Corona-Verbote in Berlin: Bankbesetzung jetzt legal
Der Senat verlängert den Corona-Ausstand bis zum 19. April und beschließt einen Bußgeld-Katalog, erlaubt aber das Hinsetzen auf Parkbänken.
Der Bußgeldkatalog sieht dem Vernehmen nach vor, dass zwischen 25 und 500 Euro zahlen muss, wer gegen das Abstandsgebot von eineinhalb Metern verstößt. In Nordrhein-Westfalen etwa kostet ein Treffen mit mehr als zwei Personen, die nicht in einem Haushalt leben, direkt 200 Euro. Grundsätzlich soll es Vorrang vor einem Bußgeld haben, Corona-Ignoranten erstmal zu ermahnen und um verantwortungsbewusstes Handeln zu bitten. Das soll auch bei illegal geöffneten Restaurants gelten, für die Bußgelder von 10.000 Euro möglich sind.
Neu ist, dass Menschen im Freien nicht durchweg in Bewegung sein müssen – sei es als Spaziergänger, Jogger oder Einkäufer –, sondern zu zweit oder mit Familienangehörigen auch auf einer Bank in einem Park oder auf einer Wiese sitzen dürfen – allerdings mit fünf Metern Abstand. „Das gehört zur gelebten Realität und ist damit in Ordnung“, hieß es vom grünen Regierungspartner. Grillen hingegen ist verboten. Auch sind Zugangsbeschränkungen zu Parks künftig möglich zur Vermeidung von Überfüllungen.
Die bisher geltende Ausweispflicht – wenn Gruppen von mehr als zwei Menschen miteinander unterwegs waren, sollten die damit nachweisen können, das sie zusammen wohnen und das somit dürfen – wird wieder abgeschafft. Diesen Schritt ging bereits Sachsen-Anhalt. Familienmitglieder müssen aber auch ohne Ausweispflicht für Polizei oder Ordnungsamt glaubhaft machen können, dass sie in einem Haushalt leben.
„Alltag nicht noch schwerer machen“
Es gebe keinen Grund, die bestehende Gefährdung durch das Corona-Virus zu unterschätzen oder gar falsche Signale für „allgemeine Lockerungen“ auszusenden, hieß es aus dem Senat. „Gleichzeitig machen wir den Berlinern ihren Alltag nicht noch schwerer.“
Nach Berlin zurückkehrenden Menschen aber schon: Wer in Tegel aus dem Ausland kommend landet, muss 14 Tage in Quarantäne.
Korrektur: In einer ersten Version des Textes hieß es, auf Decken zu sitzen in Parks sei verboten. Das ist nicht richtig. Sitzen auf der Wiese (und auf einer Decke) ist mit einem Abstand von fünf Metern erlaubt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Anbrechender Wahlkampf
Eine Extraportion demokratischer Optimismus, bitte!
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund