Bundestag debattiert über Sterbehilfe : Über den Körper bestimmen
Niemand trifft leichtfertig die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden. Es muss die Möglichkeit geben für einen begleiteten, schmerzfreien Suizid.
Foto: Alexander W. Helin/getty
D ass etwas verboten ist, bedeutet nicht, dass es nicht trotzdem passiert. Oft ist es aber gefährlicher und möglicherweise auch schmerzvoller. Betroffene und Helfende müssen Risiken eingehen und eventuell strafrechtliche Verfolgung in Kauf nehmen. Wer genug Geld hat, kann die Dienstleistung auch im Ausland in Anspruch nehmen. In dieser Hinsicht ähnelt die Debatte über die Beihilfe zum Suizid der Debatte über den Schwangerschaftsabbruch.
Gleichzeitig hinkt der Vergleich, denn man kann Sterbewilligen nicht in den Kopf schauen. Und das Risiko einer Fremdbestimmung besteht. Bei Abtreibungen hingegen informieren sich die Schwangeren eigenständig, und sie können eine Praxis aufsuchen, in der Abbrüche vorgenommen werden.
Keinesfalls sollte Menschen ihre Selbstbestimmung abgesprochen werden – weder bei Schwangerschaftsabbrüchen noch bei der Beihilfe zum Suizid. Sollten Betroffene den Sterbenswillen äußern, muss man diese ernst nehmen. Am besten ohne anstrengenden bürokratischen Aufwand vor Fremden.
Es kann immer Menschen geben, die keinen Lebenswillen mehr empfinden. Für solche Umstände müssen sich Betroffene nicht unbedingt in medizinischer Notlage befinden. Fest steht, dass sie das Leben beenden wollen und dafür Hilfe benötigen. Solche Suizidfälle, ähnlich wie Schwangerschaftsabbrüche, sind niemals leichtfertig. Es verdient auch niemand durch Aufklärung eine Menge Geld daran. Wie bei jeder anderen Praxis bewegen sich Ärzt:innen und Helfende in einem rechtlichen Rahmen.
Die letzte Würde, die man den Betroffenen lassen muss, ist, dass sie selbst entscheiden können, wie, wo und wann sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Ein begleiteter, medikamentöser Suizid soll garantieren, dass die Person schmerzfrei sterben kann. Nimmt man den Menschen diese Option wieder weg, besteht die Gefahr, dass die Betroffenen anderweitig nach einer Lösung suchen.
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