: Bundeswehrvideo im Bundestag
■ Mit neuem Gewaltvideo wird sich der Verteidigungsausschuß befassen. Schmidt-Jortzig lehnt weitergehende Datenauskünfte ab
Bonn (taz) – Mit dem neu aufgetauchten Gewaltvideo, das von Bundeswehrsoldaten gedreht worden ist, wird sich am Mittwoch der Verteidigungsausschuß des Bundestages befassen. Staatssekretär Wichert von der Hardthöhe hat in einem Brief an den Ausschußvorsitzenden eingeräumt, „die Beteiligung von Vorgesetzten auch im Offiziersrang und in einzelnen Szenen eindeutig rechtsradikale Tendenzen“ stellten gegenüber dem in Hammelburg gedrehten Video „eine neue Qualität“ dar.
Gegen die Beteiligten wurden disziplinargerichtliche Verfahren eingeleitet, gegen die damaligen Vorgesetzten werden disziplinare Vorermittlungen geführt, um zu klären, „ob die Dienstaufsicht angemessen ausgeübt wurde.“ Außerdem wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) hat außerdem, so Staatssekretär Wichert, „den Generalinspekteur angewiesen, im Anschluß an die jetzt bekanntgewordenen rechtsradikalen Tendenzen in einzelnen Szenen des Videos die Herkunft und mögliche Verbreitung dieses rechtsradikalen Gedankenguts zu untersuchen und Vorschläge zu erarbeiten, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.“
Erst im Sommer hatte ein gewaltverherrlichendes Video, das Bundeswehrsoldaten in der Ausbildungsstätte Hammelburg hergestellt hatten, zu einer öffentlichen Diskussion über Extremismus in der Bundeswehr geführt. In dem jetzt vom Fernsehsender Sat.1 in Ausschnitten gezeigten weiteren Video sind unter anderem ein gestelltes Interview über die Judenvernichtung, der Hitler- Gruß und antisemitische Äußerungen zu sehen und zu hören. Die Aufnahmen wurden 1994 und 1995 von Angehörigen desselben Gebirgsjägerbataillons gedreht, zu dem auch die Hersteller des Hammelburg-Videos gehört hatten.
Unterdessen lehnte Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) die von Verteidigungsminister Rühe verlangte Überprüfung von Wehrpflichtigen vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr ab. Rühe hatte neue gesetzliche Regelungen vorgeschlagen, um Neonazis und Gewalttäter von der Bundeswehr fernzuhalten. Dazu sollten die Wehrersatzbehörden unbeschränkte Auskunft aus den Registern über Vorstrafen erhalten. Weitergehende Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem Erziehungsregister seien ungeeignet, so Schmidt-Jortzig. Die einer Tat zugrunde liegende Motivation, also auch eine politische, sei im Register nicht erfaßt, sondern nur die Tatbezeichnung und die angewandten Vorschriften. Bettina Gaus
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