Bundesministerin gegen Übergewinnsteuer: Katherina Reiche dringt auf Erhöhung der Pendlerpauschale
Mit den Worten „Die Ökonomie kennt keine Übergewinnsteuer, und die Ökonomie kennt auch keine Übergewinne“ lehnt Reiche eine Belastung der Ölkonzerne ab. Sie stellt sich damit gegen Finanzminister Klingbeil.
afp | Angesichts der hohen Benzinpreise infolge des Irankriegs dringt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) auf eine rasche Erhöhung der Pendlerpauschale. „Ich habe selbst vorgeschlagen, dass wir uns mit dem Thema Pendlerpauschale beschäftigen und die Pendlerpauschale temporär anheben“, sagte Reiche der Bild-Zeitung vom Samstag. Einen konkreten Betrag nannte sie aber nicht.
Die Pendlerpauschale liegt seit diesem Jahr bei 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Der Weg zur Arbeit kann dabei in der Steuererklärung angegeben werden und mindert das zu versteuernde Einkommen.
Reiche betonte, eine Entlastung über die Pendlerpauschale sei „zielgerichtet“. Sie richte sich an diejenigen, „die das Auto dringend brauchen“, und sei „keine Maßnahme, die viel Geld verteilt und unspezifisch ist“. Andere Maßnahmen wie Tankgutscheine oder eine Spritpreisbremse führten hingegen „in die Irre“.
Reiche wies auch Forderungen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nach Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne zurück. „Die Ökonomie kennt keine Übergewinnsteuer, und die Ökonomie kennt auch keine Übergewinne“, sagte Reiche. Mit der Übergewinnsteuer würden Sondergewinne durch stark steigende Spritpreise bei den Mineralölkonzernen abgeschöpft. Klingbeil hatte am Freitag betont, damit solle „Abzockerei“ durch die Konzerne ein Riegel vorgeschoben werden.
Klingbeils Pläne für eine Übergewinnsteuer orientierten sich an einer Regelung, die es auf dem Höhepunkt der Energiekrise nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 bereits gab. Sie war damals auf EU-Ebene als „befristete Solidaritätsabgabe“ eingeführt worden.
Dabei erhob der Staat bei Preisen, die 20 Prozent höher lagen als der Durchschnittspreis der vorangegangenen zwei Jahre, eine Steuer von 33 Prozent. Die zeitlich begrenzte Maßnahme brachte dem Bund mehr als 2 Milliarden Euro ein.
Reiche zweifelte aber, ob die erneute Nutzung einer Übergewinnsteuer rechtlich Bestand haben würde. Der Bundesfinanzhof habe darauf hingewiesen, dass er frühere derartige Eingriffe nach dem russischen Angriff auf die Ukraine für verfassungswidrig halte, sagte die CDU-Politikerin. „Ich kann der Regierung einen als verfassungskritisches Instrument deklarierten Eingriff nicht raten.“
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