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CDU noch nicht raus

In der Parteispendenaffäre will das Gericht noch einmal den Spender befragen

Mit dem Immobilienunternehmer Christoph Gröner im Zeugenstand will das Verwaltungsgericht am 30. September die Verhandlung zu einer umstrittenen Großspende für die Berliner CDU fortsetzen. Das teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit.

Das Gericht hatte sich bereits im Mai mit der Klage der Partei des Satirikers Martin Sonneborn befasst. Die Richter sahen jedoch weiteren Klärungsbedarf, bevor ein Urteil möglich sei. Es geht um eine Großspende von rund 800.000 Euro, die Gröner und seine Firma der CDU im Jahr 2020 überwiesen hatten, also vor der Abgeordnetenhauswahl 2021.

Sonneborns Partei mit Namen Die Partei sieht die Chancengleichheit verletzt. Durch das Verfahren soll die Verwaltung verpflichtet werden, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen.

Mit der Vernehmung des Berliner Immobilienunternehmers will das Gericht nun klären, welche Erwartungen er und seine Firma mit der Spende an die CDU im Jahr 2020 verbunden haben. Aus Sicht der Richter lässt sich nur so klären, ob ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt und die Bundestagsverwaltung eine Sanktion gegen die CDU hätte verhängen müssen.

Öffentliche Äußerungen Gröners waren seinerzeit so interpretiert worden, dass er dafür eine Gegenleistung erwartete. Der Immobilienunternehmer Gröner und der heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, hatten den Vorwurf der Einflussnahme aber zurückgewiesen.

Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung erklärte im Juli 2023 nach einer Untersuchung, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt, hieß es zur Begründung. (dpa)

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