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BundeswehrKabinett will Militär stärken

Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket gegen Sabotage und Spionage gebilligt. Grund sei die veränderte Bedrohungslage seit dem Ukrainekrieg.

Stiefel vón Bundeswehrsoldaten, die sich in Reih und Glied aufgestellt haben Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen. Dieser sei durch die veränderte Bedrohungslage seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erforderlich geworden, hieß es. „Die Bundeswehr ist vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage“, heißt es im Entwurf.

Daher müsse die Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr wirksamer gegen derartige Angriffe sowie gegen Extremismus, Terrorismus und Cyber­­attacken geschützt werden. Mit den Gesetzesänderungen soll die Bundeswehr künftig Gefahren schneller erkennen und wirksam bekämpfen können.

Durch die Änderungen soll der Militärische Abschirmdienst (MAD) gezielter arbeiten können. Besonders im Auslandsein­satz rückt er stärker in den Fokus: Seine Aufgaben werden auf die Landes- und Bündnisverteidigung zugeschnitten, um etwa die Bundeswehr-Brigade in Litauen und ihre Angehörigen besser zu schützen. So darf der MAD auch außerhalb der Bundeswehr­kasernen zum Schutz der Brigade tätig werden. Darüber hinaus erhält der MAD erweiterte Befugnisse zur Abwehr von Cyberangriffen sowie von Sabotage und Spionage.

Ein zentrales Ziel ist, schneller mehr Sol­da­t*in­nen zu rekrutieren. Die bisherige Soldateneinstellungsüberprüfung von 2017 habe das Verfahren erheblich verlangsamt. Diese soll daher nach dem neuen Gesetz zum verbesserten Schutz für das Bundeswehrpersonal in den meisten Fällen ersetzt werden. Konkret sollen das Bundeszentralregister, die Nachrichtendienste sowie öffentlich zugängliche Quellen – insbesondere soziale Netzwerke – abgefragt werden, um die Verfassungstreue der Be­wer­be­r*in­nen zu prüfen.

Auch die Feld­jä­ge­r*in­nen erhalten mehr Befugnisse. Als Militärpolizei dürfen sie künftig nicht nur in Kasernen, sondern auch außerhalb und in der Nähe von militärischen Bereichen Personen kontrollieren, zum Beispiel bei der Begleitung von Konvois. Wenn sich jemand „verdächtig“ verhält oder seine Identität nicht festgestellt werden kann, dürfen die Feld­jä­ge­r*in­nen Betroffene anhalten, vorläufig festhalten und an die Polizei übergeben.

Bisher dürfen Wachpersonen nur Drohnen abfangen, die direkt über Kasernen fliegen. Künftig könnten sie auch gegen die Pi­lo­t*in­nen einschreiten, die sich häufig in einiger Entfernung vom Militärgelände aufhalten. Zudem wird die Verarbeitung von bei Kontrollen erhobenen Daten erlaubt.

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1 Kommentar

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  • Danke für diese Übersicht der Veränderungen.



    Hier wird offenbar auf die neue Bedrohungslage reagiert.



    Ausspähen militärischer Sicherheitsbereiche und auch mangelnde Handhabe der Feldjäger gegenüber Verdächtigen sind ja Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit.



    Es ist zeitgemäß, auf diese Spionage- und möglichen Angriffe/ Attentate reagieren zu können.