Bundestag stimmt für neues Namensrecht: Bald mehr lange Namen
Die Reform des Namensrechts ist beschlossene Sache. Ehepaare können sich ab 2025 einen Doppelnamen teilen und an ihre Kinder weitergeben.
Ehepaare sollen sich künftig einen gemeinsamen Doppelnamen teilen können und auch Kinder können einen Doppelnamen erhalten – ob mit oder ohne Bindestrich. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht.
Das geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht“, heißt es in dem neuen Gesetz.
Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum.
Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind. Dazu gehören Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.
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