Bußgelder in Corona-Krise: Im besten Ermessen

Über Bußgelder klagt man nicht, wenn es ums Überleben geht. Richtig? Die Frage ist nur: Wer kontrolliert die, die uns kontrollieren?

Rückenansicht von vier Polizisten auf der Streife

Hamburger Polizei auf Streife, aufgenommen Ende März Foto: Axel Heimken/dpa

Menschenleben stehen auf dem Spiel. Was ist dagegen schon die Androhung eines Bußgeldes von vielleicht 25 Euro für den nicht mitgeführten Personalausweis und 500 Euro für den Aufenthalt in einer anderen Wohnung als der eigenen oder eine Verletzung des Abstandsgebots im Freien? Läppisch. Selbstverständlich darf auf ein Leben kein Preisschild geklebt werden. Wer andere gefährdet, soll froh sein, wenn es zur Strafe nur ans Portemonnaie geht.

Nur, wie teuer sind uns die bürgerlichen Freiheiten, die nun gerade keine verhandelbare Gnade des Staates sind? Der Obrigkeit mühsam abgerungen, die sich jetzt so triumphierend, wenn auch anscheinend etwas enttäuscht vom uneinsichtigen Pöbel, zurückmeldet. Im Anschlag hält der ideelle Gesamtblockwart den Knöllchenblock – wenigstens nur den, zumindest für die Dauer der aktuellen Eskalationsstufe.

Geldbußen sehen inzwischen mehrere Bundesländer vor, um Verstöße gegen die Umgangsregeln in Pandemiezeiten zu ahnden. Neben illegalen Ladenöffnungen und unerwünschtem Veranstaltungsbetrieb soll es auch unwilligen Individuen an den Kragen gehen. Darüber, ob solche Maßnahmen tatsächlich nötig sind, also eine hinreichende Zahl nicht „triftiger“ Freigänge und anderes unsoziales Sozialverhalten beobachtet wird, ließe sich streiten, gäbe es denn belastbare Zahlen. Doch mehr als Test-, Ansteckungs- und Sterberaten gibt es nicht und die Kurven sind nicht unbedingt ermutigend. Also wird etwas getan. Irgendetwas. Bußgelder.

„Racial Profiling“ mahnen gleich die einen, „soziale Benachteiligung“ die anderen. Schließlich seien die exekutierenden Behörden aller Erfahrung nach nicht frei von rassistischen und klassistischen Vorurteilen. Wer sollten die offensichtlichen Ziele solcher Verordnungen und Strafandrohungen sein, wenn nicht die ohnehin Benachteiligten?

Eine Frage des Vertrauens

Fein abwägen lässt sich nun, ob es für derlei Behauptungen denn überhaupt eine empirische Grundlage gibt. Schwierige Frage, denn anders als bei Geldstrafen, die in der Höhe der verteilten Tagessätze Rückschlüsse auf die soziale Schichtung der Delinquent*innen zulassen, werden die niedrigeren Bußgelder ohne Beachtung wirtschaftlicher Gegebenheiten erteilt. Und rassistische Polizeipraxis ist schwer genug im konkreten Einzelfall nachzuweisen, geschweige denn statistisch zu belegen.

Am Ende ist es eine Frage des Vertrauens. Wie wir es drehen und wenden, immer tiefer versinken wir in einer Art ungeordneten Ausnahmezustands. Sich darin einrichten zu können ist ein Privileg. Ein Privileg, das sich individuell unter anderem in Kontostand, Hautfarbe, psychischer Verfassung und anderen Faktoren messen lassen könnte, deren Beurteilung man sicher dem Ermessen von Polizei und Ordnungsamt überlassen kann.

Oder? Denn darauf laufen alle bereits beschlossenen und die noch kommenden Maßnahmen hinaus: Vertrauen in die verantwortungsvolle und faire Nutzung des Ermessensspielraums durch die Exekutive und das fortgesetzte Vertrauen in den guten Willen der Legislative. Diesen Glauben aber muss man sich leisten können, genau wie das Bußgeld bei versehentlicher Übertretung einer der unzähligen Vorschriften, die nun zum Schutz von Menschenleben erlassen werden. Zur Erinnerung: Der Hartz-IV-Regelsatz beträgt 432 Euro im Monat für Alleinstehende.

Ob wirtschaftlich benachteiligte Gruppen überproportional häufig von Bußgeldern betroffen sein werden, wird sich, wenn überhaupt, erst im Nachhinein belegen lassen. Ob sich Racial Profiling und andere biases der Exekutive in der aktuellen Situation verstärken, wird kaum sicher nachgewiesen werden können, auch wenn alle Indizien darauf hinweisen mögen. Alles Einzelfälle, nicht wahr. Dass die individuellen Härten in diesen Einzelfällen besonders ins Gewicht fallen, kann aber kaum bezweifelt werden. Ganz unabhängig davon, ob sich die Staatsmacht nun statistisch einwandfrei und ausgeglichen mit Übeltäter*innen jeder Schicht und Herkunft konfrontieren wird.

Wer kontrolliert die, die kontrollieren?

Solange diese Gefahr selektiv unbilliger Repression auch nur theoretisch existiert, braucht es robust ausgestattete Kontroll- und Beschwerdestellen, und zwar nicht erst nachträglich. Diese Stellen müssten auch ohne Anzeige Betroffener tätig werden und außerdem statistisch erheben, wer warum kontrolliert und sanktioniert wird. Solange das nicht passiert, während gleichzeitig allgemeines Handytracking diskutiert wird, sind alle Rufe nach mehr Disziplinierung, noch dazu unter Strafandrohung, nichts weiter als willkürliche obrigkeitsstaatliche Drohgebärden.

Mein Leben schützen und das der alten, kranken Mischpoke: Bin ich dabei. Auch die sicher bald von Robert Kochs Gnaden verpflichtende Vermummung mach ich schon mit. Uniformierte aber in den Park schicken, die ad hoc entscheiden, wer dort zu lang gesessen und deshalb einen Strafzettel verdient hat? Dafür gibt’s keinen Applaus vom Balkon.

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