Corona-Maßnahmen im Herbst: Geteiltes Länderecho
Die Gesundheitsministerkonferenz diskutiert in einer Sondersitzung den Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes. Nicht alle sind damit glücklich.
Trotzdem sind nicht alle Gesundheitsminister der Länder zufrieden. Am Mittwoch berieten sie sich in einer Sondersitzung virtuell mit Lauterbach über das neue Infektionsschutzgesetz, das ab dem 1. Oktober gelten soll. Besonders deutliche Kritik kam im Vorfeld aus Bayern. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), sagte, dass der Entwurf „deutliche Lücken“ aufweise und dringend nachgebessert werden müsse. Unklar seien ihm die Kriterien nach denen die Länder wirksame Maßnahmen beschließen können sowie die Erfassung der pandemischen Lage. Beim Abwassermonitoring und den Daten des Robert-Koch-Instituts sei „völlig unklar, welche Werte und Daten wir als Alarmsignal verwenden können“, so Holetschek.
Deutlich zufriedener äußerte sich die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz und die Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt Petra Grimm-Benne (SPD). Sie sagte im ZDF-Morgenmagazin, dass es richtig sei, das jedes Land eigene Coronaregeln aufstellen könne, da die Infektionszahlen in der Vergangenheit regional stark variierten. Damit seien die Maßnahmen ihrer Auffassung nach rechtssicher.
Grimm-Benne verteidigte auch die im Entwurf vorgesehene Option für eine Test- oder Maskenpflicht drei Monate nach einer Impfung. Nach dieser müssten Menschen in Restaurants und bei Veranstaltungen keine Maske tragen, wenn ihre letzte Corona-Impfung- oder Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt. Diese Regelung, die wohl auch als Impfanreiz für den Omikron-Booster fungieren soll, war auf viel Unverständnis gestoßen. Grimm-Benne sagte, dass diese nach Expert*innenbeurteilungen entwickelt wurde, da nach drei Monaten der Impfschutz erheblich nachlässt“.
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Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) forderte bei dieser Regelung mehr Klarheit: „Die aktuellen Formulierungen sind da äußert missverständlich. Das Ziel kann ja nicht sein, alle drei Monate zu impfen. Der Bund muss vorlegen, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse ihn hier bewegen.“
Lauterbach selbst schrieb dazu auf Twitter, dass damit in keinem Fall gemeint sei, dass sich Menschen alle drei Monate impfen lassen sollten. Diese Interpretation bezeichnete er als Polemik.
Im Anschluss an die Sondersitzung der Gesundheitsminister sagte der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der taz, dass für ihn das Infektionsschutzgesetz in die richtige Richtung gehe. „Für mich als Gesundheitsminister ist hierbei wichtig, dass je nach Infektionslage eine Maskenpflicht in Innenräumen möglich ist. Eine medizinische Maske sollte dabei aber ausreichend sein“, so Laumann. Für ihn sei wichtig, dass das „Infektionsschutzgesetz in der Praxis handhabbar bleibt“. Das sehe er bei der Regel der Befreiung von der Maskenpflicht für frisch Geimpfte nicht. „Hier haben sich die Länder sachlich mit dem Bundesgesundheitsminister ausgetauscht und werden nun ihre konkreten Verbesserungsvorschläge zu Papier bringen“, so Laumann gegenüber der taz.
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