Corona-Hilfen für freie Journalist*innen: Das Geld fließt. Meistens

Viele freie Journalist*innen haben schon Zuschüsse aus Landesprogrammen erhalten. Die Verbände sind aber nicht komplett zufrieden mit den Verfahren.

Eine Frau arbeitet an ihrem Laptop

Seit einer Woche können freie Journalist*innen Corona-Zuschüsse beantragen Foto: Jens Kalaene/dpa

BERLIN taz | 98.383. So viele Menschen stehen am Dienstag kurz vor 12 Uhr in der virtuellen Warteschlange auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB). Sie hoffen auf Corona-Soforthilfen. Als konkrete Wartezeit wird das hier in „mehr als eine Stunde“ übersetzt. Viele Antragsteller*innen erwarteten das schlimmste.

Aber manchmal täuscht der erste Eindruck. Laura Aha, 29, ist Pauschalistin bei Groove, einem Magazin für elektronische Musik, als freie Musikjournalistin schreibt sie auch für Spex und Musikexpress. Über die Soforthilfen sagt sie: „Ich hatte keine andere Wahl und musste die Hilfe beantragen. Und das ging ganz unkompliziert.“ Aha hatte sich am vergangenen Freitagnachmittag „in die Warteschlange gestellt“, am frühen Freitagabend füllte sie dann das fünfseitige Formular aus. Angeben musste sie unter anderem Anschrift, Bankdaten, Steuer-ID, Ausweisnummer, und sie musste von Eides statt versichern, dass ihre Angaben stimmen. Am Montag gingen 5.000 Euro auf ihrem Konto ein.

„Ich bin verblüfft“, sagt auch Konstantin Nowotny, 29, freier Journalist, der für den Freitag arbeitet und auch für andere Zeitungen schreibt. Bei ihm seien wegen Corona auch Moderationen ausgefallen, sein zweites Standbein. Er habe sich am Montagabend in die Warteschlange gestellt – mit knapp 350.000 Personen vor ihm laut Angabe der Webseite –, am Dienstag zur Mittagszeit konnte er den Antrag ausfüllen.

Zehn Minuten habe das gedauert, sagt er. Man hat insgesamt 35 Minuten Zeit. Einen Tag später, am Mittwoch, waren 5.000 Euro auf seinem Konto. Nowotny erinnert sich, wie er vor zwei Jahren in einem mehrmonatigen Prozedere vergeblich Wohngeld beantragt hatte. „Jetzt sehe ich bis Mitte oder sogar Ende des Jahres keine finanziellen Schwierigkeiten auf mich zukommen.“

Weitere freie Journalist*innen aus Berlin berichten der taz, wie unbürokratisch und rasch die Zuschüsse bei ihnen eingegangen sind. Seit letztem Freitag können Kleinstunternehmer*innen und Solo-Selbstständige in der Hauptstadt Corona-Zuschüsse beantragen. Das Hilfeprogramm ist eines von vielen Landesprogrammen, die teilweise mit Zuschüssen des Bundes in Höhe von 9.000 Euro für Betriebskosten aufgestockt werden können. Die Landeszuschüsse sind auch für den Lohn vorgesehen. In Berlin können Selbstständige somit insgesamt Zuschüsse von bis zu 14.000 Euro beantragen.

Am Mittwochmittag hat die IBB nun das Verfahren bis inklusive über das Wochenende gestoppt, um es mit dem Bundesprogramm zu harmonisieren. Am Montag können ab 10 Uhr wieder Anträge gestellt werden.

Die Bank gibt an, bis Dienstagabend rund 900 Millionen Euro an mehr als 100.000 Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer*innen überwiesen zu haben, bis Donnerstag rechnete die Bank mit rund 1,4 Milliarden Euro. Weitere zwei Milliarden stünden ab Montag im „einheitlichen Bundesprogramm“ zur Verfügung. Ein Sprecher der IBB sagte der taz, dass in einem elektronischen Verfahren bis zu 6.000 Anträge pro Stunde bearbeitet würden.

Die Bank kategorisiert freie Journalist*innen nicht als eigenen Berufszweig, diese fallen unter die Kategorie „Sonstige Dienstleistungen“, bis Mitte der Woche haben 150.000 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse erhalten. Auch in Nordrhein-Westfalen läuft das Hilfsprogramm seit vergangenem Freitag. Am Donnerstag gab das Bundesland Zahlen bekannt: 320.000 Kleinunternehmer haben Anträge gestellt, ausgezahlt wurden bisher Zuschüsse in Höhe von 2,33 Milliarden Euro. In Hamburg konnte man dagegen erst ab dem späten Montagabend auf Anträge zugreifen. Sachsen dagegen zahlt keine Zuschüsse, bietet stattdessen Darlehen an.

Verbände fordern mehr Geld

Trotz positiver Überraschungen gibt es aber auch Kritik an der Umsetzung des Hilfsprogramms für Solo-Selbständige. In Berlin kam es am Freitag etwa zu einer Datenpanne, bei der Antragssteller*innen Daten von Dritten angezeigt wurden. Und die Verbände klagen über Grundsätzliches: Michael Hirschler vom DJV findet, dass Bund und Länder zu wenig Geld in die Hand nehmen. Vor allem für kleine Medienunternehmen mit mehr als einer Person und für Medienschaffende mit hohen Betriebskosten, etwa Fotograf*innen oder Dokumentarfilmer*innen, reiche das laufende Programm nicht aus. „Wer von der Hand in den Mund lebt, dem hilft das. Den anderen nicht“, sagt Hirschler. Er rechnet damit, dass 90 Prozent der rund 60.000 freien Journalist*innen in Deutschland Hilfen beantragen werden.

Über Corona-Hilfen informieren können sich freie Journalist*innen unter anderem beim Deutschen Journalistenverband (DJV) und beim Verein Freischreiber.

Oliver Eberhardt, Vorstandsmitglied des Verbandes Freischreiber, bemängelt derweil uneinheitliche Kriterien und Vorgehensweisen der Bundesländer. „Die Richtlinien für die Zuschüsse sind sehr vage“, sagt er. Mitunter unterscheide sich von Bundesland zu Bundesland, ob Landeszuschüsse mit Bundeszuschüssen aufgestockt werden dürfen, einzelne Bundesländer änderten zudem laufend ihre Kriterien, sodass es schwierig sei, den Überblick zu behalten. „Viele steigen da nicht durch“, sagte Eberhardt im taz-Gespräch am Mittwoch. Gerade die Mischung aus möglichen Steuerstundungen, Zuschüssen und Sozialleistungen erschwere den Überblick, lasse manchmal eine eigentlich nachteilige Vorgehensweise für Freie vorteilhaft erscheinen. Er schlägt bundesweit einheitliche Antragsformulare und Antragsbedingungen vor. Man solle auch darüber nachdenken, ob man das Verfahren nicht bei einem Bundesland zentralisieren könne.

Ungewiss bleibt derzeit zudem, ob man – und wenn ja wer – die Zuschüsse zurückzahlen muss. Als Berliner Antragssteller*in muss man versichern, dass das Geld für die Sicherung der beruflichen Existenz entgegengenommen wird, und dass das eigene Unternehmen vor dem 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen ist. Zahlungen, die den Bedarf übersteigen, seien zurückzuzahlen. Ein Sprecher der IBB sagte der taz, man prüfe die Bedürftigkeit im laufenden Verfahren nur stichprobenartig. Im Nachgang könne aber etwa das Finanzamt genauer draufschauen.

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