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Chlor-Einsatz in LNG-Terminal erlaubtUmwelthilfe verliert Prozess

Für die Reinigung des Flüssiggas-Terminals in Wilhelmshaven wird Chlor verwendet. Dies bedrohe das Wattenmeer, fürchtet die Umwelthilfe und hat geklagt.

Das Spezialschiff „Höegh Esperanza“, ein schwimmendes LNG-Terminal, liegt am Anleger Foto: dpa

Wilhelmshaven/Leipzig dpa | Der Einsatz von Chlor zur Reinigung des Importterminals für Flüssigerdgas (LNG) in Wilhelmshaven ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, wie dessen Pressestelle mitteilte. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen den Biozid-Einsatz im Betrieb des Terminalschiffes „Höegh Esperanza“ geklagt.

Die Umweltschützer befürchten durch das Einleiten von chlorhaltigem Abwasser Schäden für das angrenzende Wattenmeer. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage nun abgewiesen. Das Verfahren entspreche dem vom Gesetz geforderten Stand der Technik, hieß es.

Die Deutsche Umwelthilfe wollte erreichen, dass die Höegh Esperanza für einen Biozid-freien Betrieb umgerüstet wird. Nach Angaben des Betreibers Uniper ist der Einsatz von Biozid in Form von aktivem Chlor notwendig, um zu verhindern, das Seewassersysteme des Schiffes mit Algen und Muscheln zuwachsen.

Die Klage richtete sich gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis für das schwimmende Terminal, die der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Umweltschutz (NLWKN) erteilt hat.

Zuletzt hatte die Behörde im September mitgeteilt, dass chlorhaltiges Abwasser aus der Reinigung bislang keine negativen Auswirkungen auf die Jade hatte und verwies dazu auf eine fortlaufende gewässerökologische Überwachung.

Gericht: Ultraschallverfahren noch nicht bewährt

Die Deutsche Umwelthilfe hatte sich dem Gericht zufolge darauf berufen, dass das Verfahren der Elektrochlorierung nicht dem Stand der Technik entspreche, sondern das Biozid-freie Ultraschallverfahren.

Das Bundesverwaltungsgericht verwies darauf, dass die Eignung des Ultraschallverfahrens noch nicht gesichert sei. „Der bisherige Einsatz auf Seeschiffen genügt für die Annahme der praktischen Bewährung nicht“, hieß es in der Mitteilung. Bei dem zweiten schwimmenden Terminalschiff in Wilhelmshaven sei die Ultraschallmethode in einer Erprobungsphase. Als praktische Bewährung könne dies nicht angesehen werden.

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5 Kommentare

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  • Wir haben ja auch Chlor-Hühnchen und Chlor-Kinderschwimmbäder. Alles technisch einwandfrei, natürlich.

  • Das Chlor in einem signifikant größeren Umfang für Trink- und Badewasser benutzt wird, war auch der DUH bekannt. Ebenso der Umstand, dass Meerwasser normalerweise ca 2% Chlor enthält.



    Insofern ist nicht das Urteil sondern die Klage zu hinterfragen.

    • @alterego:

      "...dass Meerwasser normalerweise ca 2% Chlor enthält."



      Als Chlorid, nicht als Chlor. Das ist ein Unterschied.



      So verquast ich den Abmahnverein halte - soviel Objektivität sollte schon sein.

  • Wir benötigen das LNG-Terminal, also war das Urteil so zu erwarten.

  • Merkwürdigerweise hat Umweltschutz in den Zeiten der Klimakatastrophe einen sehr geringen Stellenwert. Markanter Meilenstein dabei: Habecks Aussage zum Bau der LNG-Terminals damals, dass ihn Schweinswale nicht weiter interessieren wenn es darum geht, die fossile Wirtschaft weiter aufrecht zu erhalten.

    www.tagesschau.de/...ng-gesetz-101.html

    Daher wundert es nicht, dass es in dem Ton in unserer Gesellschaft weitergeht. Wird sind wieder "fossil" im Sinne von "in die 70er zurückgebombt", wo Umweltschützer auch schon als Spinner verlacht wurden, die nur der Wirtschaft schaden wollen.

    Werdet einfach mal Mitglied bei "Team Robert", da werdet ihr sehen, was Grüne so anstellen. Ich habe das mal aus Neugier gemacht. Die erste Mail, die man "inhaltlich" nennen könnte, war der Art "Hast Du schon ein Weihnachtsgeschenk? Dann schenke doch eins unserer Plakate!". Und weiter zu Spendenseite. Kommerzielle Bauernfängerei als politische Aktion (dürftig) getarnt.

    Die Grünen, die ich früher gewählt habe, gibt es nicht mehr. R.I.P.