Bundesregierung will mehr Tempo: Streit um schnelleren Autobahnbau
Autobahnen sollten „im überragenden öffentlichen Interesse“ sein, findet die Bundesregierung. Der Verkehrsverband VCD hält das für verfassungswidrig.
In der Diskussion um das Infrastrukturzukunftsgesetz der Bundesregierung gehen die Einschätzungen weit auseinander, von „offensichtlich verfassungswidrig“ bis „rechtlich unbedenklich“. Das wurde in einer Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundestages deutlich, die am Montag stattfand.
Mit dem Gesetz will die schwarz-rote Koalition die marode Infrastruktur des Landes ertüchtigen und erweitern. Dafür sollen unter anderem Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, indem mehr Projekte im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und so zum Beispiel den Umweltschutz ausstechen können. Außerdem wollen CDU und SPD künftig erlauben, Geld in einen zentralen Topf zu zahlen, mit dem andernorts Ökosysteme wiederhergestellt oder verbessert werden, wenn Natur bei einem Vorhaben beschädigt wird. Bisher müssen Ausgleichsmaßnahmen lokal geschaffen werden.
Ruth Hadamek von der bundeseigenen Autobahn GmbH begrüßte den Vorschlag „entschieden“. Ohne die Vorhaben, die durch das Gesetz priorisiert werden sollen, „stehen wir vor einem Verkehrsinfarkt“, warnte sie.
Anders sah das Swantje Michaelsen, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. „Die Bundesregierung schafft sich mit diesem Gesetz eine Rechtsgrundlage, um von Schwarz-Rot politisch gewollte Autobahnprojekte gegen jeden Widerstand durchzudrücken“, sagte sie im Vorhinein der Sitzung. Für eine Beschleunigung seien stattdessen mehr Personal für Behörden und Gerichte sowie eine sichere Finanzierung nötig.
Raststätten im überragenden öffentlichen Interesse?
Ein von den Grünen bestelltes Gutachten des Verkehrsverbands VCD kommt ebenfalls zu einem vernichtenden Urteil: Der Gesetzentwurf sei „offensichtlich verfassungswidrig“, weil er Infrastrukturprojekte dem Naturschutz vorziehe. Das Grundgesetz verspreche aber in Artikel 20a den „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“.
Außerdem schützten Ausgleichszahlungen für beschädigte Ökosysteme die Natur „immer nur verzögert“, kritisierte die Autorin des Gutachtens, Christine Rohleder. „Nur der ortsnahe Ausgleich schützt die konkreten Arten und Ökosysteme.“
Beides hält der Rechtsanwalt Wolfgang Ewer für „rechtlich unbedenklich“. Er habe aber auch „schlucken müssen, als ich das mit der Raststätte gelesen habe“, sagte er – im überragenden öffentlichen Interesse sollen laut Gesetzentwurf nämlich auch LKW-Parkplätze an Autobahnen sein.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert