piwik no script img

CSD in ThüringenErfolg gegen rechtswidrige Auflagen

In Sonneberg ist der bundesweit einzige AfD-Landrat im Amt. Seine Behörde belegte den CSD mit rechtswidrigen Auflagen – aber scheiterte damit vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Meiningen hat sechs Demo-Auflagen des Landratsamts Sonneberg kassiert, weil sie unter anderem in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingriffen. Der Beschluss liegt der taz vor. Die Behörde des Thüringer Landkreises hatte etwa versucht, dem örtlichen Christopher Street Day (CSD) am vergangenen Samstag Kundgebungsmittel zu verbieten. Das Orga-Team der queeren Demo wehrte sich juristisch dagegen – mit Erfolg.

Laut Polizei zogen dann etwa 380 CSD-Teilnehmer:innen durch Sonneberg. Bunte Fahnen, Musik, Redebeiträge. „Genau so, wie wir uns das als gewünscht haben“, sagt Niko N., die Person, die den CSD angemeldet hat, am Mittwoch der taz. Ziel sei es gewesen, in der kleinen Stadt in Südthüringen einen sicheren Ort zu schaffen, an dem queere Menschen sichtbar sind.

Sonneberg ist bundesweit dafür bekannt, dass dort 2023 ein AfD-Politiker zum Landrat gewählt wurde: Robert Sesselmann. Er ist der erste und einzige Vertreter der queerfeindlichen Partei in so einem Amt. 2024, ein Jahr nach seiner Wahl, zog der erste CSD durch die Straßen von Sonneberg, auch als Protest gegen den neuen Landrat.

Als Niko N. vor dem dritten Sonneberger CSD in diesem Jahr zum ersten Mal die Auflagen las, habe N. gedacht: „Das ist schon krass, was da drin steht.“ Eine der Auflagen hatte zum Beispiel festgelegt, dass Banner, Fahnen und Flyer nach dem CSD sofort hätten verschwinden müssen. Sie seien „nicht in der Öffentlichkeit zugelassen“. An anderer Stelle stand, die Ord­ne­r:in­nen müssten für eine Identitätsfeststellung der Teil­neh­me­r:in­nen Sorge tragen.

Rechtswidrige Auflagen „schon seit 20 Jahren“

Für Niko N. sei schnell klar gewesen, „dass wir juristische Expertise in Versammlungsrecht benötigen“. Deshalb habe sich das Orga-Team vom CSD Sonneberg an „Gegenrechtsschutz“ gewandt, ein Projekt der Initiativen „Frag den Staat“ und „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Es unterstützt Betroffene von autoritärem, missbräuchlichem Verwaltungshandeln.

Luise Bublitz, Verfahrenskoordinatorin bei Gegenrechtsschutz, erklärt: Wenn man sich den Auflagenbescheid anschaut, dann sind die meisten Auflagen überzogen und haben vor allem keine konkrete Begründung.“

Im Eilverfahren zog das Orga-Team des CSD dann vor das Verwaltungsgericht Meiningen. Das erklärte sechs Auflagen für rechtswidrig. Eine sei keine wirkliche Auflage, sondern nur der klarstellende Hinweis, dass das Versammlungsgesetz in Deutschland alle Waffen verbietet.

In der Auflage, Kundgebungsmittel vor und nach der Versammlung in der Öffentlichkeit zu verbieten, sieht das Verwaltungsgericht eine „durch nichts zu rechtfertigende Einschränkung der Meinungsfreiheit“. Die „Identitätsfeststellung“ sei eine „klassische hoheitliche Maßnahme“, die ausschließlich Polizeibehörden zustehe. Bei anderen Stellen bemängelt das Gericht fehlende Rechtsgrundlagen oder Begründungen.

Ähnliche Bescheide unbekannt

Doch warum hat das Landratsamt probiert, mit solchen Auflagen etwa die Meinungsfreiheit beim CSD zu begrenzen? Auf Anfrage der taz heißt es aus der Behörde, man habe nicht versucht, „die Meinungsfreiheit einzuschränken, sondern die Versammlung und ihr Umfeld im Rahmen präventiven Sicherheitsrechts zu schützen“. Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss legte das Landratsamt trotzdem nicht ein. „Die Erfolgsaussichten wurden negativ bewertet“, lautet die Erklärung.

Den Bescheid mit den rechtswidrigen Auflagen hat der AfD-Landrat Robert Sesselmann unterzeichnet. Der gibt allerdings an, nichts damit zu tun zu haben. Nicht jede Sache lande auf seinem Tisch, erklärt er in einem Video auf Social Media. Außerdem seien die Auflagen in Sonneberg nichts Neues. „Diese Bescheide erlassen wir schon seit 20 Jahren.“

Luise Bublitz vom Projekt Gegenrechtsschutz sagt, sie kenne keine ähnlichen Bescheide. „Aber wenn es solche gibt, dann würde ich dazu ermutigen, dagegen rechtlich vorzugehen.“ Gegenrechtsschutz würde dabei gern unterstützen.

Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema
Fotomontage eines wochentaz-Titels und dem Buchcover „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit

10 Wochen taz + Sachbuch „Autoritäre Rebellion“

Zeiten wie diese brauchen Seiten wie diese: unabhängig, konzernfrei und mit klarer Kante gegen Faschismus, Rassismus und Rechtsruck. Teste jetzt die taz und erhalte das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Rechtsextremismus-Experten Andreas Speit als Prämie.

  • Das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit als Prämie
  • Die wochentaz jeden Samstag frei Haus + digital in der App
  • Die tägliche taz von Mo-Fr digital in der App
  • Zusammen für nur 28 Euro

10 Wochen taz + Buch „Autoritäre Rebellion“

Jetzt bestellen

0 Kommentare