Bremer Volksbegehren verboten: Gericht fällt Platanen-Urteil
Der Bremer Staatsgerichtshof erklärt ein Volksbegehren für unzulässig, das Bäume auf einem Weserdeich unter Naturschutz stellen sollte.
![Einige der 136 Platanen an Weser und kleiner Weser Einige der 136 Platanen an Weser und kleiner Weser](https://taz.de/picture/6890107/14/452049058-1.jpeg)
Das Volksbegehren hätte eigentlich im vergangenen Jahr parallel zur Bremer Bürgerschaftswahl zur Abstimmung stehen sollen – aber die rot-rot-grüne Bremer Landesregierung hatte es – gegen den Willen der Linken – nicht zugelassen, weil es nach ihrer Auffassung den Hochwasserschutz gefährdet.
Das Bremer Landesverfassungsgericht begründet seine am Montag getroffene Entscheidung damit, dass der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar sei. Denn der Paragraf 4 des Bundesnaturschutzgesetzes räume dem Hochwasserschutz das Vorrecht ein. Naturschutzmaßnahmen auf Flächen, die vor Überflutungen schützen sollen, seien nur zulässig, wenn dieser Zweck nicht gefährdet sei. Dies dürfe nicht durch ein Landesgesetz ausgehebelt werden, heißt es in der Begründung des Staatsgerichtshofs.
Nach der Entscheidung sagte die Bremer Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Die Grünen), jetzt könne der Deich in dem umkämpften Bereich endlich neu und höher gebaut werden. Dies sei notwendig, weil die Meeresspiegel nach den Prognosen des Weltklimarates „deutlich höher und deutlich schneller ansteigen werden als angenommen“. Außerdem würden höhere und häufiger auftretende Sturmfluten erwartet.
Alternatives Konzept
Die 40.000 Bremer:innen auf der linken Weserseite seien „davon abhängig, dass die Deiche diesen extremeren Bedingungen standhalten“. Die 50 bis 60 Jahre alten Platanen würden durch 180 neue, klimaresiliente Bäume ersetzt, teilte die Senatorin mit.
Der klimapolitische Sprecher der Bremer Grünen, Philipp Bruck, erinnerte daran, dass im Bremer Vorort Lilienthal während des Hochwassers zum Jahreswechsel Bäume auf dem Deich hatten gefällt werden müssen, um ein Brechen der durchweichten Deiche zu vermeiden.
Die Bürgerinitiative „Platanen am Deich“ hingegen hatte stets behauptet, die Bäume würden den Hochwasserschutz nicht gefährden und ein alternatives Konzept vorgelegt, nach dem eine Spundwand für Sicherheit sorgen sollte. Keiner der von der Umweltbehörde beauftragen Fachleute hatte sich dieser Minderheitenposition angeschlossen. Dafür hatten 26.000 Bremer:innen das Versprechen der Bürgerinitiative geglaubt und das Volksbegehren unterstützt.
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