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Bundestag zu EhegattensplittingSteuerehe bleibt hetero

Der Bundestag lehnt das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare ab. Grüne und FDP betonen das Verfassungsgebot zur Gleichstellung.

Haben grad nicht so viel Grund zum Feiern – D'Schwuhlplattler beim CSD in München. Bild: dpa

BERLIN taz | „Homosexuelle bleiben Bürger zweiter Klasse.“ Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck reagierte enttäuscht auf den Ausgang der Abstimmung zum Ehegattensplitting. Am Donnerstag beschloss der Bundestag in einer namentlichen Abstimmung, das Ehegattensplitting nicht auf die Homoehe auszuweiten.

Demnach werden Homosexuelle, die in eingetragener Partnerschaft leben, bei der Einkommensteuer weiterhin wie Alleinstehende behandelt, während heterosexuelle Ehepaare steuerliche Vergünstigungen genießen. Beim Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen zu gleichen Teilen auf beide Partner umgelegt. Vor allem Paare mit sehr ungleichen Einkommen oder einem Alleinverdiener profitieren von dieser Regelung.

SPD und Grüne wollten die steuerliche Ungleichbehandlung abschaffen und stellten im Bundestag einen Antrag auf Änderung des Jahressteuergesetzes 2013. Zuvor war bereits der Bundesrat mit dem Versuch gescheitert, die steuerliche Gleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gesetzlich zu verankern. Die Debatte über die Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft war nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts entbrannt, in denen die Ungleichbehandlung der Partnerschaften für verfassungswidrig erklärt wurde.

Dem gingen Beschlüsse einiger Finanzgerichte voraus, die besagten, dass Homosexuelle in eingetragener Partnerschaft bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehepaare behandelt werden können. Diese Urteile schlossen auch das Ehegattensplitting mit ein. Noch im Sommer hatten sich Teile der FDP für eine Angleichung ausgesprochen. Auch 13 Bundestagsabgeordnete der CDU traten, unterstützt von Familienministerin Kristina Schröder, für die Rechte der Homosexuellen ein.

„Auf Sommerfrische folgt Herbstdepression“

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hingegen sah keine Notwendigkeit, das Ehegattensplitting auf homosexuelle Paare auszuweiten, solange ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts aussteht. Das Urteil wird voraussichtlich erst 2013 gefällt werden. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck zeigte sich am Donnerstag desillusioniert.

Während des Sommerlochs hätten FDP und CDU das Publikum noch mit Überlegungen zur Gleichstellung unterhalten. „Auf die Sommerfrische folgt für homosexuelle Paare nun die Herbstdepression“, so Beck. Er hofft darauf, dass der Bundesrat das Jahressteuergesetz nicht passieren lässt. Die Länderkammer habe bereits zweimal die Gleichstellung im Jahressteuergesetz angemahnt.

Das Ehegattensplitting ist neben dem Adoptionsrecht eine der letzten großen Baustellen in puncto Gleichbehandlung homosexueller Paare. In anderen Bereichen wie dem Erb- oder Sozialrecht ist die Homoehe der Heteroehe mittlerweile gleichgestellt. 2010 verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Homosexuelle dürften nach dem Tod ihres Lebenspartners in Bezug auf Freibetrag und Steuersatz nicht schlechter gestellt werden als Ehepartner. Sozialrechtlich gesehen haben homosexuelle Partner die gleichen Rentenansprüche wie Eheleute. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten die gleichen Voraussetzungen.

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7 Kommentare

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  • J
    Johanna

    Als Mutter (es gibt in meiner Familie 2 Mamas und einen Papa) einer Tochter, bin ich für das Ehegattensplitting für Homosexuelle.

    ODER die Abschaffung des Ehegattensplitting für alle und eine Neuregelung für Eltern mit Kinder - so habe ich übrigens auch vor meinem Muttersein gedacht. Warum müssen Paare steuerlich bevorzugt werden, die kein Kind wollen? Das ist eine Frage die politisch ignoriert wird, man hebt zwar immer die Hand und will die "Familie" schützen, aber die Wahrheit sieht eben anders aus. UNSERE Familie schützt niemand!

  • MC
    Martin Campbell

    Ich kann nur hoffen, dass die Länderkammer diese Entscheidung des Bundestages blockiert, immerhin befürworten die Abschaffung dieser steuerlichen Benachteiligung 13 Bundesländer, mit Ausnahme Bayerns (wen wunderts;-), Sachsens und des Saarlands).

     

    Dass sich das Verfassungsgericht 6 Jahre lässt, die steuerliche Farce zu beenden, finde ich persönlich erbärmlich.

     

    Mit dem Abrücken von ursprünglichen Koalitionsforderungen hat sich die FDP nunmehr hoffentlich ins endgültige Abseits katapultiert und verschwindet hoffentlich bald von der maßgeblichen politischen Bühne, Herr Rösler sollte sich was schämen...

  • JW
    Jürgen Wenke

    Ich finde es gut, dass die FDP standhaft eingeknickt ist. Es ist der deutlichste Beweis, dass in Deutschland bei den vermeintlich Freiheitlichen immer noch im Sinne von Heinrich Himmler agiert wird.

     

    Wenn es dafür gut ist, dass die FDP bei der Bundestagswahl unter die 5%-Hürde rutscht, zahle ich als Schwuler Mann auch weiterhin liebend gerne die Steuerklasse eins und warte auf das Urteil des Verfassungsgerichtes und einen Regierungswechsel in Berlin.

  • M
    Michael41

    Wir werden sehen: noch muss der Bundesrat ZUSTIMMEN und dazu müßten dann SPD-mitregierte Bundesländer eine Zustimmung erteilen.

     

    Da bin ich dann gespannt, wie sich die SPD im Bundesrat nun verhalten wird, denn ohne mitregierte SPD-Bundesländer gibt es keine Mehrheit für das Jahressteuergesetz 2013.

  • H
    Hans

    Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass das Ehegattensplitting abgeschafft gehört.

  • A
    Arno

    Wieder einmal haben CDU, CSU uns FDP gezeigt, dass sie jedes Stückchen Diskriminierung von Lesben und Schwulen mit Zähnen und Klauen verteidigen, so wie sie damals dem § 175 StGB verteidigt haben.

    Merkt es Euch für die Wahlen in den nächsten hundert Jahren!

    Fallt nicht auf ihre Sirenengesänge im Wahlkampf herein. Sollen sie eine Großstadt nach der anderen verlieren und Landkreis um Landkreis. Renaturiert den schwarzen Sumpf!

    Meinen tiefen Dank an dieser Stelle an das Bundesverfassungsgericht und den EuGH, ohne die in den letzten Jahren nichts vorangegangen wäre. Und an die Vielen, die im zähen juristischen Kleinkrieg noch nicht verzweifelt sind.

  • H
    Horsti

    Ich bin gegen das Ehegattensplitting für Homosexuelle.

    Aber auch gegen das Ehegattensplitting für Kinderlose.