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Homo-Rechte vor VerfassungsgerichtBei Adoption hört Gleichstellung auf

Homosexuelle können die adoptierten Kinder ihrer Lebenspartner nicht adoptieren – verheiratete Heteros schon. Jetzt wird entschieden, ob das verfassungswidrig ist.

Als schwules Paar gemeinsam zu adoptieren ist nicht einfach: Szene aus der US-Doku „The Baby Wait“. Bild: dapd

KARLRUHE epd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am Dienstag über das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartnerschaften. Zwar können Homosexuelle das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren, nicht aber ein von diesem adoptiertes Kind. Gegen eine entsprechende Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wehren sich zwei Paare vor dem Bundesverfassungsgericht.

Sie sehen darin einen Verstoß gegen den Schutz der Familie und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Bei Ehepaaren ist dies anders geregelt. Diese können bei der sogenannten Sukzessivadoption das vom Ehegatten angenommene Kind adoptieren.

Die Beschwerdeführerin des ersten Verfahrens hat im Jahr 2005 eine Lebenspartnerschaft begründet. Ihre Lebenspartnerin hatte zuvor ein in Bulgarien geborenes Kind adoptiert. Im Jahr 2008 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Adoption des Kindes ihrer Lebenspartnerin, was zuletzt das Oberlandesgericht Hamm ablehnte.

Die Richter begründeten dies damit, dass eingetragene Lebenspartnerschaften hinsichtlich des Adoptionsrechts nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet seien wie Ehen zwischen Mann und Frau. Bringe jemand ein adoptiertes Kind in eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit, so könne der Partner das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind nicht auch noch adoptieren. In einem Eheverhältnis stehe die elterliche Sorge hingegen Mann und Frau gemeinsam zu.

Anderer Auffassung war dagegen das Hanseatische Oberlandesgericht in einem anderen Fall. In einer Lebenspartnerschaft zweier Männer hatte einer kurz zuvor ein in Rumänien geborenes Kind adoptiert, das der Lebenspartner ebenfalls adoptieren möchte. Nach Ansicht der Hamburger Richter ist die diesbezügliche Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft nicht gerechtfertigt und verstößt gegen das Grundgesetz. Sie setzten das Verfahren aus und legten dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor.

Das höchste deutsche Gericht wird nach eigenen Angaben dagegen nicht darüber verhandeln, ob Lebenspartner gemeinschaftlich ein Kind adoptieren können. Dies sei nach dem Gesetz ebenfalls nicht möglich.

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7 Kommentare

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  • E
    elmo_ki

    Richtig, es geht ums Kindeswohl.

    Und es geht um Gleichberechtigung.

    Es geht also nicht darum, dass man das Recht auf Kinder bekommt, sondern das Recht darauf, Adoptieren zu können.

     

    Ein Beispiel: Es soll ja durchaus Paare geben, in denen ein Mann aus vorheriger Ehe/Beziehung ein Kind mit in die Beziehung bringt, in der dieser Vater nun mit einem anderen Mann lebt. Und dann soll diese Familie keine rechtliche Sicherheit bekommen?

     

    Und witzig und subtil homophob ist folgende Aussage: "Es geht hier um Schwulenglück..." Es gibt auch homosexuelle Frauen, i.d.R. Lesben genannt. Die werden mal wieder, wie so oft nicht erwähnt, weil wahrscheinlich lesbische Sexualität keine sein könne.

  • H
    Hans

    @Kinderhandel:

    So ein Mega-Bullshit!!1!

    1.Geht es hier um das adoptieren bereits in anderer Kostellation (single, hetero) adoptierter Kinder

    2.Woher kommen Sie zu der bizarren Annahme, dass man hier "Kinderhandel aus armen Ländern was man zum Glück der Schwulen organisieren will" betreibt? Gibt es dafür Beweise? Die geheime Homo-Schlepper-Mafia???

    Die Adoption von Kindern aus anderen Ländern, auch EU-Ländern ist nicht einfach, vor allem nicht für Singles (oder vermuten Sie, dass besagte Homosexuelle sich Alibi-Hetero-Partnerschaften zuelegen, um an ein Kind zu kommen, sich dann trennen und das adoptierte Kind in die Eingetragene Partnerschaft mitnehmen??? WTF???). Zudem gibt es auch in Deutschland zu adoptierende Kinder. Sie haben wohl zuviel über Promi-Adoptionen im Goldenen Blatt gelesen...

    3.Wenn das Kind Eltern in Rumänien hat, würde es nicht ohne Grund zur Adoption stehen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat es nämlich keine, und es gibt auch keine Eltern, die es in Rumänien haben wollen. Würden Sie das Kind lieber auf dem Bucharester Straßenstrich sehen, als in einer Familie gleichgeschlechtlich lebender?

    4.Handelt es sich bei Homosexuellen und anderen LGBTQI-Menschen nicht nur um "Schwule"

    5.WTF??? In der Beichte zu oft nen Snickers gekriegt, dass die Homophobie so tief sitzt?

  • P
    Pärchenterror

    Warum wollen glückliche Menschen immer mehr und vor allem warum bekommen sie auch immer mehr und warum werden sie dafür belohnt?

    Es gibt genug einsame Menschen, die keine Kinder haben dürfen, einfach nur weil sie einsam sind.

  • K
    Kinderhandel

    Es ist schlicht Kinderhandel aus armen Ländern was man zum Glück der Schwulen organisieren will. Man sollte es also auch so nennen. Die Eltern von Kindern in Rumänien hätten es sich sicher gewünscht ihre Kinder bei Schwulen in Deutschland zu sehen.

  • TL
    Tim Leuther

    Wer hier das Adoptionsrecht als ungleichberechtigung interpretiert, der stellt das Kindeswohl nicht in den Mittelpunkt. Es geht nicht darum wer Kinder adoptieren darf, sondern von wem Kinder adoptiert werden. Es werden auch Leute mit Zweizimmerwohnungen diskriminiert. Und eben auch Paare die keine Mama UND Papa bieten können.

     

    Ich bin für Gleichberechtigung. Gerne auch Ehegattensplitting (so lange man das nicht generell abschafft), aber bei dem Adoptieren sehe ich das Anders. Und ich finde hier die Formulierungen der Interessensparteien nicht in Ordnung!

  • J
    Jörn

    Problematisch ist nicht speziell die Adoption durch homosexuelle Partner. Problematisch ist die Wegadoption der Kinder durch neue Lebenspartner generell. Noch immer sind Adoptionen gegen den Willen der bestehenden Eltern in Deutschland möglich. Dies sollte im Interesse der Kinder und Väter - egal ob homosexuelles oder heterosexuelles Paar - abgeschafft werden.

    Damit gibt es eine Gleichberechtigung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren, die nicht zu Lasten der Kinder geht.

  • R
    reblek

    "Homosexuelle können die adoptierten Kinder ihrer Lebenspartner nicht adoptieren..." - So, so, "ihrer Lebenspartner. Gibt es bei Schwulen Bi- bzw. Multigamie oder haben die - zumindest offiziell - alle lediglich einen Lebenspartner, dessen adoptierte Kinder sie nicht adoptieren dürfen?