Christian Rath zum Straßburger Urteil über die NPD: Stimmungstest ohne Signale
Hat die NPD wirklich geglaubt, sie könne mit dieser Klage in Straßburg erfolgreich sein? 2013 hatte die Nazi-Partei moniert, sie werde in Deutschland so stark diskriminiert, dass sie schon jetzt faktisch wie eine verbotene Partei behandelt werde – lange bevor das Verfassungsgericht entschieden hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das nun zu Recht zurückgewiesen.
Natürlich wird die NPD in Deutschland ausgegrenzt. Banken weigern sich, Konten zu eröffnen, NPD-Funktionäre haben Berufsverbot im öffentlichen Dienst, in manchen Bundesländern werden NPD-Kandidaten erst gar nicht zur Wahl zugelassen. Aber gegen jede Maßnahme ist der Klageweg eröffnet und wird von der NPD auch häufig genutzt. Die NPD ist vermutlich sogar froh um jede Maßnahme, die sie gerichtlich anfechten kann, weil sie sonst wegen Irrelevanz gar nicht mehr in die Medien kommt.
Dass einzelne Politiker der etablierten Parteien die NPD schon vor einer Karlsruher Entscheidung als verfassungswidrig bezeichnen, ist ebenfalls keine Rechtsverletzung. Schließlich haben auch Politiker Meinungsfreiheit – so lange sie nicht explizit im Namen des Staates sprechen.
Vielleicht hat die NPD ja gehofft, dass die Straßburger Richter ihre Klage zum Anlass nehmen, schon mal Signale zu geben, wie sie ein Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht beurteilen würden. Doch auch als Stimmungstest war die Klage nicht erfolgreich. Der Gerichtshof hat keine Andeutungen gemacht, weder pro noch kontra Parteiverbot.
Und warum sollte er auch? Noch ist nicht sicher, dass die NPD verboten wird, noch kennt niemand die Begründung. Klar ist nur, dass das Bundesverfassungsgericht bald entscheiden muss.
Denn der Verbotsantrag des Bundesrats liegt nun mal auf dem Tisch – so unnötig die Befassung mit der schrumpfenden NPD angesichts von AfD, Pegida und Reichsbürgern derzeit scheinen mag.
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