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CDU-FördergeldaffäreHartes Urteil von Linken und Grünen

Die Opposition fügt dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses ein Sondervotum hinzu. Darin werden die verantwortlichen CDU-Politiker nicht geschont.

Ex-Kultursenator Joe Chialo (CDU) ist mit seiner Strategie also durchgekommen. Vor dem Untersuchungsausschuss zur CDU-Fördergeldaffäre hatte er im Juni die Aussage verweigert und dabei die Par­la­men­ta­rie­r:in­nen über Stunden brüskiert. Eine Entscheidung über die Rechtswidrigkeit dieser Missachtung des parlamentarischen Gremiums wird das Landgericht Anfang September treffen – und Chialo womöglich zu einem Ordnungsgeld verurteilen.

Die Entscheidung kommt aber zu spät, um Chialo ein zweites Mal vor den Ausschuss zu zitieren. Denn wenn am kommenden Donnerstag das Abgeordnetenhaus den Abschlussbericht des Ausschusses zur Kenntnis nimmt, ist die Aufarbeitung der rechtswidrigen Vergabe von 2,6 Millionen Euro an 13 von den CDU-Abgeordneten Christian Goiny und Dirk Stettner ausgesuchte Antisemitismusprojekte formal abgeschlossen.

Zu einem gemeinsamen Verständnis des Skandals konnten sich Regierungs- und Oppositionsfraktionen dabei nicht durchringen. Am Dienstag präsentierten Grüne und Linke daher ihr 35 Seiten starkes Sondervotum für den Abschlussbericht, der zuvor von der Mehrheit aus CDU und SPD beschlossen worden war.

Dabei gehe es „nicht nur um eine Ergänzung, sondern um eine Korrektur“, so Daniel Wesener, Haushaltspolitiker der Grünen, bei der Vorstellung des Teilberichts am Mittwoch. Wesener hatte die Aufdeckung der Affäre mit einer Akteneinsicht ins Rollen gebracht und äußerte nun harte Kritik am Vorgehen der Regierungsparteien, die den vom Ausschussbüro erarbeiteten Entwurf eines Abschlussberichtes an zahlreichen Stellen verändert hatten; laut Wesener mit dem Ziel, „die eigenen politischen Fehler der Verwaltung in die Schuhe“ zu schieben.

An der Verwaltung lag es nicht

Fehler sehen Wesener und die Opposition dabei in erster Linie bei Chialo und seiner Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson. Beide hätten demnach „wissen können bzw. müssen, dass die von ihnen forcierte Projektmittelvergabe gegen Haushalts- und Förderrecht verstößt“, wie es im Sondervotum heißt. CDU und SPD hatten dagegen argumentiert, die Warnungen aus der Verwaltung seien nicht ausreichend gewesen, auch sei nicht zum formalen Mittel der Remonstration gegriffen worden.

Offenkundig ist dagegen laut Wesener – und tatsächlich in den Akten vielfach belegt – „der anhaltende, ausdrückliche und einvernehmliche Widerspruch der Fachverwaltung“, Gelder an die Projekte auszugeben, ohne diese ordentlich zu prüfen und ohne den Nachweis über Eigenmittel zu verlangen.

Verwaltungsmitarbeiter bis hinauf zum später entlassenen Staatssekretär Oliver Friederici hatten dabei auch deutlich gemacht, Zuwendungsbescheide nicht selbst zu zeichnen. Laut Wesener seien damit alle Bedingungen einer Remonstration, eines begründeten Widerspruchs, erfüllt. Dagegen stand aber der „feste Vorsatz der Se­na­to­r:in­nen a. D., die Förderung trotzdem durchzusetzen“. Gegen Wedl-Wilson ermittelt diesbezüglich die Staatsanwaltschaft.

Anders als im Hauptteil des Abschlussberichtes werden im Sondervotum auch die Abgeordneten Goiny und Stettner nicht geschont. Die von ihnen vorgenommene Erstellung einer geschlossenen Projektliste, Druck auf die Se­na­to­r:in­nen und zum Teil auf die Verwaltung sowie eigenmächtig gegebene Förderzusagen an die Projekte seien eine „unzulässige politische Einflussnahme“, die zur letztlich erfolgten rechtswidrigen Mittelvergabe beigetragen habe, wie Wesener sagte. Im Sondervotum heißt es: „Damit haben sie der parlamentarischen Demokratie insgesamt einen Bärendienst erwiesen.“

Grüne und Linke fordern in ihrem Votum, die Arbeitsbedingungen und Befugnisse der Antikorruptionsbeauftragten zu stärken. Diese hatte schon im Oktober 2025 einen Bericht zur Fördergeldaffäre vorgelegt, der allerdings insbesondere vonseiten der CDU in Zweifel gezogen worden war. Vorgeschlagen wird zudem, die Expertise des Antisemitismusbeauftragten des Landes Berlin bei der Bewertung von Förderanträgen hinzuziehen und Fachjurys vor politischer Einflussnahme zu schützen.

Wofür das Geld durch die überwiegend unerfahrenen Antisemitismusprojekte ausgegeben wurde, soll schon bald von der Verwaltung geprüft werden. Zu Rückzahlungsforderungen dürfte es dabei kaum kommen, da Kriterien für eine erfolgreiche Verwendung nicht aufgestellt wurden. Im Abschlussbericht der Koalitionsfraktionen wird derweil von CDU und SPD gefordert, die Verwaltung solle bei der Prüfung „Nachsicht walten lassen“. Wesener sieht darin eine weitere Anmaßung von Abgeordneten, die sich über die „Gewaltenteilung“ hinwegsetzen würden: „Das zeigt, die haben gar nichts verstanden.“

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