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Bundesbeauftragter appelliert an PolitikMehr Schutz für Kinder

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Johannes-Wilhelm Rörig fordert konkretes Handeln.

AFP | Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung*, Johannes-Wilhelm Rörig, hat mit Blick auf die Bundestagswahl im kommenden Jahr ein Positionspapier vorgelegt. Rörig forderte die Parteien am Freitag in Berlin auf, die Empfehlungen daraus in ihre Wahlprogramme und dann darauf aufbauend in die Regierungsprogramme einfließen zu lassen. Daraus solle „überprüfbares, politisches Handeln“ werden.

Auch die höchste politische Ebene in Deutschland solle sich kontinuierlich mit dem Thema der sexuaisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auseinandersetzen, so Rörig. Deshalb schlug Rörig eine Berichtspflicht seines Amts gegenüber dem Bundestag, der Bundesregierung und dem Bundesrat vor. Es solle über das Ausmaß der sexualisierten Gewalt und den Stand der Prävention berichtet werden.

„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt wird in Bund und Ländern gern den jeweiligen Familienressorts überlassen“, erklärte Rörig. Es müssten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aber die Ressorts bei diesem Thema interdisziplinär zusammenarbeiten.

Rörig empfahl den Bundesländern, einen eigenen ressortübergreifenden „Masterplan“ zur Verbesserung des Schutzes von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt und den Folgen zu entwickeln und umzusetzen. Zudem solle es in jedem Bundesland das Amt eines eigenen Beauftragten für diesen Bereich geben.

Mit Blick auf die jüngsten großen Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster und die darauf folgende Debatte über Strafverschärfungen kritisierte Rörig die „öffentliche Skandalisierung“ als trügerisch. Denn dadurch entstehe der Eindruck einer vermeintlichen Einzigartigkeit. Tatsächlich sei sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche keine Einzelfälle, sondern ein gesamtgesellschaftliches Phänomen enormen Ausmaßes.

*Anmerkung der Redaktion: In einem Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom Bundesjustizministerium vom 01. Juli 2020 heißt es völlig richtig: „Die Wortwahl ‚Missbrauch‘ ist unangebracht, da sie suggeriert, es gebe auch einen legalen ‚Gebrauch‘ von Kindern. Wir wollen künftig klare Begriffe verwenden: Es geht um sexualisierte Gewalt, die sich gegen Kinder richtet.“

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