Bundesrat entscheidet über Scooter: E-Tretroller vor der Zulassung
Der Bundesrat entscheidet am Freitag über Scooter im Straßenverkehr. Aus diesem Anlass: Fünf Probleme und mögliche Lösungen.
Künftig dürfen Elektro-Tretroller im öffentlichen Verkehr fahren – allerdings nicht auf Geh-, sondern nur auf Radwegen oder, wenn keine vorhanden sind, auf den Straßen. Die Fahrer*innen müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Außerdem gilt eine Versicherungspflicht wie bei Mofas.
Das soll am Freitag der Bundesrat beschließen, schon in der kommenden Woche könnte das Bundeskabinett folgen. Sobald die Verordnung im Bundesgesetzblatt steht, tritt sie in Kraft. Das dauert etwa einen Monat. Dann, vielleicht schon im Juli, kann man die neuen E-Roller privat kaufen oder bei Sharing-Anbietern ausleihen. Sie könnten Pendler*innen in den Städten unter anderem dazu dienen, Wege zwischen S-Bahnhof und Büro zurückzulegen.
Schmale Radwege
Schon heute gibt es in vielen Städten zu wenig Platz für den zunehmenden Veloverkehr. Wo es Radwege gibt, sind sie nicht selten zu schmal und zu schlecht ausgebaut. Die neue Konkurrenz der E-Tretroller könnte den Nutzungskonflikt verschärfen. Anika Meenken vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) plädiert für die „Umverteilung von Fläche in den Städten zugunsten von Fußgängern, E-Roller- und Radfahrern“. Dies solle zulasten des Autoverkehrs vonstattengehen.
Sie stehen im Weg
Seit in Großstädten Leihräder angeboten werden, die man an beliebigen Orten abstellen kann, stehen verlassene rote, grüne oder blaue Velos nicht selten im Weg oder liegen in Parks herum. Möglicherweise geht das auch mit den neuen E-Tretrollern so. Dagegen spricht, dass die Firmen die Scooter regelmäßig einsammeln, um die Batterien aufzuladen. Gleichwohl plädiert Helmut Dedy, Präsident des Städtetages, dafür, den Unternehmen bestimmte Plätze zuzuweisen, an denen sie die Roller anbieten.
Schlechte Bremsen
Expert*innen zweifeln an der Sicherheit der Scooter. So sei die Qualität der meist aus China importierten Roller oft schlecht. Problematisch: die Bremsen. Auch die kleinen Räder bergen Gefahren: Ein Schlagloch kann die Fahrt abrupt beenden. Lösung: vorsichtig fahren.
Zusätzlicher Verkehr?
Wer einen hippen E-Scooter besitzt, fährt vielleicht zum Spaß durch die Gegend. Auch das tägliche Einsammeln durch die Lkws der Sharing-Firmen generiert zusätzlichen Verkehr. Allerdings könnten die Tretroller auch dafür sorgen, dass manche Autofahrt unterbleibt. „E-Scooter bieten ein gewisses Potenzial, Autofahrten zu ersetzen“, erklärt Alexander Jung vom Institut Agora Verkehrswende. Er verweist auf eine Studie der US-Stadt Portland von 2018. 34 Prozent der einheimischen Scooter-Fahrer*innen verzichteten demnach auf Autos zugunsten der Tretroller. Unter den Tourist*innen waren es 48 Prozent. Wie groß dieser Effekt in Stuttgart oder Berlin sein kann, ist unklar.
Erlaubt oder verboten?
Die Roller gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Im Park oder im Wald sind sie verboten. Auch haben die meisten Nahverkehrsverbünde die Mitnahme von motorgetriebenen Fahrzeugen ausgeschlossen. In den Zügen der Deutschen Bahn lassen sie sich wohl mitnehmen, denn es gibt kein konkretes Verbot. Ein anderes Problem sind die bereits im Handel angebotenen oder schon verkauften E-Tretroller. Die meisten Modelle seien für den Verkehr nicht zugelassen, warnt der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge.
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