Bundesverfassungsgericht entscheidet: Alter Bundestag darf Grundgesetz noch ändern
Das Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge von Linken und AfD ab. Die wollten die geplante Grundgesetzänderung durch den alten Bundestag stoppen.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
rtr/taz | Der alte Bundestag kann am Dienstag über Grundgesetzänderungen zur erhöhten Schuldenaufnahme abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Freitag Eilanträge von AfD und der Linken zurück, mit der die Einberufung des alten Parlaments verhindert werden sollte.
Damit kann die von CDU/CSU, SPD und Grünen am Freitag ausgehandelte Kompromiss zum Sondervermögen wie geplant am Dienstag im Bundestag beschlossen werden. Die Parteien wollen das Grundgesetz ändern, um das geplanten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro und die Aussetzung der Schuldenbremse für die militärische Unterstützung der Ukraine zu ermöglichen. Dafür wollen sie ihre im alten Bundestag noch vorhandene Zwei-Drittel-Mehrheit nutzen.
Im neu gewählten Bundestag kommen Union, SPD und Grüne zusammen nicht mehr auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Dann wären sie auf Unterstützung der Linken oder der AfD angewiesen.
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