Bußgeldbescheid aufgehoben: Linke Demo war rechtens

Das Amtsgericht hebt Bescheide gegen Demonstrant:innen auf, die im April in Hannover demonstriert hatten. Aber ein fader Nachgeschmack bleibt.

Eine Kette von Bereitschaftspolizisten blockiert Demonstranten.

In Corona-Zeiten birgt der Polizeikessel ganz neue Risiken (Foto aus dem Jahr 2014) Foto: Alexander Körner/dpa

HANNOVER taz | Linke Aktivist:innen, die im April auf der Limmerstraße in Hannover gegen die Flüchtlingspolitik und die Einschränkung der Versammlungsfreiheit demonstriert hatten, müssen nun doch kein Bußgeld zahlen. Die Demonstrant:innen hatten Einspruch gegen die Bescheide erhoben, am Montag verhandelte das Amtsgericht Hannover diese in einer Art Sammeltermin.

Die Ausgangslage am Demotag, am Samstag, den 11. April, war in mehrfacher Hinsicht unübersichtlich: Zum einen standen die Teilnehmer:innen der Spontan-Demo verstreut in Zweier-Grüppchen auf der Straße und den Straßenbahnschienen, um die gebotenen Abstände einzuhalten.

Die Polizei hatte in der Fußgängerzone voller Passant:innen Schwierigkeiten, überhaupt auszumachen, wer dazugehörte und wer nicht. Außerdem waren die Grenzen zwischen verbotener Vermummung und gebotener Maskierung schwer zu ziehen: Viele hatten sich Tücher vors Gesicht gebunden. Sie trugen Plakate und Transparente und skandierten unter anderem: „Say it loud, say it clear, trotz Corona sind wir hier.

Zu diesem Zeitpunkt galt in Niedersachsen im Zuge der Corona-Verordnung ein generelles Versammlungsgebot. Das kippte wenig später, weil das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Fall urteilte, dass man damit übers Ziel hinausgeschossen war. Danach waren Demonstrationen wieder möglich – sofern sie angemeldet und genehmigt wurden und Hygieneauflagen einhielten.

Kessel ohne Maske

Dieses nicht haltbare totale Versammlungsverbot war nun auch für das Amtsgericht Grund genug, das Bußgeld-Verfahren einzustellen. Für die Aktivist:innen hat dies den Nachteil, dass sie auf ihren Anwalts- und Reisekosten sitzen bleiben. Nur die Gerichtskosten bleiben ihnen erspart.

Anwalt Nils Spörkel äußerte sich deshalb enttäuscht: „Aus meiner Sicht wären Aufhebung und Freispruch die einzig rechtlich saubere Lösung gewesen. So hat man ja eine Bestrafung auf Umwegen.“ Rechtsmittel sind bei dieser Art von Verfahren nicht vorgesehen, eine nächste Instanz gibt es also nicht.

Auch das Vorgehen der Polizei, das von den Beteiligten als fragwürdig geschildert wird, wird nun vor Gericht nicht weiter thematisiert. Die Demonstrant:innen hatten beklagt, dass die Polizei sie eingekesselt, zusammen gedrängt und zum Abnehmen der Masken gezwungen hatte – die Beamten selbst sollen weder Masken noch Handschuhe getragen haben.

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