antworten zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Risiken.

altte Dame wird geimpft

Her mit der Spritze: Ilse Zacharitz wird in einem Altenheim in Magdeburg geimpft Foto: Ronny Hartmann/dpa

Während WissenschaftlerInnen und PolitikerInnen wie Horst Seehofer (CSU) vor vorschnellen Lockerungen der Coronamaßnahmen warnen, haben am Sonntag deutschlandweit die Impfungen gegen das Coronavirus begonnen. Im Folgenden sind Antworten auf die wichtigsten Fragen aufgelistet.

Wie kommt man zu einer Covid-19-Impfung?

Anfangs sollen ältere BürgerInnen im Alter von über 80 Jahren sowie BewohnerInnen und Personal in Pflegeheimen geimpft werden, daneben Gesundheitspersonal in Intensivstationen und Notaufnahmen. Eine Impfung gibt es durch die sogenannten mobilen Teams in Heimen oder in den regionalen Impfzentren, immer nur auf Termin. In einigen Bundesländern werden die älteren BürgerInnen direkt angeschrieben.

Wie viele BürgerInnen sollen in nächster Zeit eine Impfung bekommen?

Bis Ende März 2021 kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) 11 bis 12 Millionen Dosen an. Man muss zweimal innerhalb von drei Wochen geimpft werden. Die angekündigte Menge würde also für 5,5 bis 6 Millionen Menschen reichen. Der Biontech-Impfstoff ist zugelassen, über die Zulassung des Mittels von Moderna entscheidet die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) erst Anfang Januar 2021. Für beide Impfstoffe sind laut Gesundheitsministerium insgesamt 136,3 Millionen Dosen im Jahre 2021 sicher. Das würde für rund 68 Millionen Menschen genügen.

Wie gut wirkt der Impfschutz?

In den bisherigen Tests schützte das Präparat von Biontech zu 95 Prozent vor einer Erkrankung. Es ist aber noch nicht geklärt, inwieweit man auch als Geimpfte noch andere Menschen anstecken, das Virus also weiterverbreiten kann. Dazu erwartet Biontech innerhalb der nächsten zwei Monate genauere Erkenntnisse. Auch wie viele Monate oder Jahre der Impfschutz anhält, ist noch nicht sicher.

Wirkt die Impfung auch bei neuen Varianten des Virus?

Vermutlich ja. Denn die Immunreaktion richtet sich gegen mehrere Merkmale des Virus, die durch einzelne Mutationen nicht grundsätzlich verändert werden.

Muss ich auch als Geimpfte nach wie vor an bestimmten Orten eine Maske benutzen und Abstand halten?

Ja. Der Infektionsschutz mit den AHA-Regeln, also Abstandhalten und Maskengebrauch, gelten vorerst auch noch für Geimpfte.

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen einer Covid-19-Impfung gibt es?

Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. In der Altersgruppe der 16- bis 55-Jährigen berichteten in einer Studie mit Probanden 83 Prozent der Geimpften über Schmerzen an der Einstichstelle. Fast die Hälfte fühlte sich nach der Impfung vorübergehend abgeschlagen, 42 Prozent klagten über Kopfschmerzen. Heftige allergische Reaktionen gab es nur in sehr seltenen Fällen.

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich Vorerkrankungen habe und schon viele Medikamente nehmen muss?

Bisher gibt es keine konkreten Krankheitsgruppen, für die eine Impfung grundsätzlich ausgeschlossen wird. Am besten, man befragt den Hausarzt dazu.

Kann eine Impfung unfruchtbar machen?

Der sogenannte mRNA-Impfstoff von Biontech verändert die DNA nicht und greift nicht in das Erbgut ein. Die mitunter verbreitete Behauptung, dass der Impfstoff eine Immunreaktion gegen ein Protein auslösen könnte, das für die Ausbildung der Plazenta wichtig ist, wird von MedizinerInnen widerlegt, da dieses Protein und das Spike-Protein des Coronavirus nur eine sehr kleine Gemeinsamkeit in der Aminosäuresequenz besäßen.

Wer haftet für Impfschäden?

Bei öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen, wie jetzt bei der Covid-Impfung, haftet laut Infektionsschutzgesetz der Staat. Wenn die impfende ÄrztIn einen Fehler gemacht hat oder nicht über die Risiken aufklärte, haftet auch die ÄrztIn.

Muss man sich impfen lassen?

Nein. Es gibt keine allgemeine Impfpflicht und es soll auch keine allgemeine Impfpflicht eingeführt werden. Derzeit wird vermutet, dass „Herden­immunität“ eintritt, sobald 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Diese Impfquote wird vermutlich durch freiwillige Impfungen erreicht, weil die Geimpften ja den Vorteil haben, dass sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht an Covid-19 erkranken. Jede Diskussion um eine Impfpflicht oder um Impfprivilegien kommt aber noch zu früh. Denn derzeit ist noch nicht bekannt, ob Covid-Geimpfte neben dem Schutz gegen den Ausbruch der Krankheit bei sich selbst auch gegen die Weitergabe des Virus an andere geschützt sind.

Wäre eine Impfpflicht rechtlich möglich?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass er – wenn erforderlich – Impfpflichten einführen kann. Seit März 2020 gibt es gesetzliche Impfpflichten gegen Masern. Jedes Kind, das eine Kita oder eine Schule besucht, muss Impfschutz nachweisen. Außerdem müssen alle eine Masernimpfung oder -immunität nachweisen, die in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Flüchtlingsheimen arbeiten. Gegen die Masern-Impfpflicht sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig. Im Eilverfahren wurde die Aussetzung der Impfpflicht schon abgelehnt. Wann mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache zu rechnen ist, ist momentan noch offen.

Können Geimpfte verlangen, dass gesetzliche Covidbeschränkungen für sie nicht gelten?

Falls Geimpfte tatsächlich nicht mehr infektiös sind, könnten sie vor den Verwaltungsgerichten verlangen, dass Kontaktbeschränkungen und Ähnliches für sie nicht mehr gelten, weil sie ja nicht gefährlich sind. Unternehmer, die spezielle Angebote nur für Geimpfte planen (Geimpften-Restaurants, Geimpften-Saunen), könnten verlangen, dass der staatlich angeordnete Shutdown hierfür nicht gilt. Um einen Flickenteppich unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen zu vermeiden, wäre es sinnvoll, allgemein zu regeln, ob es Vorteile für Geimpfte geben kann oder ob diese ausgeschlossen sind. Der Bundestag könnte dies bundesweit im Infektionsschutzgesetz regeln. Die Landesregierungen könnten dies in den Coronaverordnungen auf Landesebene bestimmen. Als Rechtfertigung für ein Privilegienverbot könnte der Schutz vor einer diskriminierenden Zweiklassengesellschaft dienen. Der Gesetzgeber dürfte also Privilegien für Geimpfte zulassen, er dürfte sie aber auch verbieten.

Können Arbeitgeber verlangen, dass sich Beschäftigte gegen Covid impfen lassen?

Der Arbeitgeber kann Covid-Impfungen in der Regel weder anordnen noch bei der Einstellung verlangen. Anders dürfte es aussehen, wenn es um Arbeit mit vulnerablen Personen geht, zum Beispiel im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Falls Geimpfte tatsächlich nicht mehr infektiös sind, dann kann der Arbeitgeber entscheiden, dass eine Covid-Impfung Voraussetzung der Einstellung ist. Die bereits Eingestellten können dann zwar nicht zur Impfung gezwungen werden. Sie könnten im Falle einer Weigerung aber gekündigt werden.

(mit Quellen von dpa, RKI, BZgA, Br24)

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