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Bundestag berät über SprunginnovationenEntwicklung, aber in schnell

Die Bundesagentur für Sprunginnovationen sucht nach Forschungsergebnissen, die Geld einbringen. Nun wurde ihre Struktur überarbeitet.

Innovationen können auf unterschiedliche Weise Neuerungen in die Welt bringen. Entweder allmählich und kaum spürbar oder mit einem großen Bruch der bisherigen Zustände, so wie es bei der Erfindung des Automobils oder des Internets der Fall war. Für diese Durchbruch-Innovationen, die einen Sprung in der Entwicklung markieren, wurde vor vier Jahren die Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind) mit Sitz in Leipzig gegründet.

Ihre Aufgabe ist es, in der deutschen Forschungslandschaft nach solchen disruptiven Entdeckungen zu suchen, auf denen sich schnell wachsende Technologie-Firmen gründen lassen und dadurch völlig neue Absatzmärkte für die Wirtschaft entstehen. Derzeit in Arbeit sind der Bau eines Höhenwindrads und der Einsatz von Biopolymeren für zukunftsweisende Medizinprodukte.

Eine Technologie für Entbürokratisierung ist leider nicht darunter. Die wäre auch für die Agentur für disruptive Innovationen ganz nützlich, die derzeit wie keine zweite Forschungseinrichtung die Politik beschäftigt. Anlass dafür ist das sogenannte Sprind-Freiheitsgesetz, das in dieser Woche im Bundestag beraten wurde.

Mit dem Gesetz sollen die Verwaltungsabläufe vereinfacht und die administrative Kontrolle durch Bundesministerien gelockert werden. Mit dem Freiheitsgesetz werde die Agentur „entfesselt“, erklärt ihr Direktor Rafael Laguna de la Vera.

Streitpunkt ist die Gehaltsstruktur der Beschäftigten

Im Forschungsausschuss stellten am Mittwoch acht Sachverständige dar, wie dies für die 50-Personen-Agentur funktionieren könnte. Unter anderem soll die Fachaufsicht über die Agentur durch derzeit drei Ministerien – Forschungs-, Wirtschafts- und Finanzministerium – auf ein Ressort reduziert werden. Die erlösten Finanzmittel durch den Verkauf von innovativen Tochterfirmen soll Sprind für neue Investments behalten können, statt sie zur Hälfte an den Bundeshaushalt abführen zu müssen.

Ein großer Streitpunkt ist das sogenannte Besserstellungsverbot. Es besagt, dass Zuwendungsempfänger, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, ihre Beschäftigten im Gehalt nicht besser stellen dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete. Diese werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) entlohnt.

Da im Wissenschaftsbereich mit dieser Auflage keine Spit­zen­for­sche­r:in­nen gewonnen werden können, schon gar nicht aus dem Ausland, wurde im Wissenschaftsfreiheitsgesetz des Bundes von 2012 eine Ausnahmeregelung für die großen Forschungsorganisationen wie Max-Planck, Fraunhofer, Helmholtz und Leibniz eingeführt. Diese Ausnahme soll künftig auch für Sprind gelten – und zwar nicht nur für zwei Jahre, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, sondern unbefristet, wie die Sachverständigen empfahlen.

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