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Unerlaubt beantragte Corona-HilfenRückzahlung straffrei möglich

Rund 200.000 BerlinerInnen haben Corona-Soforthilfen beantragt. Einige, obwohl ihnen das Geld wahrscheinlich gar nicht zusteht.

Ging schnell: Die Coronasoforthilfe wurde auch sofort ausgezahlt Foto: dpa

Der Andrang auf die Corona-Soforthilfen in Berlin überstieg alle Erwartungen – und leider auch die Ressourcen. Rund 199.000 BerlinerInnen haben laut der Senatsverwaltung für Finanzen für sich oder ihre Firma Hilfen beantragt. Um eine schnelle Auszahlung in der wirtschaftlich angespannten Situation zu gewährleisten, hat die zuständige Investitionsbank Berlin (IBB) lediglich stichprobenartig überprüft, ob auch jede/r zum Kreis der Berechtigten gehörten.

Das ist offenbar auch der Finanzverwaltung bewusst. In einem Tweet kündigte sie am Mittwoch an, dass alle AntragstellerInnen in den nächsten Tagen per Mail angeschrieben werden. Darin würden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen Zuschuss noch einmal erläutert. „Unberechtigt beantragte Corona-Soforthilfen können straffrei zurückgezahlt werden“, heißt es. Insgesamt wurden mehr als 1,3 Milliarden Euro in diesem ersten Nothilfeprogramm des Senats ausgezahlt.

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass das Landeskriminalamt in fast 50 Fällen wegen Betruges bei den Soforthilfen für Unternehmen ermittelt. Bei falschen Angaben im Antragsformular kommen neben einer falschen Versicherung an Eides statt je nach Organisation und Tätigkeit des Antragstellers Betrug oder Subventionsbetrug in Betracht. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafen.

Zahl der Betrüger bleibt unklar

Wie viele Menschen aus falscher Annahme oder in betrügerischer Absicht die Hilfen in Höhe zwischen 5.000 und mehreren Hunderttausend Euro bekommen haben könnten, ist offen. Weder die Finanzverwaltung noch die für die Bearbeitung und Auszahlung zuständige IBB wollten sich am Mittwoch dazu äußern. Ein Sprecher der IBB erklärte jedoch, es habe viele Nachfragen zu den Anträgen gegeben, die an sich relativ einfach formuliert und strukturiert waren.

Etwa 2.500 Begünstige haben laut der Finanzverwaltung das ihnen ausgezahlte Geld bereits wieder zurückgezahlt – ob aus Reue oder anderen Gründen, lässt sich kaum beurteilen. „Anderen geht es einfach deutlich schlechter – bei mir hält sich der Einbruch der Aufträge noch sehr in Grenzen“, sagte eine selbstständige Journalistin, die anonym bleiben wollte, der taz zu ihrer Motivation.

Hoffnungen, dass das zurückgezahlte Geld jenen zu Gute kommen könnte, die bei dem Andrang auf die Hilfen leer ausgingen, zerstreut eine Sprecherin der Finanzverwaltung jedoch: „Dieses Geld fließt wieder in den Landeshaushalt.“

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1 Kommentar

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  • Mal echt jetzt: Der deutsche Staat ist auch nicht mehr, was er mal war!

    Corona macht offenbar vieles möglich, was früher unmöglich erschienen ist. Jetzt müssen deutsche Antragsteller ihre Anträge also nicht nur ausfüllen und abgeben, sondern auch noch selber prüfen. Fehlt bloß, dass sie sich selber anklagen, überführen und bestrafen müssen, wenn ihre Prüfung Fehler aufweist.

    Nun ja, darauf, schätze ich, ist dann doch eher Verlass, dass sich die deutsche Obrigkeit zwar gern die Arbeit und damit die Möglichkeit, Fehler zu machen, abnehmen lässt von ihren Untertanen, aber nicht, niemals und unter gar keinen Umständen das Recht aufs Strafen. Wo käme man als Obrigkeit sonst hin?

    Ich meine: Wer sollte einen denn noch ernst nehmen als Obrigkeit, wenn man a) selbst arbeitet und b) sein Recht aufs Strafen nicht wahrnimmt? Na also! Notfalls straft man eben die, die eigentlich gar nicht berechtigt waren, Fehler zu machen. Es muss schon alles seine Ordnung haben hierzulande, gel? Fast alles, meine ich.